Aufbewahrung von Steuerunterlagen im Todesfall

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Wer von den Erben hat denn den Betrieb übernommen?

Der muss sich natürlich an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen halten §§ 147 AO, 257 HGB, nachzulesen sehr schön hier, mit Jahreszahl, was weg darf:

http://www.online-aktenvernichtung.de/aufbewahrungsfristen/liste.html

Wenn der Betrieb geschossen wurde, müssen die Erben sich einen ausgucken, der die Sachen aufbewahrt, denn die Erben sind ja auch für die steuerlichen Pflichten des Verblichenen verantwortlich. Also letzte (bzw. alle noch nicht erledigten) Steuerrerklärungen einreichen. gg. Nachzahlungen aus dem Erbe leisten, aber auch Erstattungen in Empfang nehmen und gemäßt Erbfolge/Testament verteilen.