Arbeitssuchend an- und abmelden, da einen neuen Vertrag bereits vorliegt. Soll ich mich dazwischen arbeitslos melden?
Hallo zusammen,
ich habe bereits einen neuen Vertrag unterschrieben, der jedoch 3 Wochen nach meinem eigentlichen Austritt aus dem alten Unternehmen "beginnt". Arbeitssuchend habe ich mich noch vor meiner Kündigung gemeldet, da ich dazu verpflichtet bin. Das geschah allerdings auch in der Kündigungsfrist, wo ich noch keinen neuen Arbeitsvertrag hatte. Ich wollte mir einfach in voller Ruhe überlegen, bevor ich was neues unterschreibe. So kam es dazu, dass ich dann quasi drei Wochen zwischen den 2 Arbeitsstellen mal tief ein - und ausatmen wollte. Nun ist die Frage, ob ich mich einfach als arbeitssuchend abmelde oder doch noch als arbeitslos bis auf xx. Monat 2022 melde. Zur Ergänzung: 1.Mir steht das ALG 1 zu. Ich will momentan aber keine Leistungen beziehen/ beantragen 2. Ich möchte meine Daten inklusive den Namen von meinem neuen AG für mich behalten, bzw. keine Daten an die dritten- in diesem Falle -an der Bundesagentur weitergeben und an Vermittlungsgesprächen - Betreuung etc. bin ich nicht interessiert. Summa summarum will ich also ganz ohne der Bundesagentur meine Sachen nach meinem eigenen Wunsch gestalten, lediglich will ich von der Stadt auch kein Geld! Die Frage ist nur, ob ich mich gleich als arbeitssuchend abmelde oder doch noch für die drei Wochen als arbeitslos melden muss? Ich weiß, dass man bei der Kasse noch 1 Monat nach dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis nachversichert, doch geht das auch wenn man sich nicht bei der Agentur arbeitslos meldet? Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht?.. Die zweite Frage, ob ich mich auch unabhängig von der Geschichte mit der Kassenversicherung überhaupt arbeitslos melden muss, wenn ich doch zum xy. Monat dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, kein alg beziehe. Kann da bei der evtl. nächsten Arbeitslosigkeit eine Sperre eintreten?.. z.B. rückwirkend?..
3 Antworten
Sicherer wäre eine arbeitslos-Meldung. Die kostenlose Nachversicherung greift nicht, wenn Du das neue Arbeitsverhältnis nicht innerhalb eines Monats antreten kannst, z.B. wegen Krankheit oder Quarantäne.
Ausserdem hast Du dann keinen Anspruch auf Krankengeld, Lohnfortzahlung und akut erkrankt kannst Du auch kein ALG-I beantragen. Wenn Du hingegen bereits arbeitslos gemeldet bist, wird 6 Wochen weiter gezahlt und danach gibt es Krankengeld. Und es kann ja passieren, dass Du plötzlich z.B. durch Unfall, länger erkrankst. Auch wenn es vielleicht nicht sehr wahrscheinlich ist, hätte es absicherungstechnisch gravierende Folgen.
Was ist denn daran so schlimm, wenn Du der AfA den neuen Arbeitgeber mitteilst?
Dann wirst Du wohl dieses Risiko auf Dich nehmen wollen, vielleicht klappt es ja auch, obwohl das Corona-Risiko ja momentan noch sehr hoch ist.
Der Normalfall ist das damalige Verhalten der BA allerdings nicht.
..und jetzt sag ich Dir sogar mehr dazu.. Es wurde von der AfA dem AG bei dem Telefonat quasi durch die Blumen ein paar passenden Kandidaten angeboten, falls der AG sich von mir eines Tages trennen soll.. "die Arbeitskräfte stehen sofort zur Verfügung" wurde gesagt.. Aber Hallo
Es könnte ja sein , das du dem Arbeitsamt deinen neuen AG mitteilst , so jetzt weiß das Arbeitsamt Bescheid . Und z.b. über Nacht überlegst du dir nicht deine neue Arbeitsstelle anzutreten , weil du doch zum AG XY wechseln möchtest . Willst du das dem Arbeitsamt dann auch mitteilen . Also ich würde da gar nichts reinschreiben , mache einfach einen Strich .
Ich würde arbeitslos gemeldet bleiben , du bekommst für 3 Wochen Geld und es wird auch weiterhin in die Rente einbezahlt . Krankenversichert bist du auch . An dem Tag , an dem du deine neue Arbeitsstelle antritt`st , würde ich dem Jobcenter eine Email schreiben und mitteilen , das die dich als Arbeitssuchend in ihrem System austragen sollen . Einen Grund würde ich denen nicht nennen , wieso auch . Dies ist nur ein Ratschlag von mir , wie ich es machen würde .
Hallo, erstmal schönen Dank für die Antwort. Wenn ich ALG 1 beantrage, so muss ich erneut alle Daten über mich der BA bekanntgeben und evtl. zum Gespräch erscheinen und dann noch bei der Abmeldung den AG nennen. Das will ich gerade vermeiden. Aber ja, in die Rente wird ja einbezahlt, das stimmt.
..hast Du vlt. einen rechtlichen Hinweis bzw. Link wo ich das nachsehen kann?.. falls die BA darauf besteht, muss ich ja mit konkreten Paragraphen agieren ..
Bei Abmeldung reicht die Begründung: Arbeitsaufnahme. Der Arbeitgeber braucht nicht mitgeteilt zu werden.
Hallo Andri123, habe damit leider eine negative Erfahrung gehabt.. habe den AG der Bundesagentur mitgeteilt und dann eben von dem AG erfahren, dass die BA ihn kontaktiert hat. Es wurde eine Befragung ähnlich wie bei der Polizei durchgeführt. Warum ich erst zum xx.xx. und nicht schon früher angefangen habe.. ( ja man haette das alg 1 paar Wochen weniger zahlen können ).. wie ist mein Verhalten ( ob ich evtl. mit meiner Ausbildung doch " einfachen " stellen annehme falls ich wieder arbeitslos bin da vlt. "inkompaetent" ?) .. usw. Der AG wurde ohne meiner Zustimmung kontaktiert und ich fand es eigentlich nicht okay. Außerdem wurde ich von meinem AG in einem sehr unangenehmen Ton darauf aufmerksam gemacht, dass er nicht will, daß seinen Namen - ohne erkannbare Not - von Behörden erfaßt wird, mit denen er nichts zu schaffen hat. Merkst du was ? ..Ich schon ; /. P.S. Lieben Dank für Deine Antwort..