FATCA/CRS Einordnung für eine GbR bei einer Kontoeröffnung in DE (nur deutsche Teilhaber, keine zweite Staatsbürgerschaft, keine Steuerpflicht in den USA)?
Sehr geehrte Steuerinteressierte,
wir sind eine neu gegründete GbR und stecken in unserer Einordnung bezüglich FATCA/CRS fest.
Zur Eröffnung eines Geschäftskontos für eine GbR bei einer deutschen Bank wurde uns ein Fragebogen bezüglich FATCA/CRS vorgelegt, der seit Anfang 2016 verpflichtend bei jeder Kontoeröffnung auszufüllen ist.Alle Teilhaber der GbR sind deutsche Staatsbürger, es liegt keine zweite Staatsbürgerschaft vor.Kein Teilhaber ist in den USA steuerpflichtig.
Welche "Klassifizierung" trifft auf unsere GbR zu (Auswahl zwischen folgenden Möglichkeiten):
- Aktiver Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist (NFE)
- Staatlicher Rechtsträger, Zentralbank oder internationale Organisation
- Andere NFE
- Direkt meldendes/Gesponsertes direkt meldendes NFFE unter FATCA.
- Passiver Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist (NFE) (in diesem Fall füllen Sie bitte Anlage 1 "Beherrschende Personen" aus)
- Finanzinstitut (FI)
"Anlage 1 - Beherrschende Personen" erfragt Vorname, Nachname, Wohnort, Land, Geburtsdatum, Geburtsort, Land der steuerlichen Ansässigkeit und Steuernummer (TIN) für bis zu vier Personen.Müssen wir dieses Formular ausfüllen?
Für jeden Hinweis sind wir ausgesprochen dankbar.
1 Antwort
Zuerst zur Frage der Anlage 1. Diese muss nur von passiven Rechtsträgern ausgefüllt werden, sprich Fall Nr. 5. In allen anderen Fällen kann dies entfallen.
Die Optionen Nr. 2, 4 und 6 Fallen von der Beschreibung der GbR her aus.
Im Wesentlichen wird es darauf rauslaufen, ob die GbR unter Nr. 1 oder Nr. 5 fallt. Wenn sie mehrheitlich nicht von Zinsen, Dividenden oder Mieten lebt (also eine "normale" dienstleistende oder produzierende GbR), dürfte Nr. 1 in der Regel euer Feld der Wahl darstellen.
Sehr gute Erklärungen finden sich meiner Meinung nach in folgendem Formular:
https://www.naspa.de/fileadmin/user_upload/downloads/formulare/160083000.pdf