Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

krankenkasse, Krankenversicherung, nebenjob, Selbstständigkeit
Kiosk verkauft, Geld ist weg - ist Insolvenz die letzte Alternative?

Hallo zusammen,

Ich habe von Anfang des Jahres bis vor ein paar Tagen einen Kiosk geführt, den ich nun letztendlich verkaufen musste.

Da mein Vater eine Abfindung bekommen hatte, haben wir uns gedacht, dass wir einen Laden erfönnen könnten.

Leider hatte mein Vater auch zu dieser Zeit bereits Schulden, weswegen wir den Laden über mich laufen lassen mussten.

Nun haben wir nach langer Leidenszeit, beschlossen den Laden zu verkaufen. Beziehungsweise ich habe aufgegeben. Es herrschte so ein enormer Druck auf mir, sodass es mir auch gesundheitlich nicht mehr gut ging. In dieser Zeit ist auch das Verhältnis zu meinem Vater zerrüttet worden, dass sowieso von anfang an nicht gut war. Bereits zu Anfang hatten wir wenig Geld um den Laden vernünftig zu bewirtschaften, was alles erschwerte.

Nach langem hin und her, haben wir beschlossen den Laden zu verkaufen und alles hinter uns zu bringen.

Das eigentliche Problem nun ist , dass mein Vater mit dem Geld abgehauen ist. Nun kann ich meinen gewerblichen und privaten finanziellen Forderungen nicht mehr nachkommen. Diese wären z.B: Steuerberater, anstehende Stromkosten vom Laden, Finanzamt Krankenversicherung,Autosteuer,Autoversicherung,Inkassomahnungen,Miete meiner Wohnung.

Mein nächster Schritt wäre nun, dass ich zu einem Schuldnerberater gehe und mich beraten lasse.

Es beläuft sich auf Schulden von ca 15.000-20.000.

1.Würde sich eine Insolvenz lohnen? 2.Alternativen? Ich bin 23 Jahre alt und kann mir das einfach nicht vorstellen. 3.Kann ich noch eine Regelinsolvenz beantragen, da ich den Laden schon verkauft habe. 4.Beinhaltet die Regelinsolvenz auch private Schulden. 5. Werden die Kosten für den Treuhänder und oder den Schuldnerberater erstattet.

Danke im voraus.

Insolvenz, Schulden, Selbstständigkeit
Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung

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