Müssen Stromverluste (4500kwh/Jahr bei 20 Pachtgärten) im Kleingartenverein von den Parzellenpächtern ausgeglichen werden?
Hallo,
nunmehr seit 2 Jahren müssen wir anteilig für die Stromdifferenzen in unserer Kleingartenanlage % zu unserem Verbrauch aufkommen. Unser Stromzähler ist seit Ende letztem Jahr komplett ausgestellt. Wir möchten ab diesem Jahr keinen Strom mehr über den Verein beziehen. Die Grundmiete für den Hauptzähler wird natürlich umgelegt und wird auch von uns gezahlt. Allerdings möchten wir für die Stromdifferenzen nicht mehr aufkommen. Wie ist hier die Rechtslage? Muss ich dennoch für den fehlenden Strom aufkommen, auch wenn ich selber keinen Strom beziehe? Kann mir jemand vielleicht Tips geben wie ich mich verhalten soll?
Laut Gartensatzung sind wir nur für den Zähler in unserer Parzelle verantwortlich.
Vielen Dank im Voraus.
Recht