Gründung einer GbR mit Vollmacht?
Hallo,
wir möchten zu zweit eine GbR gründen. Nun hat das Rathaus seltsame Öffnungszeiten, die es uns nicht erlauben gemeinsam dort aufzuschlagen.
Kann ich eine Vollmacht schreiben um meinem Geschäftspartner das Recht zu geben für uns beide zu Unterschreiben und die GbR beim Rathaus zu gründen?
Liebe Grüße
4 Antworten
Die GbR gründet man durch einen Vertrag.
Mündlich, wenn mein vereinbart gemeinsam zu einem Konzert zu fahren, einer stellt das Auto, der andere zahlt das Benzin, oder schriftlich, wenn es um ein Unternehmen geht.
Beide Formen sind möglich, aber es ist natürlich besser, wenn man es schriftlich macht und auch festlegt, was passiert, wenn einer ausscheiden will, oder die Gesellschaft aufgelöst wird. Was passiert, wenn einer stirbt usw.
Was Du meinst, ist die Anmeldung der gegründeten GbR beim Gewerbeamt der Stadt, oder gemeinde.
Das kann auch einer allein machen, ausser man hätte vereinbart, dass nur beide Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vertreten können.
Es tut mir leid, ich habe mit Gründung die Anmeldung beim Gewerbeamt gemeint.
Mensch ich trete hier wirklich wie der letzte ... auf.
Es reicht wohl:
"Hiermit bevollmächtige ich Herrn xy eine GbR mit mir als teilhabenden Gesellschafter unter dem Namen xy GbR anzumelden.
Die Vollmacht ist vom 1.1.17 bis 3.1.17 gültig."
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Es reicht auch den GbR Vertrag vorzulegen in dem steht: "Jeder Gesellschafter ist berechtigt allein die Gesellschaft zu vertreten."
P.S:
das wir hier auf Kleinigkeiten rumreiten liegt auch daran, dass es schlimme Folgen haben könnte, wenn wir unpräzise sind.
Ich würde sogar so weit gehen, dass keiner der Gesellschafter persönlich beim zuständigen Amt vorstellig werden muß (in Hamburg auch schriftlich, per E-Mail oder Fax möglich).
Die Formulare kann man sich downloaden und vorab unterschreiben. Sicher hat auch die Gemeinde des Fragestellers eine Homepage, wie z. B. diese hier für Hamburg:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11258072/
Hier wird auch beschrieben, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Nochmal: Die GbR wird vorher gegründet und darüber sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, wie WfW schon erklärte.
Na klar @Brigi123 in Berlin würde es auch online gehen. Machen wir regelmäßig für Mandanten und selbst natürlich immer (also bei Beteiligungsunternehmen).
Aber die Stadt von @FinanzFred scheint diesen Service noch nicht zu bieten, sonst hätte er ja nicht gefragt.
Du verwechselst zwei Dinge: Die Gründung einer GbR und deren Anmeldung als Gewerbe.
Gründen könnte man eine GbR auch per Handschlag. Ob das in Timbuktu oder auf der Herrentoilette des Berliner Hauptbahnhofs ist, ist dabei egal.
Nur bei der Gewerbeanmeldung muß man die Papierform wählen.
Wenn schon da Unsicherheiten bestehen werden die sicher noch größer, wenn ich das Stichwort OHG nenne.
Eine GbR ist nirgends einzutragen, eine OHG ins Handelsregister. Das Vertrauen künftiger Kunden wird nicht unbedingt steigen wenn sie einem Ding gegenüber stehen von dem sie nur vom Briefkopf her sehen können, daß es überhaupt besteht.
Im Gegensatz zu einer Ehe muß man eine GbR nicht vor dem Rathaus gründen.
Bevor man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich allerdings schon über einige Begriffe klar werden. Und auch einige andere Kenntnisse sollte man sich aneignen.
Es soll auch bei der IHK entsprechende Kurse oder Beratungen geben.
Also das wäre mir neu, wenn man die GbR beim Bäcker gründen könnte..
Aber mal Spaß beiseite, eine GbR muss wie jedes Gewerbe bei einer Behörde angemeldet werden.
Auch würde ich mich über eine Antwort auf meine Frage freuen.
Liebe Grüße
Also das wäre mir neu, wenn man die GbR beim Bäcker gründen könnte..
Doch das geht. Bezüglich des Gründungsorts gibt es keine Vorschriften.
Dann sei es halt neu, aber man kann eine GbR durchaus beim Bäcker gründen.
Manche haben schon eine GbR gegründet, ohne es zu merken.
eine GbR muss wie jedes Gewerbe bei einer Behörde angemeldet werden.
Was bitte hat jetzt eine GbR mit Gewerbe zu tun?
Eine gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet werden, ja. Aber eine GbR nicht.
Also das wäre mir neu, wenn man die GbR beim Bäcker gründen könnte.
Doch kann man, dazu reicht ein Tisch u im stehen einen Kaffee zu trinken udn nebenbei den mündlichen Vertrag abzuschließen.
Man könnte es an gleicher stelle aber auch schriftlich machen und den Vertragstext auf eine Servierte schreiben.
Beides wäre juristisch nicht angreifbar.
Ich habe mit Gründung die Anmeldung gemeint, dies kann man aber wirklich aus der Frage herauslesen.
Trotzdem danke für die Antworten.
Liebe Grüße
Das war schon ernst gemeint, der Tip, sich bei der IHK mal beraten zu lassen. Du weißt einfach zu wenig.
Weil ich den Eindruck habe, dass Du sogar die Antworten kaum verstehst, aufgrund Deiner vorherigen Frage und weil man nunmal einige Kenntnisse benötigt, um ein Geschäft erfolgreich aufzuziehen.
Da kann man so viele Fehler machen, für die man dann Lehrgeld bezahlt. Oder man läßt sich eben vorher beraten. Das muß jeder selbst entscheiden.
FinanzFred: Du schreibst immer von einer GbR. Möglicherweise stolperst Du über Deine Fixierung auf diesen Begriff.
Viel spannender wäre es zu erfahren, was diese GbR denn überhaupt verkaufen will und an wen. Wenn man etwas mehr über das Geschäftsmodell wüßte, dann könnte man Dir zielgerichteter Deine Fragen beantworten.
Es sind auch schon GbRs zustandegekommen, ohne dass deren Mitglieder das gemerkt haben.
Beispiel:
Der Vater V hat drei Söhne und ein an fremde Dritte vermietetes Haus. Er klettert im Gebirge rum und stürzt ab, er ist sofort tot.
Die drei Söhne und die Ehefrau wissen das noch nicht, aber sie sind gerade eine GbR geworden.