Hallo.

Also ich würde in jedem Fall einen Steuerberater einschalten - evtl. kann der auch noch was wg. Schenkung etc. unternehmen - die vom Finanzamt setzen gern mal was an, was sich dann doch als falsch herausstellt - die "versuchens halt mal" - ähnlich wie der Steuerpflichtige (meine Erfahrung). Die paar EUR, die der Steuerberater kosten wird, ist es in dem Fall dann doch wert.

Nach meiner rel. laienhaften Einschätzung: Spekulationssteuer-Grundlage wird immer für den "Mehrwert" / Delta aus Verkaufspreis abzgl. Kaufpreis errechnet. Hier würde als "Kaufpreis" dann wohl der Wert angesetzt, der auch als Grundlage für die 18.ooo EUR Erbschafts- & Schenkungssteuer angesetzt wurde - alles andere wäre in Summe nicht plausibel.

Gruß

...zur Antwort

Bitte konkretisiere "Vertrag" - ist es ein Vorvertrag oder bereits notariell beurkundet?

Im ersten Fall ist ein Rücktritt jederzeit möglich, im Fall "Notar" wie meine Vorredner schon gesagt haben nur bei bewusster Täuschung etc.

Würde als Käufer einfach "aufbrechen" bzw. Schlüsseldienst holen - Kosten kannst Du dann am besten über einen Anwalt erstatten lassen (würde min. 2 mal nachweisbar (Einschreiben / Rückschein) die Aushändigung anmahnen, entsprechende Frist setzen). Ggf. können auch daraus entstehende Folgekosten erstattunsfähig sein.

Viel Glück

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.