Jobcenter rechnet fälschlicherweise Unterhaltsvorschuss Leistung an?

Hallo ihr lieben

Vielleicht hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus

Ich habe im Dezember 2020 ein Kind bekommen.

Zu der Zeit war ich im Leitungs Bezug des Jobcenters (& bin es auch jetzt noch).

Seit nun 22 Monaten rechnet mir das Jobcenter 177 Euro Unterhaltsvorschuss Leistungen voll auf meinen Regelsatz als Einkommen an & das obwohl ich nachweislich in den vergangenen 22 Monaten weder UVG noch andere Unterhalts Leistungen erhalten/bezogen habe.

Das zuständige Amt für UVG Leistungen hat dies auch bestätigt beim Jobcenter.

Ich habe per Email darauf aufmerksam gemacht und darum gebeten dies zu prüfen (nach einem Telefonat mit der Hotline und dem Hinweis ich möge eine Email Schicken).

22 Monate a 177 Euro ergeben eine Gesamtsumme von unfassbaren

3894€ (!!!!!)

Die mir fälschlicherweise von meinem Regelsatz über die vergangenen Monate abgezogen wurden.

Nun ist meine Frage , hatte jemand bereits eine ähnliche Situation? Gab es eine Nachzahlung? Oder "Pech" gehabt.

UVG habe ich im Oktober 2022 nun beantragen können nachdem der Erzeuger die Vaterschaft endlich anerkannt hat (und nein vorher Bestand kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss -antrag habe ich 2021 bereits schon einmal gestellt, Ablehnung liegt mir & auch dem Jobcenter vor)

Vielleicht hat auch jemand Tipps was ich machen kann um zu meinem Recht zu kommen?

Liebe Grüße und bleibt alle gesund

Agentur für Arbeit, jobcenter, Nachzahlung, unterhaltsvorschuss
Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt , OnlyFans
Ich bekam eine Mahnung von der Arge, ich soll das Darlehen für die erhaltene Mietkaution nach 10 Jahren zurückzahlen, soll ich Widerspruch einlegen?

Ich bezog 2005 Leistungen der ARGE. Diese über nahmen auch die Mietkaution als ich mit meiner damaligen Partnerin umzog.

Nun bekam ich eine Mahnung des Inkassoservice der ARGE. In dem steht sie fordern die Mietkaution bis Ende des Monats zurück, desweiteren steht dort geschrieben, dass ich angeblich vor 2 Monaten einen Bescheid bekommen habe in dem ich schon mal zur Zahlung aufgefordert wurde - habe ich nie erhalten.

Oder läuft es bei denen nun auch schon so, dass gleich die Mahnung raus geht.

Nun hab ich also hier und da bei der Arge angerufen und gefragt, wie die nach 10 Jahren darauf kommen die Mietkaution zurück zu verlangen. Innerhalb dieser 10 Jahre habe ich keinen einzigen Brief von denen erhalten.

Die Dame am Telefon konnte keinerlei Daten über mich finden, auch nicht den Bescheid oder die Mahnung, die sie mir geschickt haben. Bei dem Inkasse Service nannte man mir nur den offenen Betrag wüsste aber nicht um Welche Wohnung es sich damals handelte.Man wolle sich telefonisch nochmal mit mir in Verbindung setzen und den Bescheid würde ich nochmals zugeschickt bekommen.

Nun ging die Miete damals direkt an den Vermieter. Ich bin auch vor meiner Partnerin aus der Wohnung ausgezogen. Wo die Kaution geblieben ist? Keine Ahnung

Können die nun nach 10 Jahren immer noch von mir die Kaution zurückfordern? Warum kommen die erst jetzt damit? Verjährungsfrist? Habe teils von 3 / 5 /10/ und auch schon von 30 Jahren gelesen Sollte ich Widerspruch einlegen? Wie begründe ich diese am besten

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Mietkaution

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