Muss sich ein Übungleiter (VHS) Selbstständigkeit beantragen?
Ab 01.02. diesen Jahres bin ich ohne Arbeit. Ich möchte Kurse bei der VHS geben - als Yogalehrer. Die Einnahmen liegen bei ca. 1200 Euro im Jahr und es sind maximal 2,5 Stunden je Woche die ich unterrichten werde. Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG sind erfüllt, das ich den Übungsleiterfreibetrag nutzen kann.
Auf Nachfrage vom Finanzamt, bekam ich die Antwort, das ich mich als Selbstständiger anmelden muss.
Ein Freund von mir hat gesagt, da bei mir eine keine Gewinnerzielende Absicht da ist und ich auch durch die VHS weisungsgebunden bin, müsste ich mich nicht notwendigerweise selbstständig melden.
Ich würde mich freuen, wenn jemand hier etwas zu sagen kann. Danke.
Selbstständigkeit,
Übungsleiter