"Außerdem halte ich die Pauschale von 30ct je km für nicht mehr aktuell."

Da gab es eine Verfassungsbeschwerde zu dem Umstand, dass Beamte 0,35 €/km bekommen, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht nicht zugelassen.

Du wirst mit Deinem AG etwas aushandeln müssen, er kann ja durchaus auch die tatsächlichen Fahrt- und Übernachtungskosten erstatten.

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Es liest sich nicht so:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenbeginn/Rentenbeginn_Liste.html#0336cd24-d24a-4197-8c60-490057fa0b5a

"Wer kann mir da weiterhelfen?"

Ein Rentenberater

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

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Offiziell hast Du das Geld in 2023 verdient und es gehört in die Einnahme-Überschuss-Rechnung für 2023. Wann Du Dir das Geld auszahlen lässt, ist irrelevant - SO leicht lassen sich Einkünfte nicht in ein anderes Jahr verschieben.

Ein Kleingewerbe kann man übrigens nicht anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Vermutlich meinst Du damit, dass Du die Kleinunternehmerregelung anwendet- das hat mit der Gewerbeanmeldung allerdings gar nichts zu tun, sonder nur mit der Umsatzsteuer.

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Die Praxis kommt halt recht kurz - 3 Jahre nur Theorie, nur Elfenbeinturm, und dann ein halbes Jährchen Praktikum.

Was verstehst Du denn unter "vereinfachten Bedingungen um sehr gut zu werden"? Sowas gibt es doch nicht. Du könntest halt nach nur 2 Jahren Praxis die Steuerberaterprüfung ablegen - die aber natürlich dieselbe Prüfung ist wie die für die Kandidaten mit Lehre und Fortbildung zum Steuerfachassistenten oder Bilanzbuchhalter oder Studium zum Finanzwirt oder mit 10 Jahren Berufspraxis oder oder, und die als eine der schwersten Prüfungen gilt, die man in D ablegen kann, mit Durchfallquoten um die 50 %.

In meiner Prüfung damals - vor allem im mündlichen Teil - hat mir mein Praxiswissen um einiges mehr geholfen als all die Theorie aus dem Lehrgang - schlicht, weil die Prüfungsgruppe mehrfach nach pragmatischen Lösungen gefragt wurde, die für mich Alltag waren, die die beiden Volljuristen in der Gruppe mangels Praxis gar nicht kennen konnten (und die dann auch beide leider nicht bestanden haben). Aber natürlich ist das ein paar Jährchen her und war auch damals nicht in jeder mündlichen Prüfung der Fall.

Ich halte das duale Studium immer noch für den besseren Weg - aber das möchtest Du ja nicht.

Was mir übrigens im Studienplan komplett fehlt, obwohl da was von Accounting steht, ist Buchhaltung. Da sollte man als Steuerberater schon Ahnung von haben.

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Das ist nur ein verkürzter Zahlungsweg und stellt genauso eine Schenkung dar, als hättest Du das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen und dieses zahlt davon die Rechnung.

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Ja!

https://www.immoportal.com/vermieten/mieter-suchen-und-finden/was-ist-ein-einkommensnachweis-und-wie-muss-er-aussehen#toc-d-rfen-vermieter-einen-einkommensnachweis-verlangen-

Man muss das Verlangen natürlich nicht erfüllen. Dann darf er die Wohnung aber auch einem anderen Interessenten vermieten.

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Annulliert nicht - sie wurden mit den positiven Einkünften verrechnet. Das geschieht immer.

Wenn Deine Einkünfte in 2020 so niedrig waren, dass bereits vor Abzug des Verlustvortrags die Steuer Null € betrug, ist der Verlustvortrag wirkungslos geblieben - er ist verpufft. Das passiert gar nicht so selten. Im Einkommensteuerbescheid für 2020 findest Du den Abzug des Verlustvortrags.

"waren die gezahlten Steuer nicht hoch genug, um den Verlust aus den vorherigen Jahren und die absetzbaren Kosten aus dem Jahr 2020 abzudecken."

Das klingt nach einem weit verbreiteten Irrtum. Ein vorgetragener Verlust mindert nicht die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Er wirkt sich auf die Steuer also nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes aus - wenn dieser 0 % beträgt, ist auch die Steuerersparmis = 0.

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Einen Antrag zu stellen kostet nichts außer etwas Zeit, den Versuch ist es wert - die Aussicht auf Erfolg hängt aber davon ab, was die Gründe für die Nichtabgabe waren.

Eine Schätzung entbindet Dich nicht von der Abgabepflicht! Der normale Weg ist, innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einzulegen und als (einzig mögliche) Begründung die Erklärung einzureichen. Das allein ändert aber natürlich nichts an der eingetretenen Verspätung.

"Tatsächlich habe ich einen Bescheid angefordert, der mir zeigt wie viel ich genau 2021 verdient habe."

Von wem bekommt man denn so einen Bescheid - oder meinst Du eine Aufstellung, die Du beim Auftraggeber angefordert hast?

Dass die Frist zur Einreichung der Erklärung für 2022 am 02.10.23 auch bereits abgelaufen ist, ist Dir klar? Da steht ein weiterer Verspätungszuschlag von aktuell mindestens 125 € im Raum.

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Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass man in eine Wohnung, die man mietet, auch einziehen muss. Ich stand bereits in mehreren Mietverträge meines Kindes mit drin, da der Vermieter darauf bestanden hat - gewohnt habe ich in keiner davon und war logischerweise auch in keiner gemeldet. Ich sehe daher kein Problem.

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Wenn das Konto entsprechend eröffnet wurde, stellt die Bank eine Steuerbescheinigung für ein Treuhandkonto aus, in der der Name des Mieters explizit erwähnt ist. Diese wird an den Vermieter geschickt, der wiederum muss die Bescheinigung an seinen Mieter weitergeben. Aber wie gesagt - dafür müssen der Bank bei Eröffnung des Kontos die Daten vorgelegt worden sein.

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Für Dich entstehen keine Probleme durch so eine Zahlung. Der Sohn verstößt allerdings gegen das Meldegesetz, und dafür sind durchaus Bußgelder verhängbar (was aber auch nichts mit Deiner Zahlung zu tun hat): § 54 BMG.

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Einfach mit drei Jahren AfA-Dauer buchen/ansetzen, in der Regel wird das so anerkannt - und wenn nicht, wird es halt korrigiert (habe ich allerdings bei der Größenordnung noch nicht erlebt)

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Zunächst mal wollen wir das mal richtigstellen:

Das Konto wurde nicht stillgelegt, "weil Du eine Nullmeldung nicht abgegeben hast", sondern

  • weil Du keine Voranmeldung abgegeben hast
  • auf die Erinnerung zur Abgabe hin immer noch nichts abgegeben hast
  • auf die Schätzung hin weiter nichts unternommen, vor allem weiter nichts abgegeben hast
  • auf die Vollstreckungsankündigung hin weiter nichts unternommen, vor allem weiter nichts abgegeben und nichts bezahlt hast.

Hier ist nicht im Mindesten das Finanzamt schuld an der Misere und es "terrorisiert" Dich auch nicht - um den Schuldigen zu sehen, musst Du nur in den Spiegel gucken. Unternehmer haben unternehmerische Pflichten. Wenn Du die in einem solchen Ausmaß versäumst, darfst Du Dich nun wirklich nicht beschweren, wenn die üblichen Konsequenzen eintreten.

Was Du nicht schreibst: Wurden die fehlenden Voranmeldungen denn inzwischen mal abgegeben? Wenn nicht:

  • das Nachholen, sofort
  • am Montag mit der Vollstreckungsstelle des FA Kontakt aufnehmen.
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"eine kurzfristige Beschäftigung für 70 Tage an. Hierbei bekommen wir auch ein Honorar"

Das ist ein Widerspruch in sich. Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine Arbeitnehmertätigkeit. Honorare bekommt man bei einer selbständigen Tätigkeit .

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Führerschein Klasse B: Diese Kosten kommen auf Sie zu | ADAC

Wieviele Fahrstunden hatte die Tochter denn?

(Die App zum Üben ist zwar vielleicht digital, aber i.d.R. nicht kostenlos - die hätte man aber nicht kaufen MÜSSEN)

Die unklare Rechnung würde ich mir erklären lassen, aber im großen und ganzen und bei einer entsprechenden Anzahl von Fahrstunden ist das im (oberen)Rahmen.

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Dann verrate doch mal, in welcher Liga Deine Traumunternehmen so spielen?

Ich kenne es zumindest von Ford und Opel - und da gibt es ja durchaus noch größere Träume - so, dass schon die sich vor Bewerbungen für ein duales Studium kaum retten können. Neben Bewerbern mit Bestnoten - und da reicht 'ganz okay' dann eben nicht - haben da beim Aussieben die Kinder von Angestellten deutlich größere Chancen als Betriebsfremde ohne Bestnoten - bis die dran sind, sind die Plätze längst vergeben,

Wenn Deine Traumunternehmen also Porsche, Audi, Mercedes-Benz, Airbus oder auch Bayer, IBM oder Siemens heißen - dann kann es leider durchaus sein, dass Du kleinere Brötchen backen und Dich bei den kleineren Wettbewerbern oder in ähnlichen Branchen (statt Autos z. B. Land- oder Baumaschinen - Fendt, Deutz, Caterpillar, Homag...) bewerben musst. Du kannst eventuell versuchen, Dich in einem Praktikum extrem gut zu bewähren und so eine Empfehlung für einen Platz zu ergattern.

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Du gibst Deine bisherige Steuernummer an und Ihr bekommt dann eine neue Steuernummer, weil Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften beim Finanzamt in anderen Bezirken geführt werden als Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - und weil ein Teil der Steuernummer für den Bezirk steht. In NRW sieht eine Steuernummer so aus:

5xxx/yyyy/zzzz. Die 5 steht für NRW, xxx ist die Nummer des Finanzamts, yyyy die des Bezirks, zzzz die Unterscheidungsnummer.

In anderen BL ist die Steuernummer anders aufgebaut, aber das mit dem Wechsel des Bezirs gilt m.W. überall.

Die Option " Steuernummer beantragen ist für Steuerpflichtige, die bisher noch gar keine hatten.

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Was das Wohnhaus betrifft, ist das richtig - bisher, da es keinem (aktiven) land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mehr dient, zukünftig, weil die Wohnhäuser von Land- und Forstwirten ab 2025 immer zum Grundvermögen und damit zur Grundsteuer B gerechnet werden.

Was die Wirtschaftsgebäude und die zugehörigen Flächen betrifft- da sollte man erst mal schauen, ob dafür überhaupt ein Wert festgestellt wurde, denn die waren bisher beim Einheitswert und sind zukünftig beim Grundsteuerwert mit den Flächenwerten abgegolten, und zwar sowohl dann, wenn sie aktuell einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen als auch dann, wenn sie noch keinem anderweitigen Zweck zugedacht sind. Also mal in den Einheitswertbescheid sehen!

Würden allerdings z.B. in der Scheune Wohnwagen untergestellt sein - dann unterläge die Scheune der Grundsteuer B und es wäre ein Aktenzeichen dafür zu beantragen.

Das dürfte übrigens für alle Bundesländer gelten, denn die Regelungen zur GrdSt A unterscheiden sich kaum.

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Man lehnt einen Pflichtteil nicht ab, man macht ihn höchstens geltend oder erklärt den Pflichtteilsverzicht - die Frage ist jetzt, was davon gemeint ist.

Wenn Du per Testament des Großvaters als Erbe eines Hauses eingesetzt wirst, dann können Dein Vater, Deine Tante und der Cousin, der kein Haus bekommt, wenn das der Sohn des Verstorbenen Onkels ist, jeweils einen Pflichtteil geltend machen, das müssen sie aber nicht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, aber nur in Geld - einen Anspruch auf einen Anteil am Haus haben die Pflichtteilsberechtigten also nicht. Da der Erbteil jedes der genannten 1/3 beträgt, müsstest Du also jedem, der den Pflichtteil geltend macht, 1/6 des Wertes des Hauses auszahlen. Bei dem Enkel, der das andere Haus erben soll, ganz genauso - wenn das der Sohn der Tante ist, jedenfalls.

Wenn Dein Vater/Deine Tante/Dein Cousin den Pflichtteilsverzicht erklären (notariell!), können Sie den Pflichtteil nicht mehr geltend machen. Den Verzicht kann man losgelöst von allem anderen erklären oder z.B. im Rahmen eines Schenkungs- oder Erbvertrags.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Dein Großvater die Häuser jetzt, zu Lebzeiten, auf die gewünschten Enkel überträgt - als Schenkung. Dann entstehen keine Pflichtteilsansprüche, denn für diese muss man 'enterbt' worden sein, und vor dem Erben kommt das Sterben. Es entstehen aber Pflichtteilsergänzungsansprüche - die erst dann aufleben, wenn der Opa stirbt, und die jedes Jahr um 1/10 abschmelzen. Lebt der Opa also nach der Schenkung noch 10 Jahre, gibt es keine Ansprüche mehr.

Allerdings ist in Deinem Posting nur von den Häusern die Rede. Was ist denn mit dem sonstigen Vermögen? Wenn dieses z.B. an diejenigen geht, die kein Haus bekommen, dann wird es auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet.

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"Muss ich in der Steuererklärung nun meine Tätigkeit als freier Mitarbeiter angeben?"

Selbstverständlich musst Du das.

"Wenn ja, wie?"

Du musst den Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, die Anlage EÜR elektronisch übermitteln und den Gewinn in die Anlage G oder S eintragen, je nachdem, ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige (vulgo: freiberufliche) Tätigkeit handelte.

Die Kapitalerträge zurückholen? Die hast Du doch schon bekommen, wurde da Steuer einbehalten, die Du Dir zurückholen willst?

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