Guten Tag,
ich bin Freiberufler (Innenarchitekt) und führe nebenher ein zusätzliches Kleingewerbe in Form eines Einzelhandelsgeschäftes für Inneneinrichtungsartikel (Neu- UND Gebrauchtwaren) eröffnen.
Die freiberufliche Tätigkeit läuft derzeit noch in einer GbR, die sich zum 31.12.14 auflöst.
Wir hatten damals zur UST optiert.
Künftig werde ich diese freiberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmen fortsetzen.
Ich habe vor, dafür ab 2015 keine UST mehr zu erheben, da dies vorteilhafter für meine Kunden (überwiegend Privatkunden) ist und zudem keine größeren Investitionen anstehen, für die das Ziehen der Vorsteuer sinnvoll wäre.
Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit gibt es hier, meines Wissens nach, auch keine Umsatzgrenzen (17.500€), die diese Möglichkeit limitieren würden.
Mit dem Ladengeschäft (Gewerbe) hatte ich für 2014 Umsätze in Höhe von 7.000€.
Für das Jahr 2015 werden es schätzungsweise ca. 16.000€
Derzeit läuft dieses Gewerbe als Kleinunternehmer. D.h. UST wird nicht erhoben/ natürlich auch nicht geltend gemacht.
Meine Frage: wie sieht es aus, wenn ich für die freiberufliche Tätigkeit im Jahr 2015 ca. 5.000€ erwirtschafte?
Werden dann beide Unternehmen zusammengefasst, Rechnung: 16.000€ + 5.000€= 21.000€
Für den Gewerbebetrieb würde dies ja nun Verpflichtung zur UST bedeuten.
Wie sieht es dann mit der freiberuflichen Einzelunternehmung aus?
Beides ist sauber voneinander getrennt, mit verschieden Namen, Konten, Buchhaltungen, etc.
Eine Zusatzfrage:
Wäre es sinnvoll für das Ladengeschäft (Gebraucht- und Neuware) künftig und bei höheren Umsätzen, evtl. die Differenzbesteuerung anzustreben?
Wie gesagt wird Neuware und Gebrauchtware vertrieben.
Ich möchte mich vor dem anstehenden Termin mit dem Steuerberater selbst schlau machen.
Deshalb bitte keine Antworten, die den Gang zum Steuerberater empfehlen. Danke.
Vielen Dank für steuerliche Inspirationen,
Janne