Hallo. Das Darlehen ist vermutlich auch aus 1998, oder? Ggf. würde ich mal mit der Bank sprechen, eine Anschlussfinanzierung machen (zu dann vermutlich besseren aktuellen Konditionen). Die Bank wird das Darlehen (auf Grund der voraussichtlichen Lebenserwartung des Vaters) aber wahrscheinlich nicht allein mit dem Vater als alleinigem Schuldner machen - kann man aber denke ich individuell regeln und ggf. auch eine Deckelung des Rückgriffs auf die Schuldner (ggf. mit Bürgschaft) hinbekommen. Viel Glück!
Hallo.
Ich würde sagen, dass die "Gebraucht"-Immobilie über 40 Jahre abgeschrieben wird - also ab 1992 linear á 2,5 % p.a. - steuerlich geltend machen kannst Du die Abschreibung erst, wenn sie vermietet ist bzw. schon, wenn Du "Vermietungsabsichten" nachweisen kannst und selbst nicht mehr drin wohnst. Das würde heißen, dass der Kaufbetrag bis 2031 abgeschrieben ist. Bitte beachten, dass nur der Werte der Immobilie selbst, nicht aber der des Grundstücks abgeschrieben werden kann - darüber gibts über den Grundsteuerbescheid Angaben.
Hallo. Förderungen gibts zu Hauf, von der KfW (z.B. Energetisch sanieren - ist bei Denkmal-Schutz auch nicht so streng), evtl von der Gemeinde, steuerlicher Art wie bereits beschrieben durch die SonderAfA - wobei wenn Du Vermietungsabsichten hast das eh sofort abschreiben kannst, da Erhaltungsaufwand - da spielt dann die AfA nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist hier aber, dass Du das Objekt schon länger als 3 Jahre hast, sonst zählt es zu den Anschaffungsnahen Kosten und Du musst über 40 Jahre bzw. die Denkmal-Afa abschreiben.
Grundsätzlich würd ich mich fragen (bzw. jemanden vom Fach), ob das Haus den Aufwand rechtfertigt (von der Substanz her) - derzeit ist ja auch ganz gut, Immobilien zu verkaufen, Preise sind ja tw. astronomisch hoch.
Hallo. Muss ich mal atelier anschließen.
Für Schäden haftest Du auf jeden Fall, jetzt musst Du abwägen:
- Ist da ein Gehweg (oder auch ein anderer Weg), für den Räum- und Streupflicht besteht?
- Gibts Bäume, Hecken etc.
- Gibts Löcher, wo jemand reinfallen kann?!
Wenn vom Grundstück keinerlei "Gefahren" ausgehen, würd ich auf eine Versicherung verzichten, an sonsten mal fragen, unbebaut dürfte rel. günstig sein.
Hallo.
Also ich würde in jedem Fall einen Steuerberater einschalten - evtl. kann der auch noch was wg. Schenkung etc. unternehmen - die vom Finanzamt setzen gern mal was an, was sich dann doch als falsch herausstellt - die "versuchens halt mal" - ähnlich wie der Steuerpflichtige (meine Erfahrung). Die paar EUR, die der Steuerberater kosten wird, ist es in dem Fall dann doch wert.
Nach meiner rel. laienhaften Einschätzung: Spekulationssteuer-Grundlage wird immer für den "Mehrwert" / Delta aus Verkaufspreis abzgl. Kaufpreis errechnet. Hier würde als "Kaufpreis" dann wohl der Wert angesetzt, der auch als Grundlage für die 18.ooo EUR Erbschafts- & Schenkungssteuer angesetzt wurde - alles andere wäre in Summe nicht plausibel.
Gruß
Hallo.
Da ich auch mit höheren Umsätzen rechne, hab ich OS auf Dt. Börse gekauft ;-)
Good Luck
Wenn sie nicht im Rahmen von z.B. Riester abgeschlossen wurde, wird sie (richtigerweise) herangezogen.
Hallo.
Eins musst Du mir verraten:
Was hat Hausgeld mit Wasser / Heizung zu tun? Unter Hausgeld versteht man in der Regel Rücklagen, Verwaltungskosten und Instandsetzungsmaßnahme für die WEG, Wasser / Heizung ist eigentlich in den Nebenkosten drin.
Also bitte ein bissen ausdifferenzieren, um was es Dir eigentlich geht.
Auf das Hausgeld kannst Du eigentlich nur bei der WEG-Versammlung einwirken und prüfen, wofür das Geld verwendet wird, wie hoch die Rücklagen sind und ob es nötig ist, noch weitere Rücklagen zu bilden. Evtl. kann man auch den Kostenblock "Verwaltung" prüfen und ggf. austauschen - wenn dieser vergleichsweise hoch ist.
Leider "vergessen" beim Kauf einer Eigentumswohnung die Makler oft, auf das Hausgeld und die Höhe hinzuweisen, sind bei einer 100qm-Wohnung ja auch oft ein nicht unwesentlicher Kostenblock, der bei der FInanzierung berücksichtigt sein will.
Gruß
Also ich seh das schon ähnlich - wenn auch nicht so vereinfacht. Ich würde formulieren: "Es hilft zusätzlich, die Zinsen zu bezahlen." Wie schon von Vorschreibern erwähnt ist es zudem schierig, die Inflation komplett an die Mieter bzw. den Arbeitgeber "weiterzugeben"...
Allerdings sehe ich im Moment (und nicht nur ich), dass sich die Immobiliensituation eher "erhitzt", eine Blasenbildung ist möglich. Ich weiß nicht, wie manche Leute rechnen, oder mit welcher Verzinsung sie sich zufriedengeben, aber wenn ich 2 TEUR pro qm vermietbarer Fläche bezahle und 5 % Zinsen möchte, brauch ich 8,33 Netto-Miete pro qm - plus nicht umlegbare NK und Rückstellung für Renovierung etc. bist Du dann schnell über 10 EUR, was nicht überall durchsetzbar ist. Zusätzlich noch die Gefahr von Leerständen, Mietnomaden etc.
=> Ergo: bei Preisen über 2000 EUR sollte man sehr genau rechnen, und wie immer ist die Lage entscheidend.
Im Übrigend gilt als Sachwert auch eine Aktie (wird oft vergessen)
Meines Erachtens ist der Hauptvorteil der Baustil eines Altbau's, der "bezahlbar" nicht mehr machbar ist (bei heutigen Löhnen). Wenn es allerdings "nur" ein 70er-Jahre-Bunker ist, dann würd ich kein altes Haus kaufen. Aber das ist recht subjektiv, welchen Stil man mag (bei mir eben Jugendstil mit entsprechend gestalteten Räumen und Fassaden, Treppenhäusern etc.)
Hallo.
Nur Kaufen um des Kaufens Willen ist bestimmt nicht sinnvoll. Ich hab vor ein paar Jahren ne größere Immobilie gekauft (war nicht geplant), weil sich die Gelegenheit ergeben hat. Der Preis war top, auch die Lage, und die Immobilie bot langfristig eine sehr gute Perspektive. Da war und ist es nicht wirklich erheblich, ob man nun 3 oder 4,5 % Zins zahlt. Auch sollte der "Lebensabschnitt" zum Kauf passen - mit 60 würde ich das mit Sicherheit nicht mehr machen.
Im Moment ist zumindest im meinem Umfeld festzustellen, dass die Immobilienpreise derart überzogen sind, dass ich mich oft frage, ob die Leute überhaupt noch fähig sind zu denken und zu rechnen - da war das Beispiel der "Lemminge" meines Vorredners ziemlich treffend!
Kurzum: Es sollte eine "ganzheitliche" Überlegung dahinter stehen.
Und wie immer: Die drei wichtigsten Dinge einer Immobilien sind Lage, Lage und nochmals Lage (wie schon das Wort sagt: eine Immobilie ist nicht mobil)
Meines Wissens musst Du überhaupt nichts machen, da das Finanzamt über die Änderung im Grundbuch informiert wird und dem neuen Besitzer einen "Fragebogen" zuschickt, den er auszufüllen hat und darüber dann einen Grundsteuer-Festsetzungsbescheid erstellt. Die Steuer sollte ab dem Tag, an dem der Verkauf rechtswirksam beurkundet ist (also im Grundbuch eingetragen) zukünfig vom neuen Eigentümer beglichen werden.
Hallo.
Hab quasi das gleiche gemacht - wenn die Beleihungsgrenzen (evtl. Wertgutachten) passen, sollte das kein Problem sein. Das Haus ist ja anschließend mehr wert...
Ich glaub (oder hoffe) dass die Deutschen da besser rechnen können ;-) Immobilie als Invest sollte in ca. 12-15 Jahren über Miete wieder finanziert sein, sonst ist sie zu teuer.
Immobilie zur Eigennutzung muss jeder selbst wissen - würde aber persönlich keine Finanzierung machen, die länger als 20 Jahre geht - und Risiken wie BU / Todesfall entsprechend absichern.
Viel Glück ;-)
Also wenn die Bank das nicht finanziert, dann i.d.R. weil die Rendite nicht stimmt (ich geh einfach mal davon aus, dass es sich um ein zumindest tw. zu vermietendes Objekt handelt) - das ist meine persönliche Erfahrung.
Ergo würd ich einfach die Finger davon lassen...
Sollte die Rendite jedoch gut sein (größer ca. 5,5 %) solltest Du noch mit anderen Banken sprechen. Kredite über einer bestimmten Grenze (Oft 500 TEUR) sind durch den Vorstand genehmigungsbedrüftig - und wenn es dort Probleme gibt, dann bringt es vielleicht bei einem anderen was.
Gute Erfahrung hab ich mit Volksbanken / Raiffeisenbanken und Sparkassen.
Viel Glück!
Wie meine Vorredner schon schrieben: Entscheidend ist die Lage. In meinem Wohnort zeichnet sich im Moment durchaus ab, dass die Preise ziemlich hoch sind...
Langfristig (Zeithorizont 30 Jahre) ist aber zu bedenken, dass die Bevölkerung in Deutschland schrumpfen wird und es ein Überangebot an Wohnraum geben wird. Entscheidend wird hier dann auch sein, wie "gut" die Immobilie ist. Schwer haben werde es meiner Meinung nach Gebäude aus der Nachkriegszeit bis ca. 1975, die nach jetzigem Geschmack nicht schön sind und deren Sanierung vor allem aus energetischer Sicht aufwändig ist (im Vergleich zum Neubau). Besser wird es aussehen mit Baujahren vor 1920 (da meist aus heutiger Sicht "unbezahlbar" gebaur, was Details etc. angeht) und nach ca 1980, da die meinst schon auf einem aktuelleren Stand sind und auch etwas moderner. Muss man aber im Einzelfall jeweils betrachten.
Bitte konkretisiere "Vertrag" - ist es ein Vorvertrag oder bereits notariell beurkundet?
Im ersten Fall ist ein Rücktritt jederzeit möglich, im Fall "Notar" wie meine Vorredner schon gesagt haben nur bei bewusster Täuschung etc.
Würde als Käufer einfach "aufbrechen" bzw. Schlüsseldienst holen - Kosten kannst Du dann am besten über einen Anwalt erstatten lassen (würde min. 2 mal nachweisbar (Einschreiben / Rückschein) die Aushändigung anmahnen, entsprechende Frist setzen). Ggf. können auch daraus entstehende Folgekosten erstattunsfähig sein.
Viel Glück
Nach meinem Kenntnis-Stand "hängt" das Eigentum einer Immobilie auf einem Grundstück immer am Grundstück und kann überhaupt nicht explizit im Grundbuch etc. eingetragen werden. Also auf jeden Fall spätestens bei Baubeginn / Eintragung von Grundschuld etc. auch im Grundbuch als Eigentümerin eintragen lassen.
Wie es mit Eherecht etc. aussieht steht auf einem anderen Blatt - da kann via Ehevertrag dann sowieso quasi alles geregelt werden.
Hallo.
Stimme Obelix zu.
Hatte mal einen ähnlichen Fall (Mieter hat sich aus dem Staub gemacht und Schlüssel "unterschlagen" - hab dann die Polizei eingeschaltet, worauf der Mieter den Schlüssel bei der Polizei abgegeben hat.
Wg. Ersatzbeschaffung Schloss wird der neue Eigentümer schlechte Karten haben wg. Fristsetzung etc.
Gruß
Hallo.
Ich will auch keine "Rechtsverbindliche" Auskunft, sondern will für das auf jeden Fall folgende Notar-Gespräch vernünftig vorbereitet sein, und der Gesellschafter-Vertrag soll bereits "vernünftige" Punkte enthalten...
Ich suche einfach nach "Anregungen" aus der Praxis a la "Entscheidungen über Verkauf von Anteilen immer nur mit 2/3 - Mehrheit" etc.
Gruß / Danke