Man lehnt einen Pflichtteil nicht ab, man macht ihn höchstens geltend oder erklärt den Pflichtteilsverzicht - die Frage ist jetzt, was davon gemeint ist.
Wenn Du per Testament des Großvaters als Erbe eines Hauses eingesetzt wirst, dann können Dein Vater, Deine Tante und der Cousin, der kein Haus bekommt, wenn das der Sohn des Verstorbenen Onkels ist, jeweils einen Pflichtteil geltend machen, das müssen sie aber nicht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, aber nur in Geld - einen Anspruch auf einen Anteil am Haus haben die Pflichtteilsberechtigten also nicht. Da der Erbteil jedes der genannten 1/3 beträgt, müsstest Du also jedem, der den Pflichtteil geltend macht, 1/6 des Wertes des Hauses auszahlen. Bei dem Enkel, der das andere Haus erben soll, ganz genauso - wenn das der Sohn der Tante ist, jedenfalls.
Wenn Dein Vater/Deine Tante/Dein Cousin den Pflichtteilsverzicht erklären (notariell!), können Sie den Pflichtteil nicht mehr geltend machen. Den Verzicht kann man losgelöst von allem anderen erklären oder z.B. im Rahmen eines Schenkungs- oder Erbvertrags.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Dein Großvater die Häuser jetzt, zu Lebzeiten, auf die gewünschten Enkel überträgt - als Schenkung. Dann entstehen keine Pflichtteilsansprüche, denn für diese muss man 'enterbt' worden sein, und vor dem Erben kommt das Sterben. Es entstehen aber Pflichtteilsergänzungsansprüche - die erst dann aufleben, wenn der Opa stirbt, und die jedes Jahr um 1/10 abschmelzen. Lebt der Opa also nach der Schenkung noch 10 Jahre, gibt es keine Ansprüche mehr.
Allerdings ist in Deinem Posting nur von den Häusern die Rede. Was ist denn mit dem sonstigen Vermögen? Wenn dieses z.B. an diejenigen geht, die kein Haus bekommen, dann wird es auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet.