Müssen Stromverluste (4500kwh/Jahr bei 20 Pachtgärten) im Kleingartenverein von den Parzellenpächtern ausgeglichen werden?
Hallo,
nunmehr seit 2 Jahren müssen wir anteilig für die Stromdifferenzen in unserer Kleingartenanlage % zu unserem Verbrauch aufkommen. Unser Stromzähler ist seit Ende letztem Jahr komplett ausgestellt. Wir möchten ab diesem Jahr keinen Strom mehr über den Verein beziehen. Die Grundmiete für den Hauptzähler wird natürlich umgelegt und wird auch von uns gezahlt. Allerdings möchten wir für die Stromdifferenzen nicht mehr aufkommen. Wie ist hier die Rechtslage? Muss ich dennoch für den fehlenden Strom aufkommen, auch wenn ich selber keinen Strom beziehe? Kann mir jemand vielleicht Tips geben wie ich mich verhalten soll?
Laut Gartensatzung sind wir nur für den Zähler in unserer Parzelle verantwortlich.
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Allein aus nachbarschaftlicher Fairness ..... ich würde die Differenzzahlung für 2021 noch ein letztes Mal, da ihr bis Ende des Jahres noch gemeinschaftlich Abnehmer gewesen seid, hinnehmen.
Wie es in dieser Angelegenheit weiter gehen soll, solltest du mit dem Vorstand des Kleingarten Vereins klären und dies noch vor der neuen Gartensaison 2022 !
Ich vermute mal, dazu kann dir hier im Forum keiner eine verbindliche Auskunft geben, denn hier kennt niemand die entsprechenden Inhalte der Satzung des Kleingarten Vereins.
lies dennoch hier im angefügten Link zu:
".......... eine häufige Problemstellung im Kleingartenbereich ist die Beteiligung der Bezieher von Strom und Wasser an dem sog. Schwund. Damit ist der Verlust gemeint, der......."
.... möglicherweise hilft's dir bei der Recherche 🤷
Danke für die Antwort.
Allerdings ist jetzt meine Frage immer noch nicht beantwortet.
Wie ist die rechtliche Lage für uns oder der Gartenverein?