Hallo,
muss bei gerinen Einkünften unter 410€ im Jahr, wo also der "Härteausgleich" angewendet werden kann, trotzdem ein Gewerbe angemeldet werden?
Durch Affiliate- / Parternprogramme auf meinen Webseiten erziele ich mitlerweile Einkünfte, die Vorraussichtlich aber unter den 410€ pro Jahr bleiben werden, wo also der Härteausgleich bei der Versteuerung angewendet werden könnte. Aktuell habe ich auch noch kein Gewerbe angemeldet, handele also als Privatperson. Muss ich trotzdem, dass auf der Steuererklärung nichts von den Einkünften auftaucht, ein Gewerbe anmelden?
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