Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung
Zusatzeinkommen mit Bitcoin und Internetinvestment: benötige ich ein Gewerbe?

Hallo alle zusammen, bevor ich meine eigentliche Frage stelle kurz was zu meiner Person. Ich bin als normaler Arbeitnehmer vollzeit eingestellt, verdiene dort über 20T € Netto. An der Tankstelle halte ich einen Minijob auf 450€/Monat Basis inne.

Nun möchte ich solange ich jung bin Geld scheffeln 

Um weiter Geld zu verdienen (nebenbei) habe ich mich für zwei Hoch-Risiko-Modelle entschieden.

Das erste Modell ist der Handel mit Bitcoin. Innerhalb der letzten 4 Wochen ist der Bitcoin um 200€ gestiegen und wieder um 100€ gefallen. Ich finde die Entwicklung sehr interessant und denke darüber hinaus bleibt diese Art von Währung uns noch einige Zeit bestehen. Mein Ziel ist also der gezielte Kauf und Verkauf von Bitcoins, also kein Mining.

Das zweite Modell ist sozusagen das Investment in einer Firma. Das soll heißen, ich investiere in einer Firma Geld. Mit diesem Geld kaufe ich über der Firma (Sitz in der EU) Produkte ein. Nun werden diese von der Firma aufbereitet und über der Firma verkauft. Der EK Preis wird mir zugeschrieben + eine Rendite vom Gewinn.

Nun zu meiner Frage(n). Da es natürlich legal ablaufen soll, möchte ich auch meinen Gewinn versteuern lassen. Wenn alles gut läuft (höchst Risiko Investition) erwarte ich einen Gewinn von vlt 1000€ / Jahr – kann natürlich auch im Verlust enden. Nun tue ich mir in Sachen Steuern schwer. Wie bringe ich das ein? Ist ein Gewerbe notwendig da ich dieses dauerhaft machen möchte? Ich habe bereits nun folgendes gelesen:

„Du machst nach Ablauf des Jahres eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, also ziehst von den Einnahmen deine Ausgaben ab und bringst den Gewinn über die Anlage „G“ in deine Einkommensteuererklärung. Eine Gewerbeanmeldung wird keiner von dir verlangen, weil du ja deine Dienstleistungen nicht öffentlich anbietest.“

Kann ich mich mit meinem Vorhaben nach dieser Aussage richten? Ist die Überschussrechnung ausreichend? Muss kein Gewerbe angemeldet sein? Muss ich als Selbstständiger fungieren?

Ich bitte euch um eure fachmännische Hilfe – vielen Dank!

PS: Ich möchte keine Diskussion lostreten ob diese 2 Modelle rentabel sind oder nicht. Oder ob das Geschäft seriös ist, da die Bitcoins oft für illegale Dinge gehandelt werden. Der reine Kauf und Verkauf von den Bitcoins ist denke ich mal absolut nicht illegal.

Danke

Einkommen, Gewerbe, Internet, nebenjob, Steuern, Bitcoin
Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer nötig?

Guten Tag,

Ich bin in einer Firma Vollzeit eingestellt und möchte selbstgebackene Lebensmitteln auf Weihnachtsmärkte verkaufen. Dafür habe ich eine Reisegewerbekarte erfasst und werde von meiner aktuellen Stelle einen unbezahlten Urlaub nehmen.

1) Ist es ein Vergehen, wenn ich nicht mein Arbeitgeber wegen dieser Tätigkeit informiere? In meinem Vertrag steht, dass eine Nebentätigkeit während des unbezahlten Urlaubs nicht erlaubt ist, wenn sie irgendwie Wettbewerb gegen der Firma zuführt. Hier wird meine Nebentätigkeit keinen Wettbewerb zuführen, da sie komplett unterschiedliche ist, aber ich wollte mich nur vergewissern.

2) Das Gewerbeamt hat mir gesagt, dass ich dafür nur eine Reisegewerbekarte brauche. Aber ich bin mir nicht sicher; da Haftetiketten auf jeder meiner Ware stehen werden (mit Zutaten, Gewicht, Adresse usw.), brauche ich eine zweite Steuernummer als selbständiger registriert? Kann ich einfach als beides angemeldet sein (Arbeitnehmer und Selbständiger)? Soll ich diese Nebentätigkeit berichten, und wäre es besser, mich als ein Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer einzuschreiben?

3) Falls ich eine zweite Steuernummer brauche, mit welchen Auswirkungen wird meinen aktuellen Arbeitgeber beeinflusst? Muss ich meine Firma darüber informieren?

4) Falls ich ein Mini-Gewerbe gründen muss, wozu soll ich mich wenden? Was sind die verschieden Schritte?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, und Entschuldigen Sie mein schlechtes Deutsch!

Gewerbe, selbstständig, steuernummer

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