Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?

Ich war während meines Studiums nebenberuflich selbstständig. Nach Beendigung des Studiums bin ich dann nach einer 6 monatigen Pause ein Angestelltenverhältnis eingegangen, in dem ich mich jetzt seit über einem Jahr befinde. Der Haken an der Sache ist, dass ich das Gewerbe nie abgemeldet hatte! Die letzten Einnahmen aus dem Gewerbe waren noch zu Studienzeiten, d.h. während des Angestelltenverhältnisses sind keinerlei Einnahmen erzielt worden.

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Probleme, die die Sache weiter komplizieren:

- Ich habe nach dem Studium den Wohnort gewechselt ohne eine erneute Gewerbeabmeldung & -wiederanmeldung durchzuführen.

- Ich habe für 2015, 2016 und 2017 weder eine Einkommens- noch Umsatzsteuererklärung abgegeben.

Anscheinend ist es möglich ein Gewerbe auch nachträglich abzumelden. Für mich stellt sich nur die Fragen zu welchem Datum ich das am Besten mache (z.B. Datum des Umzugs in andere Stadt) und welche Konsequenzen außer ggf. Straf-/Zinszahlungen mir drohen (Stichwort Ordnungswidrigkeit für zu spätes Ab-/Ummelden)!?

Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen hole ich gerade nach, hier stellt sich mir noch die Frage, an welche Finanzämter diese jeweils gehen, wenn ich jeweils verschiedenen Städten (mit anderen FAs) gewohnt habe!?

Tausend Dank im Voraus - Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Schlamassel helfen, dass ich mir hier eingebrockt habe...

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Selbstständigkeit, Steuern
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Gewerbe zeitnah wieder abmelden, was beachten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ende Juli habe ich beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vorgenommen, kurze Zeit später kam auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie ein Brief der VBG!

Leider wurde ich kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung arbeitsunfähig, was ich auch derzeit noch bin und bald in den Krankengeldbezug fallen werde.

Desweiteren kam noch eine Arbeitgeberseitige Änderungskündigung hinzu, wo die Anwälte der Parteien gerade am verhandeln sind, ob das Arbeitsverhältniss nun per gerichtlichem Auflösungsvertrag aufgelöst wird - vor dem Güte bzw. Kammertermin.

Eigentlich ist dieser Auflösungsvertrag so gut wie sicher, lediglich ist man sich bei der Abfindungshöhe noch nicht einig.

Die Option "Auflösungsvertrag" kommt für mich deshalb in Frage, da mir aus ärztlicher Sicht geraten wurde, eventuell eine Eigenkündigung in Betracht zu ziehen.

Die Auflösung des Arbeitsvertrages würde vermutlich zum letzten dieses Monats erwirkt werden.

Nun hatte ich während der gesamten Zeit seit Gewerbeanmeldung weder Zeit, Nerven noch klare Gedanken dieses überhaupt ansatzweise auszuüben.

Im Moment ist mir das alles zu undurchsichtig und komplex in Hinsicht auf Krankengeld, ALG1, Freigrenzen, etc geworden.

Konnte ich ja zu dem Zeitpunkt der Anmeldung alles nicht vorausahnen.

Jedenfalls habe ich bislang weder den Erfassungsboden ausgefüllt und an das FA gesendet, noch Tätigkeiten in irgendwelcher Art und Weise hierzu unternommen.

Das einzige waren kleine Ausgaben von etwa 250 € für Outgesourcte Arbeiten (Texte, Textüberprüfung, Grafiken, etc) welche ich in Auftrag gegeben hatte.

Einkünfte stehen komplett bei 0!

Nun ist es eben so, dass ich nach der Auflösung des Arbeitsvertrages erst einmal einige Wochen/Monate brauchen werde, um meine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Anschließend werd ich mich bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchend melden und dann mit klarem Kopf das Theme "Nebengewerbe/Gewerbe" eventuell wieder aufgreifen.


Wie sollte ich vorgehen?

  • Morgen früh zum Gewerbeamt und das Gewerbe abmelden.Rückwirkend oder nicht?
  • Beim Finansamz anrufen und der Sachbearbeiterin erklären, wie die Sachlage sich verhalten hat , Sie meinen steuerlichen Erfassungsbogen nicht mehr erreichen wird und das Gewerbe am Morgen wieder abgemeldet wurde.
  • Brief an die IHK, Sachverhalt erklären und Bescheid geben, das Gewerbe am 21.09.2017 ohne Umsätze abgemeldet wurde.
  • VBG selbe Vorgehen wie bei IHK.

Die Krankenkasse auch darüber in Kenntniss setzen? Oder ist das nicht nötig, da die Abmeldung ja automatisch alle zuständigen Behören erreicht?

Was wird neben den Gebühren der Abmeldung bei Gewerbeamt auf mich zukommen?


Herzlichen Dank






Finanzamt, Gewerbe
Einmalige gewerbliche Tätigkeit als Student - Versteuerung?

Hallo!

Folgende Situation bringt mich gerade etwas zum Verzweifeln: Ich wurde von einer privaten Wohnungsvermietung gefragt, ob ich dieses Jahr einmalig ihre Betriebskostenabrechnungen machen würde. Ich würde quasi alle Materialien/ Daten bekommen, schreibe die Abrechnungen und gebe sie ab. Zeitlicher Aufwand läge bei 2/3 Wochen; Verdienst bei 300/400 Euro. Wäre, neben einer Praktikumsvergütung Anfang des Jahres, mein einziger Jahresverdienst.

Nun hatte ich schon mal recherchiert und rausgefunden, dass die Arbeit an sich gewerblich WÄRE, wenn es nachhaltig wäre. Da es aber eine einmalige Sache wäre, reiche eine Rechnung, die ich privat ohne USt schreibe und den Verdienst in der nächsten Steuererklärung in Anlage SO angebe.

So weit, so gut. Sicherheitshalber dann nochmal beim Finanzamt nachgefragt, weil einige gefundene Aussagen widersprüchlich waren. Die sagten mir jetzt, dass ich IN JEDEM FALL ein Gewerbe anmelden muss und wenn das wirklich nur eine einmalige Sache ist, könnte ich das Gewerbe danach ja gleich wieder abmelden; mit den Kosten dafür müsste ich eben leben. Privatrechnung wäre in keinem Fall ausreichend, weil die Tätigkeit gewerblich ist.

Jetzt bin ich absolut verwirrt... Würde die Arbeit wirklich gern machen, aber wenn ich für was Einmaliges noch Gewerbe anmelden soll - nein danke.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen, wie eine solche Tätigkeit abzurechnen/zu versteuern wäre? Wirklich nur über Gewerbeanmeldung und dann als Verdienst aus Gewerbe?

Falls es andere Möglichkeiten außer Gewerbe gibt: hättet ihr rechtliche Grundlagen für mich, mit denen ich den Finanzamt im Zweifelsfall argumentieren könnte? (Dass es einmalig und mMn damit nicht gewerblich ist, scheint nicht zu reichen...)

Schon mal danke für eure Antworten!

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern

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