Hofstelle eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs: Grundsteuer A oder B?

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Was das Wohnhaus betrifft, ist das richtig - bisher, da es keinem (aktiven) land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mehr dient, zukünftig, weil die Wohnhäuser von Land- und Forstwirten ab 2025 immer zum Grundvermögen und damit zur Grundsteuer B gerechnet werden.

Was die Wirtschaftsgebäude und die zugehörigen Flächen betrifft- da sollte man erst mal schauen, ob dafür überhaupt ein Wert festgestellt wurde, denn die waren bisher beim Einheitswert und sind zukünftig beim Grundsteuerwert mit den Flächenwerten abgegolten, und zwar sowohl dann, wenn sie aktuell einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen als auch dann, wenn sie noch keinem anderweitigen Zweck zugedacht sind. Also mal in den Einheitswertbescheid sehen!

Würden allerdings z.B. in der Scheune Wohnwagen untergestellt sein - dann unterläge die Scheune der Grundsteuer B und es wäre ein Aktenzeichen dafür zu beantragen.

Das dürfte übrigens für alle Bundesländer gelten, denn die Regelungen zur GrdSt A unterscheiden sich kaum.

Land und Forstwirtschaft = A