Wechsel in eine Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft im 6. Monat?
Hallo,
mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Die drei Monate Insolvenzgeld haben wir bereits bekommen. Nun wurde uns angeboten ab 1.12.13 in eine Transfergesellschaft zu wechseln, andenfalls würde alle AN Ihre Kündigung bekommen. Ich bin im 6. Monat schwanger und würde am 27.12.13 in Mutterschutz gehen. Normalerweise habe ich ja Kündigungsschutz, der Arbeitgeber kann aber hier bei den zuständigen Behörden eine Kündigung durchbekommen, da Insolvenz bzw. Stillegung des Betriebes. Meine Frage lautet, ob es für mich sinnvoll wäre in die Transfergesellschaft zu wechseln? Ich habe ja dann erhebliche Einbussen beim Mutterschaftsgeld ( wir bekommen 75% in der TG). Und wie berechnet sich dann das Elterngeld, da ich gelesen habe dass das Transferkurzarbeitergeld nicht zur Berechnung des Elterngeldes heran gezogen wird. Die Dauer in der Tansfergesellschaft würde in meinem Fall 4 Monate ab1.12.13 gelten. Wenn ich nicht in die TG wechsel und eine Kündigung bekomme mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist, besteht aber auch die Gefahr, dass ich keine Geld von meinem Arbeitgeber bekomme, da dieser insolvent ist. Ich bin völlig ratlos.
Vielen Dank für Eure Hilfe
1 Antwort
Nach § 113 InsO ist eine Kündigung auch dann möglich, wenn die ordentliche Kündigung vertraglich (arbeitsvertraglich/tarifvertraglich) ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Sonderkündigungsschutz (z.B. bei Betriebsräten, Schwangerschaft, Elternzeit) bleibt aber aufrechterhalten. Der Insolvenzverwalter muss in diesen Fällen zunächst die erforderlichen behördlichen Genehmigungen bzw. Zustimmungen der Arbeitnehmervertretung einholen, bevor er die Kündigungen aussprechen darf.
Sobald Du weißt, dass Du gekündigt wirst, meldest Du Dich bei der Arge. Das Arbeitslosengeld wird bei der Ausrechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt, sondern die letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit.
Also: Schön ruhig bleiben, das tut dem Baby gut ;-))
Viel Glück
der Insolvenzverwalter wird hier gar nichts einholen, denn die Lösung hat er ja angeboten: TG oder aus die Maus!
Eine insolvente Firma, bei der schon Insolvenzgeld bezahlt wurde und die eine TG anbietet, bei der ist meines Erachtens nichts mehr zu holen. Das Gehalt würde aus der Masse bedient. Und das halte ich für unwahrscheinlich.