UG gründung ohne Post nach Hause?
Guten Tag,
ich habe vor mich neben meiner derzeitigen Tätigkeit selbstständig zu machen. Zusage dafür habe ich von meinem Arbeitgeber und soweit ist alles geregelt.
Aus persönlichen Gründen darf allerdings unter keinen Umständen die Post, welche mit der Gründung zu tun hat bei mir zu Hause ankommen.
Daher habe ich beschlossen vor der Gründung ein Büro anzumieten und dieses als Geschäftsadresse bei Gründung (meiner UG) anzugeben.
Nun meine Frage: Es sollte dann doch alle Post welche mit dem Unternehmen zu tun hat zu dieser Adresse geschickt werden. Auch Unterlagen von anderen Stellen welche informiert werden (Finanzamt etc. ). Oder sehe ich das falsch? Ist es trotzdem so, dass ich dann nochmal seperat Post nach Hause bekomme, da ich Gesellschafter bin und dafür meine Privatadresse dann genutzt wird? Oder wie sieht das aus?
Wenn das so sein sollte, dass trotz der Anmeldung des Büros Post zu mir nach Hause kommt... Habt ihr eventuell eine Lösung diese Post dann ebenfalls an eine abweichende Adresse schicken zu lassen?
Für Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!
4 Antworten
Die Post für die Gesellschaft geht ohnehin nur an die Adresse er Gesellschaft.
Nur der Notar würde, wenn ihm nichts anderes gesagt wird, Post für Dich als Gesellschafter, oder Geschäftsführer an die Privatadresse senden.
Ebenso die Bank ggf. die Kontokarte.
Das kannst Du aber mit entsprechenden Hinweisen an die auch auf die Gesellschaftsadresse umleiten.
Muss das vor der Gesellschaftseröffnung bestehen?
Nein, aber wie @Petz1900 schon schrieb, vor Eintragung.
Der Weg ist wie folgt:
- Gesellschaftsvertrag beim Notar.
- Mit dem Vertrag zur Bank, Konto errichten
- Kapital einzahlen
- Kontoauszug zum Notar
- Der Notar meldet an.
- Dann kommt der HR-Auszug, eine Kopie bekommt die Bank.
Vielen Dank! Und welche andere Dokumente kommen denn ansonsten an meine Privatadresse die ich umleiten müsste zur Gdschäftsadresse?
Vielen Dank. Welche Post kommt denn noch von dem Notar? Würde die Steuer Identifikationsnummer von dem Finanzamt denn z.B. auch an die Gesellschafts-Adresse geschickt werden dann? Und ich würde ansonsten keine weitere Post nach Hause bekommen? An welchen Stellen (welchen Behörden)müsste ich denn darauf achten besonders darauf hinzuweisen die Post dorthin zu schicken?
Vielen Dank schon einmal für die Top-Antwort.
viele eigentümergemeinschaften oder vermieter erlauben eine ug oder gmbh auch gar nicht am privaten wohnsitz. deshalb empfehlen wir die gesellschaft bei einem büroservice anzusiedeln. dort kommt sämtliche post der gesellschaft, nach absprache auch die post für die gesellschafter an und kann dann beispielsweise digitalisiert werden. wenn gewinne erwartet werden lohnt sich ein blick auf den gewerbesteuerhebesatz des standortes. hier gibt es erhebliche unterschiede. beispielsweise senkt die ansiedlung der ug oder gmbh in grünwald statt im daneben liegenden münchen die zu zahlende gewerbesteuer um mehr als 50%.
Das Finanzamt schreibt auch gerne den Geschäftsführer direkt an. Um ganz sicher zu sein, melde dich privat an der Geschäftsadresse an. Dann würdest du private Post an die Adresse bekommen.
Aber wirklich niemand schreibt die Zuhause an.
es ist nicht legal sich an zwei wohnsitzen gleichzeitig anzumelden und meistens auch nicht möglich an einem bürostandort.
Murphys Gesetz: Alles was schiefgehen kann, wird auch irgendwann schiefgehen.
Also ist es besser, keine Geschäfte zu betreiben, von denen zu Hause keiner wissen darf, oder gleich mit offenen Karten spielen.
Weitere Frage: Wegen dem Konto wo ja das Stammkapital eingezahlt werden muss. Muss das vor der Gesellschaftseröffnung bestehen? Wenn ja wie geht das? Da ich ja noch keinen Handelsregisterauszug habe zu diesem Zeitpunkt...
wäre für weitere Informationen zu der und der Frage davor sehr dankbar!