Hallo, muss bei gerinen Einkünften unter 410€ im Jahr, wo also der "Härteausgleich" angewendet werden kann, trotzdem ein Gewerbe angemeldet werden?
Durch Affiliate- / Parternprogramme auf meinen Webseiten erziele ich mitlerweile Einkünfte, die Vorraussichtlich aber unter den 410€ pro Jahr bleiben werden, wo also der Härteausgleich bei der Versteuerung angewendet werden könnte. Aktuell habe ich auch noch kein Gewerbe angemeldet, handele also als Privatperson. Muss ich trotzdem, dass auf der Steuererklärung nichts von den Einkünften auftaucht, ein Gewerbe anmelden?
2 Antworten
Wenn ich einen Kuchen backen will und keine Ahnung davon habe, gucke ich doch nicht in ein Rezept für Hühnerfrikassee, auch wenn ich für beides den Herd einschalten muss. Oder möchtest du zum Kosten kommen?
Ob ein Gewerbe anzumelden ist, richtet sich nach der Gewerbeordnung und nicht nach der einkommensteuerlichen Behandlung von Einkünften.
Für die Gewerbeanmeldung ist doch die steuerliche Behandlung völlig ohne Bedeutung.
Ob eine Gewerbe anzumelden ist oder nicht, richtet sich schließlich nicht nach den Steuergesetzen, sondern nach der Gewerbeordnung. Und so, wie du deine Tätigkeit beschreibst, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Ergo ist er auch anmeldepflichtig.
Danke, ein einfaches "ja, musst du" hätte auch gereicht... jetzt hab ich Hunger auf Kuchen und Hühnerfrikassee...