Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Rentenversicherung, Rente, Erwerbsminderung, jobcenter, Sozialamt
Kann das Jobcenter Darlehen eines Partners in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen, kann ein Student generell für eine hilfebedürftige Person einer BG einstehen?

Hallo zusammen!

Ich wohne seit 1. Dezember 2015 mit meiner Freundin zusammen, die ich am 26. Oktober 2015 kennen gelernt habe und wir erwarten bereits unser erstes gemeinsames Kind. Es gibt an meiner Vaterschaft keine Zweifel. Ich bin Student, beziehe BAföG und etwas Unterhalt von meinen Eltern etwa in Höhe des Kindergeldes, das sie für mich beziehen. Des weiteren habe ich einen Studienkredit aufgenommen und halte mich mit einem Nebenjob über Wasser. Meine Freundin ist derzeit als arbeitssuchend gemeldet und das Jobcenter behauptet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft (Einstehensgemeinschaft) darstellen und rechnet alle meine Einkünfte an. Das heißt im Klartext, dass ich als Student bald 3 Personen zu ernähren habe. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, habe mich allerdings auf einen Paragraphen bezogen, den ich etwas fehlgedeutet habe, deshalb kein Erfolg. Jetzt die Frage: Ich kann und will zur Zeit nicht für meine Freundin einstehen, weil sie auch psychisch ein paar Probleme hat, sodass sie jetzt zum Beispiel 2 Verträge über Handys und 3 SIM-Karten-Verträge hat, von denen sie nur jeweils einen nutzen kann (ein Handy ist nach wenigen Wochen Gebrauch schon kaputt gegangen, kein Garantiefall). Als Student bin ich nicht in der Lage, für sie in solchen Fällen aufzukommen, diese Kosten muss sie meiner Meinung nach selbst tragen. Reicht dies für das Jobcenter als Begründung? Sollte dennoch der Widerspruch abgelehnt werden, kann ich dann damit argumentieren, dass ich mit BAföG, Unterhalt und Nebenjob meinen eigenen Bedarf noch nicht decken kann, zumal die Hälfte des BAföGs ja ein Kredit ist, sodass nichts von mir angerechnet wird? Auch der Studienkredit von der KfW ist ja vollständig ein Kredit, den ich wieder zurückzahlen muss. Dieser Kredit kann noch unter gar keinen Umständen angerechnet werden, oder? Ganz davon abgesehen bin ich ohne Frage dazu verpflichtet, meinem Kind Unthalt zu zahlen bzw. es zu versorgen, das ist aber meines Erachtens eine andere Baustelle. Gibt es hier irgendeinen Lösungsweg? Und kann man auch rückwirkend bis 1. Dezember 2015 Nachzahlungen fordern? Ich danke euch schon mal für eure Antworten!

Gruß Samuel

Einkommensanrechnung, jobcenter, Bedarfsgemeinschaft

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