Grundschuld auf beide Wohnungen eingetragen?
Im Jahre 2008 kaufen meine Ex-Frau und ich zwei Wohnungen und nehmen eine Hypothek auf in Höhe von 114.000,- EUR. Nun, sehr spät stelle ich fest, das die Grundschuld in Höhe von 114.000,- EUR auf beide Grundbücher eingetragen worden sind! Also insgesamt 228.000,- Ist das rechtens oder greift hier Paragraph 138, Absatz 1 BGB? Muß die Bank die Grundschuld auf einem Grundbuch löschen und die Kosten erstatten, denn ich habe ja wahrscheinlich zweimal bezahlt für die Eintragung der Grundschuld?
6 Antworten
KnutHansen
Die irrige Annahme von einer angeblichen Doppelsicherung kannst du ausräumen, in dem du dich über den Sinn und Zweck einer Gesamtgrundschuld kundig machst.
Auch wenn die Bank Einzelgrundschulden zur Auflage gemacht hätte, hätte dies am Teilungsversteigerungs-Antrag der Miteigentümerin nichts geändert.
Ob eine Übersicherung vorliegt, kann nicht beurteilt werden, weil du uns wichtige Informationen über den Wert des ETW, das Eigenkapital und die Bonität vorenthalten hast.
Zwischenzeitlich sind also 54 000,-- € = 47 % des Darlehens getilgt, sodass du versuchen könntest, die Bank zur Pfandfreigabe einer ETW zu überzeugen
Die in der Pfandhaft verbleibende andere ETW müsste doch der 'Bank als Sicherheit für das Restdarlehen von 60 000 € genügen, zumal seit dem Kauf vor 14 J. eine nicht unerhebliche Wertsteigerung eingetreten sein dürfte.
Eine Garantie hast du dann jedoch nicht, dass dich dann kein anderer überbietet.
Das ist richtig. Ob ich den Zuschlag erhalte, weiß nur der liebe Gott.
Es wird sich vermutlich um eine Gesamtgrundschuld über 114.000€ handeln und nicht um zwei Grundschulden über jeweils 114.000€. Und ja, das ist tatsächlich üblich so, vor allem dann wenn ein Objekt nicht unbedingt den Wert der Grundschuld abdeckt. Mehr als die 114.000€ zzgl. Zinsen und Nebenleistungen kann die Bank aber nicht fordern.
Richtig. Aber es geht um eine Teilungsversteigerung nunmehr. Siehe unten.
Ja, aber damals war ich nicht so fit, wie heute. Und die Bank meinte, es sei üblich so. Deswegen m.E. sittenwidrig. Die Bank kann doch nicht den doppelten Betrag Eintragen?
Vermutlich ja!
Denn der Eintrag dient ja der Besicherung des Dahrlehens.
Und für die Beurteilung, ob ihr über entsprechende Sicherheiten verfügt, war es vermutlich erforderlich, dass halt beide Wohnungen mit der Grundschuld versehen wurden.
Ansonsten hätte es kein Darlehen gegeben.
Das heißt ja im Übrigen nicht, dass ihr nun 228.000 Euro plus Zinsen zurück zahlen müsst.
Und ansonsten gehe zum Anwalt und lasse dies prüfen!
Da hättest Du mal damals besser beim Notar aufpassen sollen! 😜😁😎
Schaue mal in den damaligen Kaufvertrag vom Notar, was hierzu vereinbart wurde!
Tja, hinterher ist man immer schlauer. Jetzt geht's bei mir um die Teilungsversteigerung mit der Ex-Frau. Eigentlich wollte ich eine Wohnung selbst ersteigern, aber mit der hohen Grundschuld ist das Mindestgebot zu hoch.
Könnte die Bank nicht eine Grundschuld auf der einen Wohnung löschen? Es sind nämlich nur noch 60.000 Euro offen. Die Bank wird sicherlich ihr Geld erhalten.
Wenn das Mindestgebot so hoch ist, schreckt das doch vermutlich auch einige Mitbieter ab, sodass das eher positiv für deinen Plan ist?
Es handelt sich um zwei Wohnungen in Hamburg. Damals gekauft für 149.000 Euro und 114.000 Euro aufgenommen. Eigenkapital war also 35.000 Euro.
Es geht mir nicht um den Antrag. Es geht mir um die Sittenwidrigkeit, die Grundschuld auf beide Wohnungen einzutragen und somit doppelt zu belasten.
Über die Bonität kann ich nichts sagen, wo sehe ich das?