Für diesen Fall gibt rs eine besondere Art der Erklärung - due Feststellungserklärung.
Für die Firma gibst Du eine Erklärung zur gesonderten Feststellung beim bisherigen Finanzamt ab, mit der Anlage EÜR ( ich nehme mal nicht an, dass Du den Gewinn per Bilanzierung ermittelst) und einer Anlage G.
Deine Einkommensteuererklärung gibst Du beim Finanzamt für den Erstwohnsitz ab. Dort trägst Du den Gewinm in der Anlage G unter "lt. gesonderter Feststellung" und unter Angabe des Betriebssitzfinanzamts und der dortigen Steuernummer ein.