Kleinunternehmer steuerliche Erklärung Jahresabschluss?
Hallo, ich habe ein Kleinunternehmen und sie hat bis jetzt sehr wenig Gewinn erwirtschaftet. Ich möchte jetzt, da ich Heute mein Unternehmen abgemeldet habe. Eine Steuerliche Erklärung machen als Jahresabschluss. Reicht hier nur eine Einnahmenüberschussrechnung oder muss auch die EÜR erstellt werden? Wie sende ich diese dann am besten beim Finanzamt, per Email?
Vielen Dank
4 Antworten
Wenn man von der Präzision, der Rechtschreibung und den angedeuteten Kenntnissen in Deiner Fragestellung ausgeht, ist zu vermuten, dass Dein Ausflug ins Unternehmerdasein keinen steuerlich relevanten Umfang und Ertrag erreicht hat. Den Kontakt zum Finanzamt kannst Du dir damit ersparen.
Wenn der Gewinn unter 410 Euro war und du auch anderweitig keine Einkünfte hattest, die NICHT dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden, machst du gar nichts.
Ist dies der Fall?
Mit der ist gar nichts.
Wahrscheinlich ist der Fragesteller KU und noch wahrscheinlicher hat das FA kein Kennzeichen U gesetzt und wird es auch nicht tun.
So. Und deine Antwort?
Er ist Kleinunternehmer, so schrieb er. Deswegen erwähnte ich die Umsatzsteuer nicht.
so schrieb er
Ujujuj, du musst noch viel lernen.
Erstens, dass auch ein KU eine UStE abgeben muss. Zweitens, dass man oftmals ein bisschen verstehend lesen muss.
Und vor allem drittens, dass Erfahrung das Mittel ist, welches in der Lage ist, alles zusammenzuhalten. Erfahrung ist oft mehr wert als die genaue Kenntnis des Lehrplans für das Steuerberaterexamen.
Hallo,
die Anlage EÜR ist abzugeben, wenn die Betriebseinnahmen ≥ 17.500 € betragen. Die Ermittlung des Gewinns kann unterhalb dieser Grenze formlos erfolgen (also z.B. per Excel-Tabelle).
Die Steuererklärungen von Unternehmern (hier: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer) sind grds. elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ob authentifiziert oder nicht ist dabei nicht wichtig.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen. Eine Erklärung muss aber bei Unternehmern (auch wenn nur als Nebengewerbe ausgeübt) immer abgegeben werden.
Eine "Abmeldung" ist noch keine Betriebsaufgabe. Diese muss ausdrücklich erklärt werden. Infolge dessen wäre dann noch ggf. ein Aufgabegewinn/-verlust zu ermitteln. Das Finanzamt sendet in diesem Falle einen Fragebogen zur Aufgabe der selbständigen Tätigkeit zu.
MfG
-Valeskix
Das machst du alles erst mit der Einkommensteuererklärung für 2016.
Ich zitiere:
Und was ist mit der Umsatzsteuererklärung?