Ergeben sich für meinen Sohn steuerliche Nachteile bei der Vertragsübertragung meiner private Rentenversicherung?

Zunächst zu meiner Ausgangslage: Ich habe am 01.11.2004 eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für meinen Sohn abgeschlossen, der auch seit Beginn des Vetrags die versicherte Person ist, während ich bis dato der Versicherungsnehmer bin. Da mein Sohn nun 18 geworden ist, haben wir einvernehmlich beschlossen die Versicherung auf ihn zu übertragen, es handelt sich also um einen unentgeltlichen Versicherungsnehmerwechsel.

Mich würde nun interessieren, bevor ich mich direkt an die Versicherung wende, ob mein Sohn durch die Übertragung des Vertrags in irgendeiner Form Nachteile zu befürchten hat, insbesondere für den Fall, dass er die Versicherung doch vor Ablaufleistung kündigt.

Generell ist die Ablaufleistung oder bei frühzeitiger Kündigung der Rückkaufswert bei Versicherungsverträgen ja steuerfrei, sofern sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mind. 12 Jahre laufen und der Versicherungsnehmer mind. 5 Jahresbeiträge entrichetet hat. Diese Voraussetzungen treffen alle zu.

Bleiben die steuerlichen Begünstigungen von der Übertragung der Versicherung auf meinen Sohn unberührt und kann mein Sohn die Versicherung unter den exakt gleichen vereinbarten Konditionen wie ich sie hatte, fortführen, oder stellt die Übertragung der Versicherung quasi einen Vetragsneuabschluss mit allen damit einhergehenden Konsequenzen dar?

Rentenversicherung, Steuern, Versicherung
Übernimmt meine Vollkasko-Versicherung den Schaden an der Achse meines Wohnwagens wegen des Überfahren des Wohnwagens über eine Bordsteinkante?

Ich bin im Urlaub in Frankreich auf der Fahrt mit meinem Wohnwagen im Schlepp meines Zugfahrzeugs mit einem hinteren Rad des Wohnwagens über ein hohe Bordsteinkante gefahren. Ich hatte mich verfahren und musste deshalb in einem geschlossenen Ort einen Umweg durch eine engere Straße fahren. Ich konnte bei einem Abbiegevorgang nicht so weit mit dem Zugfahrzeug ausholen, da zu wenig Platz dafür war und schepperte deshalb beim Abbiegevorgang mit einem Rad des Wohnwagens über diese Bordsteinkante . Bei der unmittelbaren Nachschau konnte ich keinen Schaden am Rad, (Felge oder Reifen ) feststellen und bin danach weiter gefahren.

Jetzt nach dem Urlaub habe ich den Caravan zu meinem Caravanhändler gebracht um TÜV erledigen zu lassen. Einen Tag später wurde ich vom Werkstattmeister informiert, dass die Achse des Wohnwagens (Einachser) stark beschädigt sei und außerdem beide Reifen am Caravan, die erst ca. 8000 km gefahren worden sind, erneuert werden müssen! Schadenhöhe wahrscheinlich 3500,-€ bis 4500,- € Da ich bei meinen Urlaubsreisen mit dem Wohnwagen immer eine Kurzpolice für Vollkaso für meinen Wohnwagen (4 Wochen) abschließe, habe ich den Schaden an meine Wohnwagenversicherung weiter geleitet. Mein Versicherungsvertreter bezweifelt aber, dass die Versicherung diesen Schaden übernimmt! Selbstbeteiligung 500,-€!

Kann ich auf die Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung für meinen Wohnwagen hoffen?

Versicherung, Schaden
Ungesicherter Pavillon des Nachbarn fliegt bei Sturm gegen mein Auto?

Während eines nachweislichen Sturmes der Stärke 9 fliegt ein vor Tagen (für eine abendliche Party) aufgestellter, ungesicherter Pavillon meines Nachbarn gegen mein Auto und verursacht laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 4000,-€.

Ein mir zugesandter Fragebogen zum Schadenhergang wurde naiverweise nach Rücksprache mit meinem Nachbarn von dessen örtlichen Versicherungsbearbeiterin ausgefüllt und zur Schadenabteilung weitergeleitet. In der Schadenhergangsbeschreibung hieß es dann, Wind bläst Dachziegel vom Dach und fiel auf mein Auto.

Nachdem ich davon erfuhr, bestand ich auf Korrektur der Hergangsbeschreibung. Diese beinhaltete, dass auch ein Gestänge eines Pavillons auf mein Auto schlug.

Fakt ist, nicht auch, sondern nur das Gestänge beschädigte mein Auto. Dies ist unmissverständlich auf den von mir eingeschickten Schadensbildern zu erkennen.

Meine Vermutung ist, man möchte dadurch meine Schadensansprüche wegen höherer Gewalt auf meine Kasko abwälzen.

Mir ist bewusst, dass ich keine Höherstufung meiner Kasko zu erwarten habe, aber Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bleiben an mir hängen. Zusätzlich würden mir noch Kosten eines Leihwagens (Reparatur würde nämlich 2-3 Tage dauern) entstehen?

Meine Frage:

Gibt es einen Unterschied in der Haftungsfrage, wenn

a) nur eine Dachziegel

b) nur das Gestänge des ungesicherten Pavillons

c) die Dachziegel und das Gestänge

mein Fahrzeug beschädigt hat?

Und kann meine Kasko die Übernahme ablehnen, weil sie erst zweieinhalb Wochen nach Schadenereignis (so lange zieht sich das mit der Haftpflicht des Schädigers schon hin) in Kenntnis gesetzt wurde?

Oder könnte die Haftpflicht des Nachbarn und meine Kasko sich sogar die Kostenübernahme teilen?

Kann ich im schlimmsten Fall sogar selbst auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Für Antworten besten Dank im voraus

Versicherung, Nachbarn, Schaden
PKV verlangt 300% Risikoprämie, legitim?

Guten Tag,

ich habe letztes Jahr mein Studium abgebrochen und mich danach Selbstständig gemacht. Im Studium war ich 20% Beihilfezusatzversicherung bei einer PKV und 80% Beihilfe über meine Eltern. Durch die Selbständigkeit is die Beihilfe somit mit Beendigung des Studiums weggefallen.

Nun habe ich durch einige andere private Ereignisse meine Anzeigepflicht bezügl. des Beschäftigungswechsels versäumt und erst nach 10 Monaten (ja ich schäme mich dafür) bei der PKV angerufen um meinen Tarif in einen vollwertigen 100% Basistarif zu ändern. Nach der Risikoprüfung schlägt die PKV jetzt einen 300%igen Risikozuschlag vor. (das wären 600€ pro Monat was für einen Basistarif* schlechthin inakzeptabel ist) Ist ein so hoher Risikozuschlag überhaupt legitim? Ich meine ich hatte etwas von max. 100% Zuschlag gelesen. (Der Zuschlag kommt weil ich vor 3 Jahren in einer Psychotherapie war die aber erfolgreich abgeschlossen ist,noch immer, physisch geht es mir in jeder Hinsicht bestens).

Dass ich Beitragsrückstände zu bezahlen habe, war mir bewusst, aber nicht dass es sich hier statt um 2000-3000€ nun um 8000€ handeln würde.

Muss ich den Vorschlag der PKV annehmen oder habe ich die Möglichkeit die Selbstständigkeit (ebenfalls aus Grund der momentanen wirtschaftlichen Umstände) aufzugeben und ohne den 100% Tarifwechsel bei der PKV in die GKV zu wechseln? Natürlich würde ich dann zeitnah in ein Angestelltenverhältnis übergehen.

Ich bin mir bewusst das es hier um viele Fehler von mir handelt, und "nicht wissen schützt vor Strafe nicht", dennoch würde ich gern meine Möglichkeiten in Erwägung ziehen. Da in den momentanen Zeiten meine Gewinne eingebrochen sind und eine so hohe Geldsumme für mich nahezu nicht aufzubringen ist.

Vielen vielen Dank für ihre Hilfe

* Edit: Ja, Begriffe falsch. Entschuldigung, ich verstehe jetzt. Mit meinem "Basistarif", der keiner ist, meine ich einfach die billigste Preisklasse mit den wenigsten Leistungen

beihilfe, private krankenversicherung, Risiko, Versicherung

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