Hauptwohnsitz + e.U. in Österreich Gründung Gbr/UG in Deutschland 2. Hauptsitz melden?
Hallo Ihr Lieben,
Ich bin Österreicherin und habe meinen Hauptsitz in Wien gemeldet plus e.U. da ich noch Kunden in Wien bedient habe.
Ich Gründe mit meiner Partnerin eine UG oder Gbr in Deutschland, übernehmen einen Untermietvertrag. Ich werde bei Ihr Wohnen. Die Recherche im Internet gibt keinen klaren Aufschluss darüber ob ich einen Hauptsitz in D brauche und gleichzeitig meinen Hauptsitz in Wien behalten darf. Oder ein Nebenwohnsitz in D reicht, wie läuft das Steuerrechtlich ab? Wird es Doppeltbesteuert? Die Strafen sollen sehr hoch sein, bei nicht Meldung.
Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen, und hoffe es schafft Klarheit.
1 Antwort
Eine vielschichtige und vielfältige Frage, die Dinge mit einander verknüpft, die erstmal nichts mit einander zu tun haben.
- Du kannst natürlich in Deutschland eine Beteiligung haben, auch ohne hier einen Wohnsitz zu haben.
- Die Frage erster, oder zweiter Wohnsitz ist steuerlich irrelevant. Für die Steuer ist nur die Frage, "gibt es dort einen "Wohnsitz? Ja, oder nein."
- Du kannst so viele Wohnsitze haben, wie für Dich persönlich sinnvoll sind.
- Die wichtigste Entscheidung ist erstmal, UG, oder GbR. Das ist extrem wichtig, weil es die Haftung betrifft. Volle Haftung bei GbR, Haftung nur mit dem Stammkapital bei der UG.
- GbR = gewerbliche Einkünfte, UG = Geschäftsführergehalt sind Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit, eine eventuelle Gewinnausschüttung sind Kapitaleinkünfte.
Genauere Auskünfte kann man kaum geben, denn einige entscheidende Punkte hat Du uns leider nicht genannt. z.B. wirst Du ausser dieser Tätigkeit noch andere Einkünfte haben?
Was soll diese GbR, oder UG eigentlich machen?
Wirst Du daneben noch in Österreich arbeiten/eigene Kunden betreuen?
Doppelt besteuert wird übrigens nichts, dafür gibt es zwischen Deutschland und Österreich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA).