Steuerliche Behandlung bei Darlehnsübernahme bei mehreren Darlehnsnehmern?
Hallo,
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Angenommen ein Darlehen für ein Haus hat 4 vertragliche Darlehnsnehmer. 2 von den Personen sind eingetragene Eigentümer, nun möchte einer der Eigentümer die anderen 3 Darlehnsnehmer aus der Schuldhaft entlassen, die Bank stimmt zu und das Restdarlehen von 250000€ kann allein übernommen werden. Der Eigentümer der aus der Schuldhaft entlassen wird verpflichtet sich seinen Eigentumsanteil von 160000€ an den anderen Eigentümer abzutreten .
Wie wird dies nun steuerlich behandelt? Was mir bewusst ist das zwischen den beiden Eigentümern je nach Verwandschaftsverhältnis Grunderwerbssteuer oder Schenkungssteuer anfallen wird, durch die Eigentumsübertragung.
Was aber passiert steuerlich gesehen mit den anderen beiden Darlehnsnehmern die von den Schulden befreit werden aber eigentlich nur im Darlehnen mit drinne sind damit die Bank den damaligen Kredit bewilligt hat. Wird hierbei auch eine Steuer fällig?
1 Antwort
Was aber passiert steuerlich gesehen mit den anderen beiden Darlehnsnehmern die von den Schulden befreit werden aber eigentlich nur im Darlehnen mit drinne sind damit die Bank den damaligen Kredit bewilligt hat.
Steuerlich ist das irrelevant.
Es passiert nichts.
Gut, erstmal ist der Sachverhalt leider sehr dünn. Er sagt nur, das es zwei weitere Darlehensnehmer gibt, aber nicht warum die sich an der Finanzierung beteiligt haben.
Ehegatten der beiden Eigentümer? Die Eltern, die den Kindeern den Kauf ermöglichen wollten, was auch immer.
Im Prinzip ist es nichts anders als eine Bürgschaft zu verschärften Bedingungen, wenn man ein Darlehen mit aufnimmt, aber nicht am Eigentum beteiligt ist.
Von einer Schuld befreit zu werden wenn man kein Geld erhalten hat als die Schuld aufgenommen wurde, löst kein Einkommen aus.
Daher eben auch keine Einkommensteuerschuld, oder auch Schenkungssteuerschuld. Wer die Schuld los wird hat ja, abgesehen von der Befreiung von der Belastung keinen Vorteil.
Hallo vielen Dank für die Antwort. Können Sie mir etwas genauer erklären warum nix passiert bzw. warum dies steuerlich irrelevant sein wird? Eine Schenkung wäre es in dem Sinne nicht da der Darlehnsübernehmer keine Bereicherung dabei bekommt sondern eher das Gegenteil. Auch Grunderwerbsteuer käme nicht in Frage da keine Grundstücksübertragung zwischen diesen Parteien stattfindet. Kann man es so sehen?