Das Haus auf seinem Grundstück? Eigentumsverhältnisse?

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Abgesehen von der ersten Anregung das Grundstück gemeinsam zu erwerben stellt sich die Frage wie sie an der Finanzierung des Hauses beteiligt sind. Legen sie Bargeld ein oder gehen sie als Mitschuldner in den Darlehensvertrag oder beides zu Teilen?

Im Falle einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand ohne Ehevertrag) würde ihr zukünftiger Ehemann das Grundstück mit in die Ehe einbringen. Das danach darauf errichtete Haus wäre Zugewinn in der Ehe, zumindest soweit sich Wertsteigerungen ergeben.

Solange sie sich verstehen und zusammen bleiben macht es keinen Unterschied ob sie im Grundbuch stehen oder nicht, auch im Falle einer gütlichen Trennung wäre das kein Problem.

Sollte es aber zur Auseinandersetzung kommen, so macht es sehr wohl einen Unterschied ob sie im Grundbuch genannt sind, zu welchen Eigentumsanteilen auch immer, oder nicht. Damit kann ihr Mann keinerlei Aktivitäten unternehmen die sie nicht mit absegnen, das hat mit der Finanzierung erst einmal nichts zu tun. Wenn sie also im erheblichen Umfang Finanzmittel einbringen, dann sollte das auf jeden Fall geschehen und ist auch problemlos. Um eine Schenkung handelt es sich dabei nicht, das sie ja einen gemeinsamen Güterstand haben.

Eine Veräusserung des Hauses ohne Ihre Zustimmung ist in keinem Falle ohne weiteres möglich, da der Gesetzgeber bei "erheblichen" gemeinsamen Vermögenswerten, also wenn es sich um ein Großteil des gemeinsamen Vermögens handelt, die Zustimmung beider Teile fordert. Daran sollte sich zumindest jeder Notar gebunden fühlen.

Fazit: Der Grundbucheintrag bringt Ihnen schlicht ein mehr an Rechtssicherheit von vornherein. Ohne ist hinterher erst einmal der Streit zu führen und die tatsächliche Vermögenssituation festzustellen. Abgesehen davon ist es doch auch ein partnerschaftliches Verhalten solche erheblichen Werte mit gleichen Rechten und Pflichten zu teilen?

Wenn dein Freund ein Grundstück mit in die Ehe bringt bleibt es auch danach seins. Warum sollte er dir das "schenken". Und wenn du es auch bezahlt hast, warum stehst du da nicht im Grundbuch ?

Du musst nicht ins Grundbuch - ist aber dann besser wenn es auch dein Geld war.

Gegenfrage: Was spricht dagegen, dass ihr bereits das Grundstück gemeinsam kauft und dadurch bereits beide als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen werdet?

Im Falle der Zugewinngemeinschaft unterliegt der Verkehrswert des Baugrundstücks, das Ihr Partner vor Eheschliessung zu Alleineigentum kauft, nicht dem Zugewinnausgleich. Der Zugewinn ist bekanntlich der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Falls Sie sich als künftige Ehefrau bereits am Kaufpreis des Grundstücks beteiligen, empfehle ich, das Grundstück gemeinsam zu erwerben und sich als hälftige Miteigentümerin im Grundbuch eintragen zu lassen. Sie ersparen sich dadurch mindestens die Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer,ingesamt rd. 5 %.

Nach meinem Kenntnis-Stand "hängt" das Eigentum einer Immobilie auf einem Grundstück immer am Grundstück und kann überhaupt nicht explizit im Grundbuch etc. eingetragen werden. Also auf jeden Fall spätestens bei Baubeginn / Eintragung von Grundschuld etc. auch im Grundbuch als Eigentümerin eintragen lassen.

Wie es mit Eherecht etc. aussieht steht auf einem anderen Blatt - da kann via Ehevertrag dann sowieso quasi alles geregelt werden.