"YOUNG & LIFE - Vermögensbaufbau & Sicherheitsplan bei der Aachen Münchner?

Hallo zusammen,

ich habe vor 5 Jahren die o.g. BU mit integrierter Lebensversicherung  über die DVAG abgeschlossen. Angefangen habe ich mit einem Beitrag von 34€, durch die Dynamik bin ich jetzt schon bei 40€ (ich weiß, man kann die Dynamik stoppen, werde ich tun sofern ich die Versicherung nicht kündige). Ich bin 27 Jahre alt und arbeite in einem Büro.

Meine Fragen sind:

Kennt sich jemand mit der o.g. Verischerungsvariante aus und kann mir sagen ob man wirklich wie der Vermögensberater meinte, am Ende 10 - 15 Tsd. € raus bekommt wenn man nicht berufsunfähig wird?

Wie verhält es sich wenn ich jetzt kündige? Mir ist klar das ein (großer) Teil des eingezahlten Betrages (ca. 2000€) weg sein wird. Besteht jedoch die Chance noch etwas wieder zu bekommen?

Ist eine BU überhaupt für mich sinnvoll/notwendig? Ich arbeite in einem großen Konzern und verdiene aktuell ca. 2500€ netto. Mein Mann hat ungefähr das gleiche Einkommen. Ich habe noch zusätzlich betriebliche und private Rentenversicherungen und spare auch in verschiedenen Fonds über die Sparkasse. Rücklagen sind auch vorhanden.

Ich möchte mir gern hier eine unabhänigige Meinung einholen, da ich - nach intensiver Recherche im Internet - mittlerweile ein eher negatives Bild von der Aachen Münchener in Verbindung mit der DVAG habe.

Vielen Dank im Voraus.

Altersvorsorge, Versicherung
Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung

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