Ihr solltet keinen Bescheid bekommen, ihr seid keine EIgentümer. Eigentümer ist die WEG.

Ruf beim Amt an

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Vom Erbe werden erst die Schulden bezahlt, vermutlich das Haus bereits verwertet. Denn man bekommt nur Sozialhilfe wenn man nix hat

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Sprich mit der Krankenkasse - persönlich - gleich - morgen. Nimm nen Schülerausweis mit

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Bei einer Versteigerung, und die kann er ansetzen würdest du nur die 1/2 bekommen. Er aber die 50000 Reparaturen verlieren. Miete könntest du vergessen (800*12*10 = 96000). Also käme er wohl 50000 billiger davon wenn er deinen Vorschlag ablehnt.

Die 50000 Reparaturen stecken im Haus das NUN 198000 wert ist. Was wäre es denn ohne die 500000 Reparaturen + laufende Instandhaltung wert.

Bei deiner Rechnung hat er 50000 reingesteckt und muss das dann durch den höheren Kaufpreis aus nochmal teilen

Ausmachen könnt ihr was ihr wollt. Macht man normalerweise einfach VORHER

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Dafür gibt es sogenannte EInkommensteuertabellen, einfach mal googlen. Da du ja von irgendwas leben wirst sind die "Hinzuverdienstgrenzen" wichtiger als die Einkommensteuer.

Bei der Krankenversicherung ist das keine Zeit oder Summenrechnung. Die ermitteln was zeitlich, wirtschaftlich überwiegt und auf Zeit ausgerichtet wird. Also 451 Euro Job für die Versicherung und dann für 5000 Euro freiberuflich geht seit Jahren nicht mehr. Der Trick ging vor 5 Jahren noch.

Ich vermute mal du meinst selbständig und nicht freiberuflich. Dann lass den risikolosen Teil der Firma über Dritte laufen die dich anstellen. Also du die Risikofirma die Rechnungen deiner Mutter bekommt, die dann dich anstellt.

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Verkaufen, wo ist das Problem. Wenn dann trennt man sich komplett.

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Ich zahle 350 Euro im Monat gesetztliche Krankenversicherung und bekomme nix. Dann du auch nicht

Dein Zahnarzt wird kaum eine Ratenzahlung eingehen, du bist unpfändbar.

Es gibt aber Fehlstellungen für die man eine Kassenspange bekommt

Was hällst du von Arbeiten !

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Wie viel Grenzabstand muss eine Garage oder Gartenhaus haben?

Guten Tag Meine Nachbarn in Deutschland (Baden-Württemberg) haben eine 12 m lange Garage auf die Grenze gebaut, obwohl nur 9 m gestattet wären. Sie stürmen für eine Baulastübernahme bei mir, was ich nicht eingehen will ohne dass ich einen Nutzen habe. Leider kann eine gegenseitige Baulastübernahme nicht gemacht werden, da die Gemeinde auf meinem Grundstück einen Grünstreifen von 2 m Breite bestimmt hat und dort nichts gebaut werden darf angrenzend an diese zu lange Garage der Nachbarn. Die Nachbarn haben gedroht, dass wenn sie 3 m der Garage zurückbauen müssen, dass ich dann ein Holzlager ansehen müsste, da sie sonst keinen Platz haben. (Wenn ich keine Baulastübernahme unterschreibe müssen die Nachbarn zurückbauen und mir hat man auf der Gemeinde erklärt, mich kann niemand zwingen eine Baulast zu übernehmen). Mit dem Holzlager könnten die Nachbarn ohne Probleme von der Grenze etwas zurück, sie benötigen diesen zurückgesetzten Platz zum Spielen für die Kinder. Meine Frage: Wenn die Nachbarn tatsächlich anstelle der 3 m Garage ein Holzlager im Freien zugedeckt auf die Grenze stellen, würde das nicht auch als widerrechtlich gelten, da ja nur 9 m für eine Garage oder Gartenhaus auf der Grenze gestattet ist? Es wäre ja dann ein dauerndes Lager nicht nur ein kurzfristiges Lagern von Holz.
Ich habe auf der anderen Seite gegen einen andern Nachbarn eine 6 m lange Garage. Theoretisch kann ich dort noch 3 m anbauen. Es steht noch mit etwas Abstand zur Grenze ein kleines Gartenhäuschen ca. 2 x 2 m hinter meiner Garage. Frage: wieviel Grenzabstand muss dieses Gartenhäuschen haben, damit dieses nicht angerechnet wird als Baute, welche nur 9 m lang an der Grenze sein darf? Das gleiche gilt ja auch für die Holzlagerung der Nachbarn mit der zu langen Garage, wieviel Grenzabstand müsste diese Holzlagrung haben, damit sie nicht als wiederrechtlich gilt, man darf ja nur 9 m an die Grenze bauen. Die Ziegel auf der widerrechtlich gebauten 12 m langen Garage haben die letzten 3 m eine andere Farbe, man sieht, dass diese 3 m später angehängt wurden. (Ich habe mein Haus vor einem Jahr gekauft, weiss also nicht genau, wann die Nachbarn die Garage um 3 m verlängert haben). Herzlichen Dank für Antworten

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Eine Baulast veringert den Wert des eigenen Grundstücks !!!

Für Nebengebäude das Nachbarrecht lesen !. Dann das Baurecht lesen.
https://www.nachbarschaftsstreit.de/gesetz_ueber_das_nachbarrecht/gesetzestexte.htm

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Ich habe angst dass die Ware nicht ankommt

Hab lieber Angst eine kostenpflichtige Abmahnung von Luis zu bekommen.

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