Was ist der Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflern?
Hallo,
das es einen Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflern gibt ist mir soweit bekannt, auch dass es im Steuerrecht irgendwo eine Auflistung zu dem ganzen Thema gibt. Nun stelle ich aber fest, dass außer Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten auch noch Künstler und Lehrer gibt, die sich als Freiberufler bezeichnen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Freiberufler nur diejenigen sind, für die es ein extra Versorgungswerk gibt. Bei Künstlern ist es ja so, dass die Pflichtmitglied in der Künstlersozialkasse sind, das ist kein separates Versorgungswerk, sondern sie zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, bei Lehrern ist das ähnlich, sie sind ebenfalls pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Meine Frage ist nun, wie unterscheiden sich Freiberuflicher und Selbstständige nun wirklich. Wann muss der selbstständig Tätige zum Gewerbeamt und was tut der Freiberufler um seinen "Freiberuf" anzuzeigen. Auch wichtig, wie weist der Freiberufler seine Freiberuflichkeit nach und welche Unterschiede gibt es noch und was muss man als Freiberufler alles beachten?
3 Antworten
Steuerrechtlich wird unterschieden in "gewerbliche Einkünfte" und "selbständige Einkünfte".
Gewerbliche Einkünfte erzielen alle selbständig Tätigen die keine land- und forstwirtschaftlichen oder selbständigen Einkünfte erzielen.
Wer alles selbständige Einkünfte erzielt ist in § 18 Abs. I geregelt. Die Berufe die in Nr. 1 aufgeführt sind und diejenigen die unter Nr. 1 fallen, sind steuerlich Freiberufler. Diejenigen die unter Nr. 2 - 4 fallen sind die sonstigen Selbständigen.
Die Katalogberufe des Nr. 1 haben im Regelfall eine staatliche Prüfung abgelegt und damit auch das Recht erworben, in diesem Beruf tätig zu sein. Sie müssen es daher nicht extra irgendwo anzeigen, bzw. haben eigene berufsrechtliche Vorschriften wo sie es anzeigen müssen.
Die Bezeichnung "Freiberufler" ist jedoch nicht geschützt. Auch ein Maurer kann sich also als Freiberufler bezeichnen, obwohl er steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Wer unter welche Rentenversicherungspflicht fällt, hängt nicht vom Steuerrecht, sondern vom VI. Buch Sozialgesetz ab.
Warum sollte man seine Freiberuflichkeit nachweisen? Die Katalogberufe, die eine Prüfung ablegen müssen, haben natürlich eine Urkunde, die ihnen ihr Recht zusteht.
Aber warum sollte ein selbständiger Lehrer nachweisen, dass er Freiberufler ist? Ein Lehrer ist jemand der lehrt, und wenn jemand lehrt, dann ist er ein Lehrer und somit wieder ein Freiberufler.
Das wird durch Wiederholung nicht besser. Ich vermute mal, dass der Fragesteller also auch nicht zwischen Automarken unterscheiden kann.
Da verwundert es denn auch nicht, wenn zwischen Steuern und Versicherungen auch nicht unterschieden werden kann. Die Verwendung des Denkapparates verkommt in diesem Lande anscheinend immer mehr zur Schande.
Was wundert es da, wenn ein Hinweis mit "Was ist das denn für ein dummer Spruch?" abgebügelt wird? Der Autor, der mit dieser Zeile in 30 Jahren wahrscheinlich sogar noch Schriftsteller eines Bestsellers sein wird, wird nicht mal bemerken, was für ein dummer Spruch sein dummer Spruch eigentlich ist.
Die übernächste Generation wohnt sicherlich wieder auf Bäumen.
Lieber EnnoBecker,
leider ist dein Kommentar nicht konstruktiv und wird eher als beleidigend aufgefasst. Es ist jedoch wichtig, dass sich jedes Mitglied in unserer Community wohl fühlt und mit dem nötigen Respekt und der nötigen Höflichkeit behandelt wird. Bitte achte in Zukunft mehr auf diese Punkte.
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
@Jürgen vom finanzfrage.net
Da bin ich aber froh, dass eine so substanzlos in den Raum gestellte Aussage wie ""Was ist das denn für ein dummer Spruch?"* konstruktiv und nicht beleidigend ist und dass ich offensichtlich nicht in die Gruppe "jedes Mitglied in unserer Community" gehöre.
Zumindest weiß ich ja, um welche Gruppe hier gebuhlt wird. Bei GF bin ich übrigens aus ähnlichen Gründen vollständig verschwunden.
Das entscheidende ist, da man als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlt und meist auch keine Umsatzsteuer. Ferner kann das FA Freiberufler nicht zur Aufgabe des Gewerbes zwingen, falls man nur Verluste macht, die man dann steuerlich vertikal verrechnen kann. Man übt ja nur seinen Beruf aus und ist nicht an eine Gewinnerzielung gebunden. Das ist insbesondere in medizinischen Berufen der Fall. Bei normalen Gewerbetreibenden wird dann die Gewinnerzielung in Abrede gestellt und eine Auflösung angestrebt wird. Übrigens Hebammen sind auch Freiberufler.
"meist auch keine Umsatzsteuer"
Darf ich deine Antwort bei meinem Finanzamt einreichen?
Ob jemand Umsatzsteuer zahlt oder nicht, hängt allein vom Umsatzsteuergesetz ab, nicht von der einkommensteuerlichen Zuordnung zu einer Einkunftsart.
Nach welcher Vorschrift sind denn Ingenieurleistungen umsatzsteuerbefreit? Ist das neu?
Es gibt Ingenieur-Büros die 35Mio Umsatz haben und weder Gewebesteuer noch UST zahlen.
Die Berufe für Freiberuflicher sind klar definiert, die kann man nachlesen. Bist du echter Freiberufler reicht ein Schreiben an das FA, dass man ab...den Beruf X ausübt. Ob du als Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht ergibt sich ebenfalls aus der Art der Tätigkeit. Ebenfalls gibt es bestimmte Freiberufler Berufe die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind. In der Regel musst du Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. Krankenversichern kannst du dich freiwillig bei der gesetzlichen oder einer privaten KK. Für die Steuer machst du eine EÜR.
Beste Antwort hier. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Außer....dass der Fragesteller offensichtlich nicht zwischen Steuern und Versicherung unterscheiden kann. Aber bestimmt zwischen Toyota und Mercedes...