Ungeklärte Eigentumsverhältnisse?
Der Vater meines Lebenspartners ist vor zwei Jahren verstorben.
Aus Angst vor einer Überschuldung schlugen alle das Erbe aus.
Nun gibt es aber noch das Haus samt Grundstück indem mein Lebenspartner mit seiner Mutter die mit im Grundbuch steht und seiner Großmutter Leben.
Auf Grund der Erbausschlagung gehe ich davon aus das die Hälfte des Hauses und Grundstückes der Famile nicht mehr gehört.
Auch hat sich vor einem halben Jahr ein Nachlassverwalter per Brief gemeldet und bittet um einen Termin.
Nun befürchten wir alles zu verlieren und 3 Generationen (bald 4) würden ihr zu Hause verlieren.
Nun meine Frage:
Ist da noch etwas zu retten damit dies nicht geschied ?
Wird es eventuell zwangsversteigert? Kann man es irgendwie abwenden mit einer Schenkung der Hälfte die der Mutter gehört?
4 Antworten
DEin Sachverhalt ist schwer zu verstehen.
Der Vater meines Lebenspartners ist vor zwei Jahren verstorben.
Das ist noch verständlich.
Aus Angst vor einer Überschuldung schlugen alle das Erbe aus.
Wer sind alle? Dein Lebensgefährte vermutlich. Seine Mutter wohl auch. Wen gab es denn sonst noch?
Ja der Vater und die Mutter stehen beide im Grundbuch.
Die Immobilie ist abgezahlt.
Wenn die Immobilie schuldenfrei ist, wer hat dann das Gerücht der Überschuldung aufgebracht? Wenn der Vater Schulden hatte, wer hat mal ermittelt wieviel das ist?
Auch hat sich vor einem halben Jahr ein Nachlassverwalter per Brief gemeldet und bittet um einen Termin.
Vermutlich von der OFD, weil die Bundesrepublik Erbe ist, wenn alle ausschlagen. Der will nun die Ideelle Hälfte des Vaters zu Geld machen.
Ist da noch etwas zu retten damit dies nicht geschied ?
Ihr müsst Euch mit dem Nachlassverwalter auseinander setzen. Eventuell müsst ihr ein bezahltes Haus zur Hälfte kaufen, obwohl es Euch gehört, nur weil Ihr damals unüberlegt gehandelt habt.
Kann man es irgendwie abwenden mit einer Schenkung der Hälfte die der Mutter gehört?
Was ändert das an der Hälfte des Vaters, um die es geht? Nichts!
Wird es eventuell zwangsversteigert?
Vermutlich ja, aber dann habt ihr eben das Geld für die Hälfte der Mutter.
Oder Ihr ersteigert selbst.
Lieben Dank das ist schon sehr hilfreich! Die Schulden entstanden aus seiner Selbständigkeit und daraus resultierten unbezahlten Rechnungen, die vermutlich die
60 000 ,- übersteigen. Ich arbeite mich noch durch das geheime Büro mit unglaublich vielen Forderungsbriefen . Er hat leider nicht mit offenen Karten gespielt, sodass auch seine hinterbliebene Frau Schulden hat .
Ausgeschlagen haben ebenfalls seine Mutter die noch mit im Haus lebt, Geschwister ,beide Kinder und deren Kinder bis zum kleinsten.
Ich versuche schon eine Weile zu überzeugen, das es besser ist sich nicht zu verstecken und es vielleicht auch mit Hilfe der Angelegenheit zu stellen, die Angst alles zu verlieren sitzt sehr tief.Doch mit der ständigen Angst zu leben ist auch nicht schön.
Der Hälfteanteil des verstorbenen Vaters gehört nun demjenigen, der nach der Ausschlagung des Erbes als Erbe berufen ist.
In letzter Instanz ist das der Fiskus. Ob es da noch andere "Instanzen" davor gibt, kann Euch nur der Nachlaßverwalter sagen. Der hat sich schon vor 6 Monaten gemeldet und Ihr wollt ihn nicht sprechen? Was soll denn das? Man löst Probleme nicht, indem man den Kopf in den Sand steckt.
Was mit dem Haus geschieht hängt ganz wesentlich davon ab, ob Ihr mit dem Nachlaßverwalter eine Vereinbarung treffen könnt. Vielleicht läßt sich der Hälfteanteil zu einem günstigen Preis kaufen.
Wenn Ihr weiter nichts unternehmt wird das Haus wahrscheinlich im Rahmen einer Teilungsversteigerung zwangsversteigert.
Aus der Fragestellung geht leider nicht hervor, ob der verstorbene Vater ebenfalls als Miteigentümer im Grundbuch stand.
Das ist für die weitere Beurteilung der Situation wesentlich.
Also bittte die genauen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch nennen.
Vielen Dank für den Hinweis.
Ja der Vater und die Mutter stehen beide im Grundbuch.
Die Immobilie ist abgezahlt.
Die Schulden werden durch die Haushälfte beglichen. Daher wird der Nachlassverwalter das Haus versteigern. Die Hälfte der Erlöse bekommt Mutti.
Evtl. kann man sich einigen und die andere Hälfte kaufen. Evtl. kann man danach als Mieter bleiben.
Vermutlich müsst ihr aber raus