Darf man beim Bezug von Grundsicherung einen Motorroller mit 50ccm besitzen?

2 Antworten

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So wie ich Deine Frage verstehe, möchtest Du wissen, ob jemand anderer, der im Bezug von Grundsicherung steht, im Besitz eines Motorrollers sein darf.

Solltest Du aus welchen Gründen auch immer vorhaben, dieses zu unterbinden, dann vergiss es ganz schnell wieder. Solange die anlaufenden Kosten aus der Grundsicherung gezahlt werden können, darf man!


Hallo, deine nochmals eingestellte Frage kann nicht anders als wie vor zwei Jahren beantwortet werden. Siehe Antwort / Hinweise von cyracus, 23.10.2013

Gibt es neue oder ergänzende Sachverhalte zur Frage, dann solltest du uns diese mitteilen.