Hofstelle eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs: Grundsteuer A oder B?
Mein Bruder und ich haben eine alte Hofstelle geerbt mit einem verpachteten Acker und einem selbst bewirtschafteten Wald. Auf der Hofstelle steht ein Gebäude mit Wohnteil (1/3), Stall (1/3) und Tenne (1/3). Im Zuge der Grundsteuererklärung hab ich festgestellt, dass das Finanzamt die gesamte Hofstelle/das Gebäude dem Grundvermögen zurechnet und dafür Grundsteuer B wie bei einem Einfamilienhaus berechnet. Wie lange das schon so ist, weiß ich nicht, weil sich bisher mein Bruder um die Grundsteuer gekümmert hat.
Ist es korrekt, dass das Finanzamt die Hofstelle zum Grundvermögen rechnet, obwohl weder der derzeit unbewohnte Wohnteil noch der Stall oder die Tenne vermietet oder verpachtet sind und keinerlei Umbauten vorgenommen wurden? Eine Nutzungsänderung des Gebäudes wurde auch nie beantragt. Das Finanzamt begründet seine Entscheidung damit, dass wir keine aktiven Landwirte seien und den Acker verpachtet hätten. Bei der Einkommenssteuererklärung bezeichnet das Finanzamt die Pachteinnahme von sich aus als Einnahme eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, außerdem entrichten wir Beiträge zur SVLFG für den Wald. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Hofstelle eines ruhenden Betriebs (ohne Wohnteil) wieder mit der Grundsteuer A berechnet wird? Falls ja, wie geht man vor? Danke im Voraus!
2 Antworten
Was das Wohnhaus betrifft, ist das richtig - bisher, da es keinem (aktiven) land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mehr dient, zukünftig, weil die Wohnhäuser von Land- und Forstwirten ab 2025 immer zum Grundvermögen und damit zur Grundsteuer B gerechnet werden.
Was die Wirtschaftsgebäude und die zugehörigen Flächen betrifft- da sollte man erst mal schauen, ob dafür überhaupt ein Wert festgestellt wurde, denn die waren bisher beim Einheitswert und sind zukünftig beim Grundsteuerwert mit den Flächenwerten abgegolten, und zwar sowohl dann, wenn sie aktuell einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen als auch dann, wenn sie noch keinem anderweitigen Zweck zugedacht sind. Also mal in den Einheitswertbescheid sehen!
Würden allerdings z.B. in der Scheune Wohnwagen untergestellt sein - dann unterläge die Scheune der Grundsteuer B und es wäre ein Aktenzeichen dafür zu beantragen.
Das dürfte übrigens für alle Bundesländer gelten, denn die Regelungen zur GrdSt A unterscheiden sich kaum.
Land und Forstwirtschaft = A