Sozialamt will lebenslanges Wohnrecht kapitalisieren?
Hallo liebe Community,
meine Mutter ist seit zwei Wochen im Heim. Es gibt eine Heimunterdeckung von 1300 € da die Rente meiner Mutter zur Deckung der Heimkosten nicht reicht. Mein Mann ist voll erwerbsgeminderd und bezieht eine winzige Rente. Mein Einkommen ist auch nicht hoch und wir haben noch eine hohe Belastungen auf dem Haus. Unsere Anwältin hat den Elternunterhalt berechnet und wir können leider finanziell nichts zahlen für das Heim. Meine Mutter wird also zum Sozialfall. Nun versucht das Sozialamt das lebenslange Wohnrecht meiner Mutter zu Geld zu machen. Das Sozialamt sprach von der Vermietung der Wohnung meiner Mutter. Das ist aber leider nicht machbar denn es ist ein Einfamilienhaus wo meine Mutter lediglich das Erdgeschoss bewohnt hat und die oberen zwei Etagen nutzen wir selber. Wasser, Heizung, Warmwasser und auch der Strom sind nicht getrennt. Nun hat das Sozialamt die Idee das man das lebenslange Wohnrecht kaitalisieren könnte. Geht das so einfach?
Darf das Sozialamt das Wohnrecht zu Geld machen?
Schulden wir dann dem Sozialamt Geld das wir irgendwann zurück bezahlen müssen falls wir dann irgendwann das Haus verkaufen würden?
Wie errechnet man den Kaitalwert vom lebenslangem Wohnrecht genau?
Was ist, wenn wir das Erdeschoss für uns selber umbauen wollten wegen der Behinderung meines Mannes.
Kann uns jemand diese Fragen verständlich beantworten?
Danke sagt Hannelore
2 Antworten
Das ist nun Deine zweite Frage zu diesem Thema und es tritt hervor, dass Du uns bei der ersten Frage nicht den gesamten Sachverhalt beschrieben hattest. Schon deswegen wäre es doch sinnvoller, wenn Du diese Frage Eurer Rechtsanwältin stellen würdest. Die hat nicht nur von Berufs wegen die Sachkunde dazu, sondern auch Zugriff auf alle Unterlagen und Kenntnis des gesamten Sachverhalts.
Meines Erachtens gibt es in der Argumentation des Sozialamts einen Denkfehler:
Einerseits ist zwar richtig, dass auch ein Wohnrecht einen Geldwert hat. Aber dieser Geldwert wächst doch nicht Euch dadurch zu, dass die Wohnrechtsinhaberin das Wohnrecht jetzt nicht mehr nutzt.
Ob Ihr überhaupt eine Verpflichtung zur Vermietung der mit dem Wohnrecht belasteten Räume hättet hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen. Wie ist das Wohnrecht ausgestattet? Wer ist Betreuer der Mutter? Gibt es überhaupt einen Betreuer?
Eins steht aber fest: Wenn Ihr die mit dem Wohnrecht belasteten Räume nunmehr in Eigenutzung nehmt -siehe Deine erste Frage!-, dann liefert Ihr dem Sozialamt geradezu eine Steilvorlage für seine Argumentation.
Hallo,
betr. Lebenslanges Wohnrecht: manchmal wird vereinbart, dass das Wohnrecht erlischt, wenn der Wohnrechtberechtigte es länger als 6 Monate nicht ausgeübt hat. Dieser Passus sollte geprüft werden.
Bei der o.g. Schilderung könnte man (?) davon ausgehen, dass das Wohnrecht gar nicht verwertbar ist, da ihr mit der Mutter in dem Haus (ein Haushalt) gemeinsam gelebt habt, so dass mangels Abtrennbarkeit schon eine Vermietung gar nicht möglich wäre.(du schreibst z B. Wasser, Heizung, Warmwasser und auch der Strom sind nicht getrennt.) wäre unter diesen Voraussetzungen ein Umbau (um vermieten zu können) für euch selbst, wirtschaftlich überhaupt vertretbar ?
Desweiteren, ist seinerzeit eine Vermietung an Dritte vereinbart worden oder sollte es nur für die Mutter gelten ?
Du siehst, es gibt etliche "Wenn und Aber" !
wie auch @Privatier59 dir schon rät.... ob das Wohnrecht der Mutter für das Sozialamt letztlich überhaupt verwertbar ist, diese Einschätzung solltet ihr mit eurer Rechtsanwältin klären. Dabei lässt sich auch die zusätzliche Frage zum evtl. späteren Hausverkauf bzw. Ansprüche des Sozialamtes daraus, verbindlich klären.