Müssen Stromverluste (4500kwh/Jahr bei 20 Pachtgärten) im Kleingartenverein von den Parzellenpächtern ausgeglichen werden?

1 Antwort

Allein aus nachbarschaftlicher Fairness ..... ich würde die Differenzzahlung für 2021 noch ein letztes Mal, da ihr bis Ende des Jahres noch gemeinschaftlich Abnehmer gewesen seid, hinnehmen.

Wie es in dieser Angelegenheit weiter gehen soll, solltest du mit dem Vorstand des Kleingarten Vereins klären und dies noch vor der neuen Gartensaison 2022 !


Gartenfreund12 
Beitragsersteller
 27.02.2022, 19:41

Danke für die Antwort.

Allerdings ist jetzt meine Frage immer noch nicht beantwortet.

Wie ist die rechtliche Lage für uns oder der Gartenverein?

Gaenseliesel  27.02.2022, 20:32
@Gartenfreund12

Ich vermute mal, dazu kann dir hier im Forum keiner eine verbindliche Auskunft geben, denn hier kennt niemand die entsprechenden Inhalte der Satzung des Kleingarten Vereins.

lies dennoch hier im angefügten Link zu:

".......... eine häufige Problemstellung im Kleingartenbereich ist die Beteiligung der Bezieher von Strom und Wasser an dem sog. Schwund. Damit ist der Verlust gemeint, der......."

https://www.rkpn.de/kleingartenrecht/veroeffentlichungen/strom-und-wasser-in-der-kleingartenanlage.html

.... möglicherweise hilft's dir bei der Recherche 🤷