Hauptgewerblich selbstständig und Arbeitnehmer zugleich?

Hallo Ich arbeite als Wirtschaftsingenieur im Qualitätsmanagement und bin Berufseinsteiger. Ich Spiele schon seit meinem Studium mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Die Branche, das Geschäftskonzept, Kontakte, Kapital, etc. ist alles vorhanden und mehrfach durchdacht. Mein Plan war es, diese selbstständigkeit nebengewerblich durchzuführen. Die Grenze von 20h/Woche werde ich nicht überschreiten, jedoch wird mein Umsatz garantiert die Grenze von 17.500 Euro im Jahr in kürzester Zeit sprengen. Somit wäre ich hauptberuflich selbstständig und müsste ich mich meines Wissens privat versichern. Welche weiteren Komplikationen erwarten mich? Die Erkenntnis meines Unternehmens von der Selbstständigkeit sowie die Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, etc. ist mir bewusst. Ich kalkuliere meinen Verdienst in der Selbstständigen Tätigkeit doppelt so hoch und mit exponentiellen Zuwachs ein, als mein Arbeitnehmerverdienst, jedoch möchte ich dennoch meinen Job nicht in so kurzer Zeit kündigen, da mir das Studium dann doch zu sinnlos wäre. Meine Arbeitnehmer Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang zu meiner selbstständigen Tätigkeit.

Ich meine gelesen zu haben, dass die Einkünfte von der selbständigen Tätigkeit als auch die vom Arbeitsverhältnis in einen Topf geschmissen werden und dadurch die Steuer Abgaben entstehen. Würde es Sinn machen, das Gewerbe auf meine Frau, die ebenfalls Arbeitnehmerin ist, anzumelden, und sie tatkräftig zu unterstützen, da sie weniger als ich verdient? Sprich Gewerbe läuft auf meine Frau, Jedoch erledige ich die meisten gewerblichen Transaktionen.

Ist meine Denkweise richtig? Welche Steuerklasse ist empfehlenswert?

Bin dankbar über jede ernst gemeinte Antwort LG

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Gewerbetreibender und Freiberufler gleichzeitig / Umsatzgrenzen

Guten Tag,

ich bin Freiberufler (Innenarchitekt) und führe nebenher ein zusätzliches Kleingewerbe in Form eines Einzelhandelsgeschäftes für Inneneinrichtungsartikel (Neu- UND Gebrauchtwaren) eröffnen. Die freiberufliche Tätigkeit läuft derzeit noch in einer GbR, die sich zum 31.12.14 auflöst. Wir hatten damals zur UST optiert.

Künftig werde ich diese freiberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmen fortsetzen. Ich habe vor, dafür ab 2015 keine UST mehr zu erheben, da dies vorteilhafter für meine Kunden (überwiegend Privatkunden) ist und zudem keine größeren Investitionen anstehen, für die das Ziehen der Vorsteuer sinnvoll wäre. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit gibt es hier, meines Wissens nach, auch keine Umsatzgrenzen (17.500€), die diese Möglichkeit limitieren würden. Mit dem Ladengeschäft (Gewerbe) hatte ich für 2014 Umsätze in Höhe von 7.000€. Für das Jahr 2015 werden es schätzungsweise ca. 16.000€ Derzeit läuft dieses Gewerbe als Kleinunternehmer. D.h. UST wird nicht erhoben/ natürlich auch nicht geltend gemacht.

Meine Frage: wie sieht es aus, wenn ich für die freiberufliche Tätigkeit im Jahr 2015 ca. 5.000€ erwirtschafte? Werden dann beide Unternehmen zusammengefasst, Rechnung: 16.000€ + 5.000€= 21.000€ Für den Gewerbebetrieb würde dies ja nun Verpflichtung zur UST bedeuten. Wie sieht es dann mit der freiberuflichen Einzelunternehmung aus? Beides ist sauber voneinander getrennt, mit verschieden Namen, Konten, Buchhaltungen, etc.

Eine Zusatzfrage: Wäre es sinnvoll für das Ladengeschäft (Gebraucht- und Neuware) künftig und bei höheren Umsätzen, evtl. die Differenzbesteuerung anzustreben? Wie gesagt wird Neuware und Gebrauchtware vertrieben. Ich möchte mich vor dem anstehenden Termin mit dem Steuerberater selbst schlau machen. Deshalb bitte keine Antworten, die den Gang zum Steuerberater empfehlen. Danke.

Vielen Dank für steuerliche Inspirationen, Janne

Freiberufler, Gewerbe, Steuern

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