Gibt es auch den Handelsvertreter für Privatpersonen ohne gewerbliche Eintragung?
Moin,
"Der Handelsvertreter, auch Handelsagent, ist selbständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen oder mehrere andere Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen bzw. deren Namen abzuschließen."
Klar, so steht es bei Wikipedia. Meine Frage ist, ob man auch Geschäfte als Handelsvertreter für Privatpersonen, ohne gewerbliche Eintragung (z.B. "Kleingewerbe") abschließen kann.
Damit meine ich Privatverkäufe. Beispielsweise verkaufen (bzw. eher vermitteln) Autohändler häufig Autos von Privatpersonen oder Immobilienmakler Häuser von Privatpersonen. Sicherlich ist dies bei Maklern etwas anders und sie entsprechen nicht dem klassischen Handelsvertreter des HGB (das ist eine nicht fundierte Aussage von mir..), aber es geht ja in die Richtung.
Können also Handelsvertreter auch im Namen von Privatpersonen tätig sein bzw. wie nennt man diese dann?
Einen schönen heiligen Abend,
Marcel
2 Antworten
Das was Dir da vorschwebt ist nicht der klassische Handelsvertreter, fällt aber in den gleichen Bereich.
Es wäre ein Handelsagent. Ebenso selbständiger Kaufmann, der seine Tätigkeit eben für Privatpersonen ausführt.
Die Frage wäre, welche Art von Verträgen er mit den Kunden macht.
Ein Handelsvertreter hat einen langfristigen Vertrag mit einem Anbieter.
Ein Handelsagent hat immer wieder einen Anbieter, eben z. B. einen Autoverkäufer, der ihn einmal mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens beauftragt.
Nein das geht nicht. Als Handelsvertreter ohne Gewerbeanmledung kann man nur für andere Gewerbetriebende, Behörden, Vereine, Stifungen oder Freiberufler tätig werden. Also auch für Ärzte, Hebammen, Künstler, Fussball- und Tennisvereine, andere Vereine.
Alles andere geht nur mit Reisegewerbekarte (ca 240€), bzw. mit internationaler Reisegewerbekarte für Tätigkeiten EU-weit (incls. Efta und Schweiz). Mit letzterer sind alle Handwerker von östlich der Oder hier tätig.
Für Makler und ähnliche Tätigkeiten gibt es eine teure Ausnahme: Gewerbeordnung nach §34b oder c kostet über 600€ bei Anmeldung.
Danke schon mal. Eine Reisegewerbekarte, wie der Name bereits sagt, ist eher für Verkäufe/ Dienstleistung etc. notwendig, die mit Bargeld abgewickelt werden, oder?
Ich möchte sozusagen ein Handelsvertreter für Privatpersonen sein, der seine Kunden (bzw. die "Unternehmer" im nicht gewerblichen Sinne) Käufer vermittelt bzw. über mich werden die Käufe abgewickelt. Es handelt sich hierbei um virtuelle Güter und nicht die typischen Waren, die unter den Bereich der Reisegewerbekarte fallen nehme ich an.
Findest du hierfür auch noch einen Rat für mich?
Entscheidend ist, wie die Aufträge zu Stande kommen. Ein "stehendes Gewerbe" zeichnet sich dadurch aus, das man einen Laden oder ersatzweise etwas anderes hat, wo die Geschäfte gemacht werden und die Kunden zu einem kommen. Das kann auch eine Webside oder ein Webaccount sein. Beim Reisegewerbe begibt sich der Gewerbetreibende zum Kunden und fragt um Aufträge nach, ohne zu wissen ob Bedarf besteht. Das muss er nicht persönlich, sondern das kann auch anders erfolgen, z. B. durch Anschreiben.
Ob es sich um Hardware oder um virtuelle Waren handelt spielt keine Rolle. Software und Rechte werden ja auch gehandelt.
Ich finde keine rechtliche Grundlage, die einen Handelsvertreter vom Handelsagent unterscheidet.. Gibt es da überhaupt einen Unterschied? Für mich sieht es so aus, als würden beide Begriffe nur synonym verwendet werden. Trotzdem vielen Dank schon einmal; es geht in die richtige Richtung!