Gutachterkosten Haus/Erbe Jobcenter

3 Antworten

Bei einem Immobilienwert von 0,- und 30.000,- Schulden stellt sich die Frage, warum das Erbe nicht ausgeschlagen wurde. Aber OK.

Ich denke, dass Du auf den Kosten hängen bleibst, weil sie Dir mit Hinweis auf das Haus keine Leistungen gewährt hätten. Deshalb hast Du mit Gutachten, den geringen Wert nachgewiesen. Wobei ich einen Wert von null, also Abrisskosten sind so hoch wie der Bodenwert, bisher kaum mal gesehen habe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

althaus  13.11.2014, 16:34

Das frage ich mich auch. Weshalb hat er das Erbe nicht ausgeschlagen? XXX !

Franzl0503  13.11.2014, 18:31
@althaus

althaus:

Dämlich? Hintzii hat nicht den Grund genannt. Vielleicht befindet sich die Immobilie seit Jahrzehnten in Familieneigentum und der Abkömmling hängt trotz der angebl. Wertlosigkeit an ihr und möchte sie nicht durch eine Ausschlagung zur vagabundierenden Sache degradieren, die sich letztendlich der Staat anzunehmen hat. Ich würde eher fragen, wofür ein Gutachter bei einem wertlosen Grundstück 800 € nimmt.

wfwbinder  13.11.2014, 20:13
@Franzl0503

wie würdest Du reagieren, wenn Du ein Gutachten bekämst:

Ist eine Bruchbude, ncihts Wert.

Unterschrift Dipl. Bauing.

Der Gutachter musste hinfahren, sich ggf. die Unterlagen vom Kataster besorgen, Die Schäden aufführen, die zur Abwertung führen, den Wert aus der Richtsatzsammlung nennen usw.

Da sind ganz schnell 6-8 Stunden zusammen. und in 800,- Euro sind auch ca. 130,- Euro Umsatzsteuer enthalten.

Ich denke nicht, dass die Rechnung überzogen ist.

Als Auftraggeber fallen die Gutachterkosten selbstverständlich dir zu. Den angegebenen "Wert Null" eines bebauten Grundstückes darf man durchaus anzweifeln. Zwar hätte das Amt ein gerichtsfesten Gutachtens des Bausachverständigenausschusses der Stadt/Gemeinde beauftragen können, das hätte den Steuerzahler aber das fünf- bis sechsfache gekostet :-)

G imager761

Vielen Dank erstmal Euch, so wie ich verstanden habe gehts um: > Amtshilfe gem . §§ 3 ff SGB X um ein Verkehrswertgutachten er- sucht werden; dieses ist gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X kostenfrei">

Das hat mir niemand gesagt - und auch niemand geschrieben... Ich habe sogar da angerufen und gefragt ob ich das selbst bezahlen muss. Ich habe einfach einen Brief bekommen wo 5-7 Forderungen standen inkl. das mit dem Gutachten.

Zu der Zeit war ich auch so schon ziemlich fertig, habe mir dann einfach von meinem Vater das Geld geliehen, habe ich irgendeine Chance das zurück zu fordern? Habe auch jetzt nur nen Teilzeit Job und nicht wieklich viel Geld, Schulden habe ich beim Jobcenter auch noch.