wie schon demosthenes sagt, aus dem Vertrag kommen sie nicht mehr heraus, außer man einigt sich GÜTLICH auf eine Rückabwicklung des Kaufes. Die Nebenkosten werden dabei allerdings trotzdem fällig (Notariatsgebühren; evt. Maklerkosten). Die Grunderwerbssteuer würde nicht anfallen, falls der Kauf Grundbuchlich noch nicht vollzogen ist (lediglich Auflassungsvormerkung). Der Verkäufer Ihnen also nicht das Eigentum am Anwesen verschafft hat.

wie sie wohl selbst bemerkt haben würde ein vertraglich festgelegter Übergabetermin helfen, aber auch so hilft dann nur noch der Gerichtsweg, sollte es zu keiner gütlichen Einigung bezüglich der Rückabwicklung kommen. Die Kosten dafür wären allerdings erheblich.

Üblicherweise nehmen wir in einen Notarvertrag Klauseln für solche Fälle auf, wie die Kosten verteilt werden im Falle einer Rückabwicklung

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erst einmal sei gefragt woher Sie wissen, dass der Nachbar offensichtlich zu hoch baut? gibt es einen Bebauungsplan oder kennen sie die Baugenehmigung? Das Baurecht ist ein hoheitliches Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Zur Anzeige sind Sie deshalb nicht verpflichtet. Die Zeit mit den Blockwarten ist schon etwas vorbei. Die berühmte zusätzliche Ziegelreihe wird manchmal nicht bemerkt, aber auch nur sehr manchmal.

Stört sie der Bau? Dann können sie natürlich darauf hinwirken und das zur Anzeige beim Bauamt bringen. In der Regel wird der Schwarzbauer, denn darum handelt es sich in der Konsequenz mit einem Bussgeld belegt, das er gerne zahlt und wahrscheinlich schon einkalkuliert hat. Es kommt aber auch vor, dass vom Bauamt ein Rückbau erzwungen wird. Dann wird es natürlich teuer

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