Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

...zum Beitrag

So geht das nicht, aber wen juckts, du musst alles dem Jobcenter melden. So hast du und dein Vermieter ein Polster. Er kann das mit zu erwartenden Steigerungen machen.

Solange das Jobcenter nichts macht ? Das Geld ist ja nicht weg

Nein, dürfen tut er das natürlich nicht. Die Vorauszahlung muss dem entsprechen was in Echt ermittelt wurde.

...zur Antwort

Ihr solltet keinen Bescheid bekommen, ihr seid keine EIgentümer. Eigentümer ist die WEG.

Ruf beim Amt an

...zur Antwort

Wenn du für 37000 eine Firma zu 50% kaufst dann muss die Firma HEUTE 74000 Euro wert sein. Da man dir ja die Hälfte verkaufen will.

Da die aber bisher wohl nur 37000 Euro verbrannt haben und keine schwarze Zahlen erwitschaften ist die Firma NIX wert. Vor allen was bitte haben denn die mit 37000 Euro gemacht und für was brauchen die soviel Geld. Habt ihr den "Material" oder "Maschinen".

Normalerweise habt ihr doch nur Lohnlosten die ihr bezahlt bekommt ? Pflegedienste bekommen doch am Monatsende Material und Lohnkosten bezahlt.

FINGER WEG

Mach doch lieber einen eigene Pflegedienst auf. Deren Kunden kannst du in Kürze kostenlos übernehmen.

...zur Antwort

Ohne das Haus kannst du den Kredit nicht übernehmen, es sei denn du hast weitere Sicherheiten..

Und das "Erbe" rechnet man an Tages des Erbens aus. Bei 200000 erbet der verbleibende Teil 100000 und die drei Kids 33000. Stirbt dann der zweite Elternteil erben die Kinds nochmal 33000. Aber immer nur wenn die Eltern das Geld nicht verbraucht haben.

Was soll denn deine Aktion für einen Sinn haben. Den Zustand des Hauses in 40 Jahren kannst du doch heute nicht wissen

...zur Antwort

Auf was willst du warten, bis der mutmaßliche Betrüger das genemigt. Versuche sofort zu stornieren.

...zur Antwort

Vom Erbe werden erst die Schulden bezahlt, vermutlich das Haus bereits verwertet. Denn man bekommt nur Sozialhilfe wenn man nix hat

...zur Antwort

Grundstückswert minus Abrisskosten und Entsorgung.

oder wenn verwertbar

Grundstückskosten + Wert der Wohnfläche nach Sanierung - Instandsetzungskosten

...zur Antwort

Sprich mit der Krankenkasse - persönlich - gleich - morgen. Nimm nen Schülerausweis mit

...zur Antwort

Bei einer Versteigerung, und die kann er ansetzen würdest du nur die 1/2 bekommen. Er aber die 50000 Reparaturen verlieren. Miete könntest du vergessen (800*12*10 = 96000). Also käme er wohl 50000 billiger davon wenn er deinen Vorschlag ablehnt.

Die 50000 Reparaturen stecken im Haus das NUN 198000 wert ist. Was wäre es denn ohne die 500000 Reparaturen + laufende Instandhaltung wert.

Bei deiner Rechnung hat er 50000 reingesteckt und muss das dann durch den höheren Kaufpreis aus nochmal teilen

Ausmachen könnt ihr was ihr wollt. Macht man normalerweise einfach VORHER

...zur Antwort

Dafür gibt es sogenannte EInkommensteuertabellen, einfach mal googlen. Da du ja von irgendwas leben wirst sind die "Hinzuverdienstgrenzen" wichtiger als die Einkommensteuer.

Bei der Krankenversicherung ist das keine Zeit oder Summenrechnung. Die ermitteln was zeitlich, wirtschaftlich überwiegt und auf Zeit ausgerichtet wird. Also 451 Euro Job für die Versicherung und dann für 5000 Euro freiberuflich geht seit Jahren nicht mehr. Der Trick ging vor 5 Jahren noch.

Ich vermute mal du meinst selbständig und nicht freiberuflich. Dann lass den risikolosen Teil der Firma über Dritte laufen die dich anstellen. Also du die Risikofirma die Rechnungen deiner Mutter bekommt, die dann dich anstellt.

...zur Antwort

Die Bank wir den Bürgen nur entlassen wenn Sie andere Sicherheiten hat. In den ersten 3 Jahren habt ihr ja kaum was abgezahlt. Ihr habt kaum die Kosten die beim Kauf entstanden getilgt. Ihr hab nichts was du behalten kannst.

Und da ihr zu zweit zu wenig Geld hattet, wird das alleine kaum anders sein.

Ich müsstet froh sein, ohne Schulden aus der Nummer zu kommen.

...zur Antwort

Verkaufen, wo ist das Problem. Wenn dann trennt man sich komplett.

...zur Antwort

Ich zahle 350 Euro im Monat gesetztliche Krankenversicherung und bekomme nix. Dann du auch nicht

Dein Zahnarzt wird kaum eine Ratenzahlung eingehen, du bist unpfändbar.

Es gibt aber Fehlstellungen für die man eine Kassenspange bekommt

Was hällst du von Arbeiten !

...zur Antwort
Wie viel Grenzabstand muss eine Garage oder Gartenhaus haben?

Guten Tag Meine Nachbarn in Deutschland (Baden-Württemberg) haben eine 12 m lange Garage auf die Grenze gebaut, obwohl nur 9 m gestattet wären. Sie stürmen für eine Baulastübernahme bei mir, was ich nicht eingehen will ohne dass ich einen Nutzen habe. Leider kann eine gegenseitige Baulastübernahme nicht gemacht werden, da die Gemeinde auf meinem Grundstück einen Grünstreifen von 2 m Breite bestimmt hat und dort nichts gebaut werden darf angrenzend an diese zu lange Garage der Nachbarn. Die Nachbarn haben gedroht, dass wenn sie 3 m der Garage zurückbauen müssen, dass ich dann ein Holzlager ansehen müsste, da sie sonst keinen Platz haben. (Wenn ich keine Baulastübernahme unterschreibe müssen die Nachbarn zurückbauen und mir hat man auf der Gemeinde erklärt, mich kann niemand zwingen eine Baulast zu übernehmen). Mit dem Holzlager könnten die Nachbarn ohne Probleme von der Grenze etwas zurück, sie benötigen diesen zurückgesetzten Platz zum Spielen für die Kinder. Meine Frage: Wenn die Nachbarn tatsächlich anstelle der 3 m Garage ein Holzlager im Freien zugedeckt auf die Grenze stellen, würde das nicht auch als widerrechtlich gelten, da ja nur 9 m für eine Garage oder Gartenhaus auf der Grenze gestattet ist? Es wäre ja dann ein dauerndes Lager nicht nur ein kurzfristiges Lagern von Holz.
Ich habe auf der anderen Seite gegen einen andern Nachbarn eine 6 m lange Garage. Theoretisch kann ich dort noch 3 m anbauen. Es steht noch mit etwas Abstand zur Grenze ein kleines Gartenhäuschen ca. 2 x 2 m hinter meiner Garage. Frage: wieviel Grenzabstand muss dieses Gartenhäuschen haben, damit dieses nicht angerechnet wird als Baute, welche nur 9 m lang an der Grenze sein darf? Das gleiche gilt ja auch für die Holzlagerung der Nachbarn mit der zu langen Garage, wieviel Grenzabstand müsste diese Holzlagrung haben, damit sie nicht als wiederrechtlich gilt, man darf ja nur 9 m an die Grenze bauen. Die Ziegel auf der widerrechtlich gebauten 12 m langen Garage haben die letzten 3 m eine andere Farbe, man sieht, dass diese 3 m später angehängt wurden. (Ich habe mein Haus vor einem Jahr gekauft, weiss also nicht genau, wann die Nachbarn die Garage um 3 m verlängert haben). Herzlichen Dank für Antworten

...zum Beitrag

Eine Baulast veringert den Wert des eigenen Grundstücks !!!

Für Nebengebäude das Nachbarrecht lesen !. Dann das Baurecht lesen.
https://www.nachbarschaftsstreit.de/gesetz_ueber_das_nachbarrecht/gesetzestexte.htm

...zur Antwort