Eine Bekannte gibt Nachhilfe über eine Agentur, sie hat auch private Schüler - ist das gewerblich oder freiberuflich?

2 Antworten

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Oh manno, da sitzt mal wieder in einem Grundsicherungsamt ein Mitarbeiter, der Null Ahnung hat, sich aber wissend aufführt und damit „Kunden“ (wie es dort ja so vollmundig heißt) tyrannisiert.

Lies dies - und druck die Seite aus, setz oben den Link rein, damit Deine Bekannte dies dem Mitarbeiter vorlegen kann:

Freiberufler - Leben ohne Gewerbesteuer

http://www.foerderland.de/gruendung/gruendungsvarianten/freiberufler/

Unter der überschrift

Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?

ist zum Beispiel angegeben:

  • Die Tätigkeit liegt im Bereich von Beratung, Coaching, Lehre oder Unterricht.

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Um das beim Amt zu klären, sollte sie auf keinen Fall allein hingehen, sondern sich begleiten lassen von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt. - Dazu sollte sie googeln mit

ämterlotse und ihren Wohnort hinzufügen (oder den nächstgrößeren, falls ihrer klein ist).

In Hamburg zum Beispiel bietet die Diakonie, auch Diakonisches Werk genannt, solche ehrenamtlichen Ämterlotsen an.

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Gib Deiner Bekannten meine Hinweise weiter, die ich zum Beispiel Arbeitslosen und anderen Grundsicherungsbeziehern reingebe (Ihr werdet leicht erkenntn, was auf Deine Bekannte zutrifft). Die darin erwähnte pdf-Datei zu Beiständen druckt sie am besten aus und nimmt vorsichtshalber solch ein Exemplar zum Gespräch in der Behörde mit (damit sie im Falle eines Falles die Seite rüberreichen kann).

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gi


cyracus  08.08.2015, 14:58

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Also bei der steuerlichen Beurteilung ist es freiberuflich, gewerberechtlich ist es ebenso, so dass eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist.

Man braucht ja auch keinen PKW-Führerschein, wenn man Fahrrad fährt.

Was das "Amt" (welches?) da meint, können wir nicht wissen.


guterwolf 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 13:07

Das Amt, bei dem man Grundsicherung beantragt...Sozialamt? Und ihr Steuerberater meint, dass es gewerblich wäre - ich nicht.