Müssen beide Kreditnehmer im Grundbuch stehen?
Wir bzw mein Partner erhält von seiner Nam ein Teil von ihrem Grundstück geschenkt, Kreditnehmer für den Hausbau auf diesen Grundstück sind mein Partner und ich. Wie verhält es sich, müssen wir beide ins Grundbuch? Lt. Info von einem Bekannten, musste er bei der Umschuldung von seinem Haus, seiner Frau glaub 5% übertragen da es wohl in den letzten 5 Jahren eine Änderung lt. Gesetz gab, dass aus moralischer und auch was die Absicherung beider angeht, beide ins Grundbuch müssen. Ist diese Aussage korrekt?
2 Antworten
Eine gesetzliche Änderung/Verpflichtung von einer Übertragung von 5 (oder 50%) ist mir nicht bekannt.
Aber ich rate dringend davon ab einen Kredit zu nehmen ohne eine Absicherung. Ohne Eintrag im Grundbuch hast du keinen Anteil. Wer im Grundbuch steht ist Eigentümer des Grundstückes und der Immobilie. Der Kredit gibt dir keinen Anspruch.
Ami
Bei der Immobilienfinanzierung haften dem Darlehensgeber gegenüber
- der Eigentümer dinglich mit der Immobilie und persönlich mit seinem sonstigen Vermögen und
- seine Partnerin persönlich mit ihrem gesamten Vermögen als Gesamtschuldnerin Eine Bedingung, dass sie auch einen Miteigentumsanteil an der Immobilie erwerben muss, ist mir nicht bekannt, wiewohl es für dich empfehlenswert wäre. Der Notar zeigt dir die Vorteile auf.