versteckte Mängel beim Hauskauf?

4 Antworten

Ich würde an ihrer Stelle einen Baugutachter beauftragen

Meiner Meinung nach gibt es kaum versteckte Mängel, hätten sie jemand, der sich damit auskennt zum Haus mitgenommen bzw in Auftrag gegeben.

Sorry, man kauft nicht irgendwas, ohne prüfen zu lassen, ich meine das jetzt nicht böse,

Ein guter Freund wollte ein Haus mieten...Ich war zufällig auch mitgefahren.

Als er das Haus aufschloß, ist mir gleich dieser muffig Geruch aufgefallen, die haben mich da komisch angeguckt, dann haben sie schonmal geguckt, ob sich Tapeten leicht ablösen lassen, und festgestellt, oben im ersten Stock fast alle Wände feucht...Dach war undicht...gottseidank noch nicht Mietvertrag unterschrieben.

Ihnen hätte der Geruch da auffallen müssen, bei soviel Feuchtigkeit riecht man sowas.

Also Baugutachter beauftragen...der kann auch sagen wie sich das verhält mit dem Kaufvertrag oder ob der Verkauf Arglistig zustande kam.

Ich würde mal auf dem Dachboden gucken...Und mir nen Bautrockner kaufen oder mieten

Es handelt sich offenbar um ein älteres Haus in ländlicher Umgebung. Sickergruben waren da völlig normal weil die öffentlichen Abwasserkanäle in solchen Gegenden sehr spät angelegt wurden. Im Westen war das ab den 80er-Jahren und im Osten noch später.

Eine alte Sickergrube ist kein Mangel des Grundstücks.

Was den Wasserschaden betrifft:

Du hast den Schlüssel im Februar übergeben bekommen. Seit diesem Zeitpunkt bist Du allein für den Zustand des Hauses verantwortlich. Wenn Du das Haus erst im April betrittst hast Du allein die Folgen zu tragen.

Wie willst Du denn überhaupt nachweisen können, dass der Wasserschaden vor Übergabe entstanden ist? Kannst Du doch nicht und damit haben sich alle Ansprüche erledigt, denn Du als Anspruchsteller bist darlegungs- und beweispflichtig.

"die versteckten Mängel" - was soll das konkret sein?
Was würdest du darauf antworten wenn dich ein Richter vor Gericht dazu aufordert, es genauer zu nennen?
Die Grube ist es sicher nicht, die kann ja nur auf dem Grundstück und nicht im Haus sein, da sie ja "komplett überwachsen ist".Und was soll daran ein Mangel sein?
Ebensowenig ist die Schlamperei mit dem Wasser ein Mangel, den der Vorbesitzer zu vertreten hat. Das Problem war bei Vertragsabschluss offensichtlich nicht vorhanden, also nicht "versteckt", und spätestens ab "Mitte/Ende Februar" wart ihr selbst für Haus und Grundstück verantwortlich. Es ist eher euer Versäuminis, sich bis April nicht gekümmert zu haben.
Insgesamt habe ich bei dem Beitrag den Eindruck, dass ihr das eigene Unvermögen jetzt anderen zuschieben wollt.

Niemand hindert euch daran, hier Rechnungn an den Vorbesitzer zu verfassen oder den Kauf nachträglich anzufechten.
Aber nicht mit der im Beitrag vorgebrachten Argumentation - die bekommt ihr höchstens "um die Ohren gehauen".

Was ist denn zwischen der Zeit Mitte/Ende Februar bis Anfang April passiert?

Mit Übergabe der Schlüssel Mitte/Ende Februar seid ihr ja selbst verantwortlich und hättet das Wasser abstellen können!?!

Und was die Sicker-Fäkaliengrube angeht:

War früher bei alten Häusern, erst recht im ländlichen Bereich, üblich/normal!

Es handelt sich vermutlich um eine sogenannte Klärgrube, die früher vom Abwasserversorger mit einem Pumpwagen regelmäßig entleert werden musste.

Habe ich auch in 2021 beim Haus mitgekauft, sehe ich nicht als negativ an. Ganz im Gegenteil! In dieser sammle ich mein Regenwasser, ca. 5000 bis 6000 Liter Fassungsvermögen, habe eine elektrische Pumpe und versorge mit diesem Wasser fast kostenlos meinen Garten.