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Arbeitssuchend an- und abmelden, da einen neuen Vertrag bereits vorliegt. Soll ich mich dazwischen arbeitslos melden?

Hallo zusammen,

ich habe bereits einen neuen Vertrag unterschrieben, der jedoch 3 Wochen nach meinem eigentlichen Austritt aus dem alten Unternehmen "beginnt". Arbeitssuchend habe ich mich noch vor meiner Kündigung gemeldet, da ich dazu verpflichtet bin. Das geschah allerdings auch in der Kündigungsfrist, wo ich noch keinen neuen Arbeitsvertrag hatte. Ich wollte mir einfach in voller Ruhe überlegen, bevor ich was neues unterschreibe. So kam es dazu, dass ich dann quasi drei Wochen zwischen den 2 Arbeitsstellen mal tief ein - und ausatmen wollte. Nun ist die Frage, ob ich mich einfach als arbeitssuchend abmelde oder doch noch als arbeitslos bis auf xx. Monat 2022 melde. Zur Ergänzung: 1.Mir steht das ALG 1 zu. Ich will momentan aber keine Leistungen beziehen/ beantragen 2. Ich möchte meine Daten inklusive den Namen von meinem neuen AG für mich behalten, bzw. keine Daten an die dritten- in diesem Falle -an der Bundesagentur weitergeben und an Vermittlungsgesprächen - Betreuung etc. bin ich nicht interessiert. Summa summarum will ich also ganz ohne der Bundesagentur meine Sachen nach meinem eigenen Wunsch gestalten, lediglich will ich von der Stadt auch kein Geld! Die Frage ist nur, ob ich mich gleich als arbeitssuchend abmelde oder doch noch für die drei Wochen als arbeitslos melden muss? Ich weiß, dass man bei der Kasse noch 1 Monat nach dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis nachversichert, doch geht das auch wenn man sich nicht bei der Agentur arbeitslos meldet? Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht?.. Die zweite Frage, ob ich mich auch unabhängig von der Geschichte mit der Kassenversicherung überhaupt arbeitslos melden muss, wenn ich doch zum xy. Monat dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, kein alg beziehe. Kann da bei der evtl. nächsten Arbeitslosigkeit eine Sperre eintreten?.. z.B. rückwirkend?..

Arbeitslosigkeit, Recht

Als Teamleiter zurücktreten?

Guten Morgen, vieleicht kann mir jemand einen Rat geben.

Es geht um folgendes.

Seit 2018 arbeite ich für eine Logistik Firma als Staplerfahrer / Teamleiter.

Beworben hatte ich mich Anfang 2018 als Staplerfahrer zeitgleich auch als Schichtleiter da die Position frei wurde.

Nach Aussage des Niederlassungsleiters bekomm ich für die Anlernzeit eine Funktionszulage als Teamleiter von 250 Euro.

Erst wenn ich sogesagt alles kann ,sollte ich auch eine höhere Vergütung bekommen

Jetzt sind 4 Jahre vorbei und es hat sich nichts getan. Außer das ich jedesmal vertröstet werde.

Gründe

- Voraussetzung für Schichtleiter ist ein Führerschein

Seit gut 4 Jahren geb ich mein bestes und bekomme es nicht gedankt. Es ist sogar so das ich mehr zu leisten habe als der Schichtleiter. Zumindest kommt es mir so vor.

Durch Corona und der Auftragslage mussten wir einiges an Personal einsparen. Was natürlich bei schicht- und Teamleiter hängen bleibt. Auch sind Mitarbeiterinnen durch Corona freigestellt worden in der Schwangerschaft. Auch diese Arbeit bleibt an uns hängen.

Ich bin wirklich gefrustet. Da ich momentan als Teamleiter die Arbeit von 4 Mitarbeitern verrichten muss für eine Funktionszulage von 250 Euro brutto on Top auf den Staplerfahrer Vertrag.

Kann mir jemand einen Rat geben? Ich habe schon öfter ein Gespräch mit dem Betriebsleiter gehabt deswegen. Aber auch nur vertröstet

- können froh sein das wir überhaupt eine Arbeit haben

- Die Mehrarbeit gehört zu der Funktions als Teamleiter dazu

Etc etc.

Ich bin am überlegen sogar von der Funktionszulage zum Teamleiter zurückzutreten und wieder Staplerfahrer zu sein

Was meint ihr ?

Ist der rücktritt einfach so möglich? Gibt es was zu beachten? Rücktritts Frist? Gibt es da Konsequenzen außer das ich dann nur wieder ein Staplerfahrer bin?

Würde mich über Tipps und Ratschläge freuen.

Geld, Recht

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