Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, gründung einer GbR?
Hallo an das Forum,
wir haben zu zweit nebenberuflich eine GbR gegründet und müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Der größte Teil ist soweit klar, einige Punkte wiederum nicht.
- Angaben zur Festsetzung von Einkommenssteuervorrauszahlungen
-Was sind Sonderbetriebseinnahmen und Ausgaben?
-Art der Beteiligung? Am meisten Sinn macht für uns "Sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung" , oder liegen wir da falsch?
-Bertifft uns der Punkt "Nur bei vermögenverwaltenden Gesellschaften/Gemeinschaften? (Wir bringen gleich viel Kapital ein)
- Angaben zur Gewinnermittlung
-Art der Aufteilung, was ist damit gemeint?
- Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
Wir möchten gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung machen. Ist der Punkt "Soll-/Istversteuerung der Entgelte" dann noch für uns relevant?
Werden Privateinnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und Vermietung die nichts mit der GbR zu tun haben auch zum Umsatz gezählt, oder beziehen sich die 22000€ ledeglich auf das Gewerbe? Betrifft die Freigrenze jeden Gesellschaftler oder die GbR an sich?
Ich würde mich über Antworten freuen.
1 Antwort
Na dann wollen wir mal sehen:
-Was sind Sonderbetriebseinnahmen und Ausgaben?
Das wären Einnahmen, oder Ausgaben für das Geschäft, die nur einen von Euch beiden betreffen. z. B. einer bringt sein Auto mit ein. Er lässt es aber nicht Gesellschaftsvermögen werden, sondern es bleibt sein Eigentum. Dann wären diese Kosten für das Auto seine Sonderbetriebsausgaben.
Art der Beteiligung? Am meisten Sinn macht für uns "Sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung" , oder liegen wir da falsch?
Ihr liegt richtig.
Bertifft uns der Punkt "Nur bei vermögenverwaltenden Gesellschaften/Gemeinschaften? (Wir bringen gleich viel Kapital ein)
Betrifft Euch nicht. Es wäre eine Gesellschaft, die nur ihr Vermögen verwaltet und keine Leistungen für Kunden erbringt.
Art der Aufteilung, was ist damit gemeint?
Ob Ihr beim Gewinn z. B. 50:50 macht, oder ob jeder ein Gewinn Vorab bekommt und der Rest anders verteilt wird.
Wir möchten gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung machen. Ist der Punkt "Soll-/Istversteuerung der Entgelte" dann noch für uns relevant?
Nein.
Werden Privateinnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und Vermietung die nichts mit der GbR zu tun haben auch zum Umsatz gezählt, oder beziehen sich die 22000€ ledeglich auf das Gewerbe?
Natürlich nur die Einnahmen der GbR
Betrifft die Freigrenze jeden Gesellschaftler oder die GbR an sich?
Die Gesellschaft ist die Unternehmerin. Also die Gesellschaft bleibt solange Kleinunternehmerin, wie der Vorjahresumsatz unter 22.000,- Euro ist.