Bauen – die neusten Beiträge

Verwandte Themen

Busparvertrag Arbeitnehmersparzulage?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Bausparvertrag und der Arbeitnehmersparzulage:

Ich habe im Jahr 2017 einen Bausparvertrag abgeschlossen, auf den seitdem regelmäßig meine vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingezahlt werden. Für die Jahre 2017 bis 2023 habe ich auch jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Nach meinem Verständnis musste ich für die Arbeitnehmersparzulage eine Sperrfrist von 6 Jahren Einzahlung plus 1 Jahr Ruhezeit einhalten. Diese Frist wäre bei mir wie folgt abgelaufen:

6 Jahre Einzahlung von 2017 bis 2022,

1 Jahr Ruhezeit im Jahr 2023,

sodass ich ab 2024 frei über den Vertrag verfügen könnte.

Nun habe ich aber auch für das Jahr 2024 nochmals vermögenswirksame Leistungen eingezahlt und werde vermutlich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 beantragen (bzw. erhalten).

Meine Frage ist jetzt:

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 zurückzahlen, wenn ich den Bausparvertrag im Jahr 2025 kündige?

Oder bleibt die ursprüngliche Sperrfrist maßgeblich (weil es sich weiterhin um denselben Bausparvertrag handelt, der seine Sperrfrist schon erfüllt hat)?

Entsteht durch die Einzahlung und die Sparzulage für das Jahr 2024 eine neue sechsjährige Sperrfrist oder nicht?

Mir ist wichtig zu wissen, ob ich durch die Kündigung 2025 eventuell nur die Zulage für 2024 verlieren würde oder ob ich ganz frei kündigen kann, ohne Rückzahlungen.

Anlage, Bank, Bauen, Bausparen, Bausparvertrag, einkommensteuer, Finanzamt, Förderung, Kapitalanlage, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern

Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

Bild zum Beitrag
Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bauen