meine ex freundin fordert geld von mir
guten an alle die sich damit auskennen
ich hab mir meiner ex freundin zusammen gewohnt und wir beide haben alg 2 bezogen sie war die antragstellerin nun kommt nach 3 jahren der trennung eine forderung von ihrem anwalt das ich 200 euro also die hälfte von der vollstreckung der rückforderung vom jobcenter ich wurde in keinster weise in den 3 jahren über irgendwelche rückzahlungen von ihr oder dem jobcenter infomiert außer dem jetzigen schreiben ihres anwaltes bin ich zu einer zahlung verpflichtet muss ich den vollen betrag zahlen obwohl sie es soweit kommen lassen hat und mir nichts gesagt hat das wäre nämlich totaler bullshit
danke schonmal im vorraus
5 Antworten
Du warst mit einer Freundin zusammen ein Bedarfsgemeinschaft.
Wenn ihr zusammen zuviel Geld bekommen habt (nehmen wir mal an es war so, nehmen wir an der Bescheid, den sie bekam war richtig, nehmen wir an, der Anwalt von ihr hat das schon alles geprüft), dann musst Du natürlich anteilig an der Rückzahlung beteiligt werden.
Wenn Du denkst es ist verkehrt, dann lasse Dir doch die Bescheide in Kopie schicken udn prüfe es selbst, bzw. lass es prüfen.
Du Deine Situation bekommst Du doch Rechtsrat praktisch geschenkt.
Dein Sachverhalt sagt nichts zu Mehrkosten, oder was auch immer.
Du hast nur gesagt:
wir haben zusammen gewohnt.
Der Bescheid lief auf sie.
Ich soll zahlen.
Das war der Grund, warum ich schrieb, lasse Die die Bescheide in Kopie geben udn lasse es prüfen.
Wie sollen wir hier Dinge kommentieren, die Du nicht einmal in den Sachverhalt geschrieben hast?
Was den Schreibstil betrifft, schließe ich mich den Kommentaren an. Wer in Deutschland lebt und schafft, sollte auch der Landessprache mächtig sein. Da sollte man mal in die Praxis unserer europäischen Nachbarländer rein schauen.
Zur Frage selbst: Entscheidend ist die Feststellung, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorlag oder nicht. Unabhängig davon kann ein Rechtsanwalt, der ja einen Mandanten vertritt, keine Rückforderung für das Jobcenter geltend machen. Das ist dann schon Sache der Behörde. Das sollte dem Rechtsanwalt mitgeteilt werden. Sollte dieser dann klagen, empfehle ich, ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten. Für Sie, als Fragesteller, ist dann die Frage des Armenrechts für evtl. Prozesskosten zu klären.
sie war die antragstellerin
Wenn Ihr beide ALG2 bezogen habt, kann doch nicht nur einer Antragsteller gewesen sein.
obwohl sie es soweit kommen lassen hat
Als ALG2-Empfängerin wird sie wahrscheinlich einfach kein Geld gehabt haben um Rückzahlungen zu leisten.
Worauf bezieht sich die Rückforderung denn überhaupt? Habt Ihr nicht angegeben, dass Ihr zusammen lebt? Wieso wird dann nicht auch bei Dir rückgefordert. Alles sehr dubios.
Genau das weiß ich ja nicht und wurde mir auch nicht gesagt. Ich gehe davon aus das alle Schreiben vom Jobcenter an sie gingen sie micht nicht informiert hat und es zu Vollstreckung kommen lassen hat, und jetzt aufeinmal mich zu Kasse bittet
Eins ist ja mal klar: Das Jobcenter kann nicht Forderungen gegen Dich bei der Ex geltend machen. Ich würde den Anwalt mal auffordern, die angeblichen Bescheide vorzulegen. Nur dann ist ja wohl klar, worum es geht. Und wenn das Jobcenter Dich in Zukunft auch in Anspruch nimmt, würdest Du ja doppelt zahlen müssen. Das wäre doch das primäre Argument die Forderung abzuschmettern.
Ja das wäre auch für mich logisch, aber selbst wenn Sie es geltend macht muss ich doch nicht für Ihre Dummheit anteilig bezahlen oder? Weil angeblich bin ich ja dazu verpflichtet.
Wenn du dich selbst nicht auskennst, dann würde ich dir hier raten abenfalls einen Anwalt beizuziehen. Zumindest in so weit, dass er die Schreiben deiner Ex-Freundin kontrollietr bzw. auf Wahrheit prüft.
Guten an alle die sich damit auskennen,
Ich habe mit meiner Exfreundin zusammengewohnt und wir beide haben alg 2 bezogen. Sie war die Antragstellerin nun kommt nach 3 jahren der Trennung eine Forderung von ihrem Anwalt das ich 200 euro also die Hälfte von der Vollstreckung der Rückforderung vom Jobcenter. Ich wurde in keinster weise in den 3 jahren über irgendwelche Rückforderungen von Ihr oder dem Jobcenter infomiert außer dem jetzigen Schreiben ihres Anwaltes. Bin ich zu einer zahlung verpflichtet muss ich den vollen Betrag zahlen obwohl Sie es soweit kommen lassen hat und und ich nicht darüber informiert wurde. Das wäre nämlich genauso bescheuert wie sich über Rechtschreibung im Internet auszuheulen
danke schonmal im vorraus
ja aber wenn ich zur zahlung verpflichtet bin wieso informiert mich dann keiner? muss ich die mehrkosten die sie verursacht hat auch mit bezahlen damit hab ich nix zu tun und kann demnach auch überhaupt nix dafür