Abgesehen von der ersten Anregung das Grundstück gemeinsam zu erwerben stellt sich die Frage wie sie an der Finanzierung des Hauses beteiligt sind. Legen sie Bargeld ein oder gehen sie als Mitschuldner in den Darlehensvertrag oder beides zu Teilen?
Im Falle einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand ohne Ehevertrag) würde ihr zukünftiger Ehemann das Grundstück mit in die Ehe einbringen. Das danach darauf errichtete Haus wäre Zugewinn in der Ehe, zumindest soweit sich Wertsteigerungen ergeben.
Solange sie sich verstehen und zusammen bleiben macht es keinen Unterschied ob sie im Grundbuch stehen oder nicht, auch im Falle einer gütlichen Trennung wäre das kein Problem.
Sollte es aber zur Auseinandersetzung kommen, so macht es sehr wohl einen Unterschied ob sie im Grundbuch genannt sind, zu welchen Eigentumsanteilen auch immer, oder nicht. Damit kann ihr Mann keinerlei Aktivitäten unternehmen die sie nicht mit absegnen, das hat mit der Finanzierung erst einmal nichts zu tun. Wenn sie also im erheblichen Umfang Finanzmittel einbringen, dann sollte das auf jeden Fall geschehen und ist auch problemlos. Um eine Schenkung handelt es sich dabei nicht, das sie ja einen gemeinsamen Güterstand haben.
Eine Veräusserung des Hauses ohne Ihre Zustimmung ist in keinem Falle ohne weiteres möglich, da der Gesetzgeber bei "erheblichen" gemeinsamen Vermögenswerten, also wenn es sich um ein Großteil des gemeinsamen Vermögens handelt, die Zustimmung beider Teile fordert. Daran sollte sich zumindest jeder Notar gebunden fühlen.
Fazit: Der Grundbucheintrag bringt Ihnen schlicht ein mehr an Rechtssicherheit von vornherein. Ohne ist hinterher erst einmal der Streit zu führen und die tatsächliche Vermögenssituation festzustellen.
Abgesehen davon ist es doch auch ein partnerschaftliches Verhalten solche erheblichen Werte mit gleichen Rechten und Pflichten zu teilen?