jobcenter macht depressiv?

3 Antworten

naja, ich erkenne nicht genau, worum es ihnen da geht?

sie haben die ganze Sache schon am Anfang verkehrt angefangen, schon einer persönlichen Vorstellung. Das geht jetzt aber nicht mehr, weil das sprichwörtliche Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn ich an ihrer Stelle gewesen wäre, hätte ich noch vor der persönlichen spätestens aber bei der Bewerbung ihre Depression angesprochen. Ist diese Depression ärztlich festgestellt? Gibt es ein Gutachten darüber vom Amtsarzt? oder ist das jetzt eine persönliche Selbstdiagnose?

Ich würde an Ihrer Stelle sowas nachholen für die Zukunft, lassen sie ihre persönlichen Einschränkungen diagnostizieren vom Hausarzt bzw Amtsarzt.

Weiterhin schrieben sie, das sie die Annahme dieser Stelle abgelehnt haben, aus welchem Grund? Ohne Grund?

Tja dann dürfen sie sich nicht wundern, sowas wird als negativ gewertet ala "die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen", will heißen sie werden ins Fach Querulant bzw uneinsichtig gepackt, das wird für die Zukunft ihnen noch nachhängen. Sie sollen zumindest als "Mitwirkungswillig" gelten, dazu sind sie übrigens gesetzlich verpflichtet, ansonsten wirken sie auf die Sachbearbeiter dort beim JC genervt, und über solche Menschen die nerven, fackeln die nicht lange.

Ich habe mal vor Jahren einen Amtsleiter vom JC kennengelernt, der hatte mir vermittelt, wie da gedacht wird, übrigens war der Amtsleiter nicht aus meinem Wohnort, aber war interessant.

Wurde über ihre Person schonmal ein Amtsgutachten verfasst? wenn nicht dann kommt das garantiert bald auf sie zu, und dazu verwendet ihre Arbeitsfähigkeit ärztlich festzustellen.

Das mit den 30% ist ok, das mit der 1 Std Autofahrt ist zumutbar, ich erspar mir da Recherchen, das können sie §§ nachgoogeln, normalerweise steht das aber auch in Kurzform auf dem Bürgergeldantrag bzw auf dem Merkblatt des Antrages.

Ihnen kann eigentlich nur etwas ärztliches helfen, ich persönlich würde ihnen empfehlen, das sie sich in einem Bürgergeldforum wenden, es gibt welche bei FB oder halt sonst im Forum.

Ich persönlich hätte ihnen schon vor dem Bewerben empfohlen bei der Firma anzurufen, und hätte nachgefragt, ob sie sich wegen ihrer Depressionen überhaupt bewerben sollen, dann hätten die mit Sicherheit abgelehnt und das dem Jobcenter gemeldet, dann wäre es garnicht soweit gekommen.

und halten sie sich zurück bei solchen Bemerkungen "Jobcenter macht depressiv",

dann sind sie ganz unten durch und irgendjemand schreibt einen handschriftlichen Vermerk in ihre Bürgergeldakte, dann verfolgt ihnen das noch lange Zeit.

Seien sie freundlich, wirken sie mit, ansonsten nerven sie die Sachbearbeiter, so schwer es ihnen auch fällt.

Sie wissen nicht, was genervte Menschen alles unternehmen um nicht genervt zu werden, man könnte sie zb auf lange Zeit in Dauerpraktikumsstellen stecken, nur um Ruhe vor ihnen zu haben.

Wenn sie jetzt darauf aus sind, das ihnen jetzt jemand eine schriftliche Begründung schreibt, dann rechnen sie verkehrt, und ich muß das verneinen.

Ich würde erstmal umgehend zum Arzt gehen wenn sie das nicht schon getan haben, und fragen sie in einem Bürgergeldforum, bei FB gibt es das eine oder andere, ich bin selber in einem bei FB aus neugier...aber nicht betroffen, da gibts teilweise auch ehrenamtliche Anwälte für Fragetermine.

mal sehen wie es bei ihnen weiter geht... aber wirken sie mit, Ihre Mitwirkungspflicht sollten sie erfüllen, ansonsten möchte ich nicht mit ihnen tauschen wollen, sie unterschätzen die Befugnismöglichkeiten der Arbeitsvermittler vom JC

Gegen so einen Bescheid, wenn er denn kommt, kannst Du Einspruch einlegen.

Da kannst Du ausführlich alles begründen.

Wenn der Einspruch verworfen, oder zurück gewiesen wird, kannst Du klagen und dafür bekommst Du sogar Prozesskostenhilfe.

Also keine Panik.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Mal sehen, ob ich das jetzt richtig verstehe:

  1. Angebot am 3. März = Zeitarbeitsfirma, vorgestellt am 5. oder 6. März (solltest du ja schon wissen wann genau und nicht "oder"!)
  2. Angebot am 18. März = Firma und Vorstellungstermin unbekannt

Nun wird es unklar in deiner Schilderung:
Welches Ergebnis war es beim 1. Angebot?
Hast du eine Ablehnung von der Zeitarbeitsfirma bekommen?
Oder war es eher eine Zusage und du hast abgelehnt? Dann war das offenbar deine 1. Ablehnung, welche das Jobcenter zählt.
Welches Ergebnis war es beim 2. Angebot?
Hier war es offensichtlich eine Zusage der unbekannten Firma, aber du hast abgelehnt (lassen wir die Gründe mal beiseite, denn ..). Und schon zählt das Jobcenter das als deine 2. Ablehnung.

Aber ab hier verschweigst du etwas.
Denn 30 Prozent gekürzt wird das Bürgergeld erst dann, wenn es mehr als 2 "Pflichtverletzungen" sind.
Also fehlt noch mindestens dieser 3. Grund, den das Jobcenter zählt, in deiner Aufstellung.