Hallo, muss bei gerinen Einkünften unter 410€ im Jahr, wo also der "Härteausgleich" angewendet werden kann, trotzdem ein Gewerbe angemeldet werden?

2 Antworten

Wenn ich einen Kuchen backen will und keine Ahnung davon habe, gucke ich doch nicht in ein Rezept für Hühnerfrikassee, auch wenn ich für beides den Herd einschalten muss. Oder möchtest du zum Kosten kommen?

Ob ein Gewerbe anzumelden ist, richtet sich nach der Gewerbeordnung und nicht nach der einkommensteuerlichen Behandlung von Einkünften.


JanSt 
Beitragsersteller
 27.04.2016, 14:32

Danke, ein einfaches "ja, musst du" hätte auch gereicht... jetzt hab ich Hunger auf Kuchen und Hühnerfrikassee...

EnnoWarMal  27.04.2016, 15:08
@JanSt

Woher soll ich wissen, ob ein (einfaches) "ja" richtig ist?

Für die Gewerbeanmeldung ist doch die steuerliche Behandlung völlig ohne Bedeutung.

Ob eine Gewerbe anzumelden ist oder nicht, richtet sich schließlich nicht nach den Steuergesetzen, sondern nach der Gewerbeordnung. Und so, wie du deine Tätigkeit beschreibst, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Ergo ist er auch anmeldepflichtig.