Hallo,
das es einen Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflern gibt ist mir soweit bekannt, auch dass es im Steuerrecht irgendwo eine Auflistung zu dem ganzen Thema gibt. Nun stelle ich aber fest, dass außer Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten auch noch Künstler und Lehrer gibt, die sich als Freiberufler bezeichnen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Freiberufler nur diejenigen sind, für die es ein extra Versorgungswerk gibt. Bei Künstlern ist es ja so, dass die Pflichtmitglied in der Künstlersozialkasse sind, das ist kein separates Versorgungswerk, sondern sie zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, bei Lehrern ist das ähnlich, sie sind ebenfalls pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Meine Frage ist nun, wie unterscheiden sich Freiberuflicher und Selbstständige nun wirklich. Wann muss der selbstständig Tätige zum Gewerbeamt und was tut der Freiberufler um seinen "Freiberuf" anzuzeigen. Auch wichtig, wie weist der Freiberufler seine Freiberuflichkeit nach und welche Unterschiede gibt es noch und was muss man als Freiberufler alles beachten?