Grundstück und Haus unterschiedliche Eigentümer?

3 Antworten

Das Haus kann nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Alleiniger Eigentümer des Hauses ist daher Dein Partner als Grundstückseigentümer.

Hallo,

eine für die Bank finanzier- und beleihbare Immobilie besteht grundsätzlich (Ausnahme siehe unten) aus Grund+Boden und dem darauf errichteten Haus als Einheit.

Deshalb sehe ich für die gewünschte Finanzierung ein Problem.

Ihr habt sicher Gründe, warum der Partner alleiniger Grundstückseigentümer sein soll. Die solltet ihr aber nochmal prüfen, denn sinnvoller wäre es allemal, dass ihr beide als Eigentümer im Grundbuch steht. Das muss nicht zwangsläufig 50:50 sein, sondern ein davon abweichendes Eigentumsverhältnis zwischen Mann und Frau wäre durchaus denkbar.

Es gibt aber etwas, das eurem Wunsch nahekommt:

Was ihr euch hier vorstellt ist ein Grundstück (Mann), auf dem ein Erbbaurecht für ein Haus (Frau) vergeben wird. Du pachtest quasi das Grundstück des Mannes und zahlst einen regelmässigen Erbbauzins.

  • Grund+Boden ist damit klar vom Haus getrennt
  • Im Grundstücksgrundbuch steht der Mann,
  • im Erbbaugrundbuch steht die Frau.

Diese Variante ist z.B. bei bebauten Grundstücken im Kircheneigentum oder der Deutschen Bahn üblich. Auch haben die Banken dabei kein Finanzierungsproblem.

Gruss

Walter


user2358  22.02.2018, 10:34

Mag sein, dass der Mann wegen dem Erbbaurecht nur für die Frau nicht glücklich ist, aber ist die Frau denn glücklich, wenn das Eigentum am Grundstück ausschliesslich dem Mann zusteht? Es ist schon schlimm genug, immer daran denken zu müssen und zu berücksichtigen "was passiert, wenn unsere Beziehung scheitert und wir uns trennen?".

Alles, was der Frau kein alleiniges Eigentum bzw. Miteigentum in welcher Form auch immer verschafft, ist eine reine Benachteiligung für die Frau und bevorzugt den Mann. Vereinbarungen jeglicher Art sind nur in dem Moment gut, in welchem sie erstellt werden. Wenn es zum GAU kommt, dann zeigt es sich, ob es sich auch so wie geplant umsetzen lässt, also z.B. kann einer der Partner dem anderen tatsächlich eine vereinbarte Ablösesumme geben oder nicht.

Wenn eine Beziehung scheitert, dann gibt es keine Gewinner oder Verlierer (höchstens die gemeinsamen Kinder).

Privatier59  22.02.2018, 06:19

Das wäre im Prinzip eine gute Idee. Allerdings wollen die Beiden das Haus gemeinsam finanzieren. Da wäre der Mann sicher nicht glücklich, wenn der Frau das Erbbaurecht alleine zustehen würde.

Garnicht denken mag man an den Fall einer gescheiterten Beziehung. Eine solche Konstruktion wäre dann schwierig aufzulösen und könnte im schlimmsten Fall jahrelange Prozesse nach sich ziehen.

Ich persönlich würde eher empfehlen sich durch eine sachkundige Person -Rechtsanwalt oder Notar- eine Vereinbarung aufsetzen zu lassen in der für den Trennungsfall detailliert geregelt wird wie da mit dem Haus zu verfahren ist und wie die Finanzierung aufzuteilen sein wird.