Schutzbrief VHV vor der Haustür nicht versichert? Stimmt das?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Beide haben recht, aber die Begründung ist falsch!

In den von Ihnen verlinkten Bedingungen heisst es unter

"A.1.6.2.1 Allgemeines: Unter Panne ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden zu verstehen. "

Eine leere Batterie ist somit kein Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden und damit keine Panne. Pech.

Die 50 km-Klausel greift bei Panne tatsächlich NICHT! Hätten Sie bei sich im Ort den Auspuff verloren, dann würde die VHV leisten, denn in den Bedingungen steht bei den Ausschlüssen ebenfalls eindeutig:

A.1.6.2.4 Ausnahmen Sie haben keinen Versicherungsschutz,... wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnort entfernt liegt. Dies gilt nicht für folgende Leistungen: – Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort,– Bergen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall und – Abschleppen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer habe ich aber trotzdem für Sie: die Definition von "Betriebsschaden" ist schwammig. Ich würde der VHV erklären, dass eine leere Batterie durchaus mit dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängt...

Folgender Weg: Sie rufen die Schutzbrief-Tuss jetzt noch einmal an und erklären, Sie hätten eine Panne, und zwar einen Betriebsschaden. Kommt sie mit den 50 km um die Ecke, verweisen Sie sie auf A.1.6.2.4 Ausnahmen Absatz 2.

Wenn sie pfiffig ist, verweist sie auf

A.1.6.2.2 Leistungsumfang • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt nicht fortsetzen, sorgen wir für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 100 EUR

...Sie haben die Fahrt aber noch gar nicht angetreten, weil das Ding bei Ihnen vor der Garage steht... Schieben Sie es 10 Meter weg ;) und erklären Sie, das sei kurz vor dem Ziel passiert (das ist nicht schön, aber die Bedingungen sind auch nicht schön).

Im Ernst: was Sie brauchen, ist eine Zusage des Sachbearbeiters und dessen Namen. Dann haben Sie eine "Zusage des Versicherers" und können entsprechend agieren.


Charli  20.11.2011, 21:50

Seid wann geben wir hier Tipps für Versicherungsbetrug und solche Antwort wird dann auch noch als die beste bewertet.?

ThiloS  21.11.2011, 22:52
@Charli

Also bitte jetzt... Kirche im Dorf lassen.

Es geht hier darum, wie man mit Sachbearbeitern umgeht - erst recht, wenn sich ein Sachbearbeiter auf eine bedingungsgemässe 50 km - Klausel bezieht, die in den Bedingungen gar nicht vorhanden ist... Die gute Frau kennt das eigene Bedingungswerk nicht!

Kiyosaki1947 
Beitragsersteller
 20.11.2011, 13:33

Vielen Dank! Das ist eine professionelle Antwort wie ich sie mir erhofft habe.

Damit kann ich was anfangen.

Ich habe mich noch nicht getraut da anzurufen. Mal sehen ob ich es gleich doch machen werde.

Kiyosaki1947 
Beitragsersteller
 20.11.2011, 13:52
@Kiyosaki1947

@TiloS

Du hast die falsche Stelle genommen. Guck mal

A.1.6 Was ist zusätzlich versichert? Erweiterter Umfang der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge (nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen>

Hier geht es doch um Mietfahrzeuge. Oder nicht?

Kiyosaki1947 
Beitragsersteller
 20.11.2011, 13:59
@Kiyosaki1947

Ich meine, wird damit nicht gemeint, dass alles was unter dem Punkt A.1.6 kommt für gemietete Fahrzeuge gilt?

Kiyosaki1947 
Beitragsersteller
 20.11.2011, 14:03
@Kiyosaki1947

Nee ich glaube du hast ausnahmslos recht. Sonst ist in der PDF kaum eine Stelle in Sachen Panne.

Aber vielleicht kannst du mir erklären warum die mit Mitfahrzeuge beginnen. Wie ist das zu lesen und zu verstehen.

ThiloS  20.11.2011, 19:05
@Kiyosaki1947

Nö, die Stelle passt. Das ist nur der Passus vorher A161, de für Mietfahrzeuge gilt.

Ich mit Mitglied im ADAC und dort wird eine Panne angegangen, egal ob das nun vor der Haustür passiert, bei Vollmond oder im Schnee. Dieser Schutzbrief scheint mir eine sehr obskure Variante zu sein, die durch Komplexität glänzt, ohne viel Leistungen zu bieten.

Der Schutzbrief gilt für Reisen. Siehe auch "A.1.6.2.4 Ausnahmen": "Sie haben keinen Versicherungsschutz, <...> wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnort entfernt liegt."

Wenn das Auto also vor der Tür steht, dann gilt der "Schutzbrief" logischerweise nicht. Da sind die gut 40 EUR p.a. für den ADAC besser investiert.