FitX verweigert mir Zutritt ins Studio und stoppt Lastschrift, verlangt jetzt aber Mahngebühren?

Hallo zusammen,

im März 2020 konnte mein Monatsbeitrag nicht abgebucht werden. Zwei Tage später habe ich es manuell an FitX überwiesen.

Am 05.2023 bekam ich eine Zahlungserinnerung mit verschiedenen Posten, zwei davon Mahngebühren, der dritte vom Betreff einfach unverständlich. Auf Rückfrage was der dritte Posten sein soll kam die Antwort, das von meiner Seite nicht genug Infos da sind um die Anfrage zu bearbeiten. Ich solle sie Anfrage erneut über ein Formular stellen. In der Zwischenzeit war ich im Urlaub und habe im Juli gemerkt, dass meine Karte fürs Studio gesperrt ist. Ab dem Zeitpunkt hat Fitx aufgehört die Monatsbeiträge abzubuchen. Also habe ich das Formular ausgefüllt und nach weiteren 20 Tagen die Antwort erhalten, das es einfach nur um Rückbuchungsgebühren von der Bank geht die ich jetzt mit den Mahnungen zahlen soll. - An der Stelle frage ich mich ob eine Zahlungserinnerung eine Mahnung ist ... - aber okay, Mahngebühren sind jeweils 2,50 €.

Aber ich soll auch die Beiträge zahlen, in der Zeit wo mir der Zutritt zum Studio verweigert wurde + Mahngebühren. Und das kann doch nicht sein. Hätten sie, wie in den letzten drei Jahren, abgebucht wäre ich ja nie in Verzug gekommen.

Der Streitwert sind übrigens 12,09 € der anscheinend ausreicht um mir den Zutritt zu verweigern.

Vielleicht weiß einer mehr oder ich muss es einfach hinnehmen.

Mahngebühren, Vertragsrecht, Fitnessstudio
Sofa von Möbelhausmitarbeiter falsch konfiguriert?

Wir haben in einem Möbelhaus ein Sofa gekauft. Unser wunsch war, das Sofa in der gleichen Konfiguraion wie beim Aussteller zu bestellen. Jedoch in einer anderen Farbe. Das haben wir so auch ganz klar gesagt.

Nun haben wir das Sofa erhalten. Schon der Stoff ist äusserst schwach eingenäht und weist an vielen stellen Wellen und Falten auf als wäre das Sofa schon einige Jahre alt. Aber das schlimmste... Die Rückenseite ist mit einem sehr sehr billigen schwarzen Stoff bezogen den man normalerweise auf der Unterseite von Polstergruppen findet. Wir können das Sofa also nicht mal in die Mitte des Zimmers stellen sondern müssen es an eine Wand stellen.

Beim Reklamieren wurden wir darauf hingewiesen, das im Kaufvertrag steht "Rückenausführung Futter" und das so bestellt wurde. Wie soll ich als Laie wissen was das bedeutet? Es steht ja nicht mal das es sich bei "Futter" dabei um den Stoffbezug handelt. Es steht nur "Rückenausführung" und "Futter"

Angeblich sei der Bezug der Rückenseite optional und müsse vom Kunden explizit gewünscht werden. Wir wurden beim Kauf aber weder danach gefragt, noch darauf hingewiesen. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Rücken selbstverständlich auch beziehen lassen wie es beim Aussetellungsmodel der Fall war!

Haben wir als Käufer möglichkeiten uns zu wehren oder sieht es für uns schlecht aus weil es ja im Kaufvertrag so steht ala "Gekauft wie Beschrieben" ?

Kaufvertrag, Vertragsrecht
Fitnessstudio-Vertrag ohne Unterschrift?

Moin,

Kurzfassung des Problems:

Ich habe im Fitnessstudio Holmes Place mit einem Fitnesstrainer einen mündlichen Vertrag mündlichen Vertrag vereinbart (wenn man den so nennen kann). Er hat mir gesagt das ich bis zum 31. März Zeit habe zu entscheiden ob ich den möchte im Vertrag hieß es ich kann einen U25- Flex Angebot bekommen und meine Mama noch werben so dass wir einen Beitrag zahlen für zwei Personen ca 65€ insgesamt

nachdem ich einige Tage später im Fitness Center war war plötzlich ein anderer Fitnesstrainer da er hat mir mündlich ganz andere Vertragskonditionen genannt ich hab ihn noch mal darauf hingewiesen dass mit dem anderen Fitnesstrainer quasi anders gesprochen wurde dementsprechend sagte er mir er das mit ihm abklären wird sprich Fitnesstrainer zwei mit Fitnesstrainer eins und mir per E-Mail die Vertragsunterlagen zukommen lassen gemacht getan bekam ich völlig überteuerte Vertragskonditionen per E-Mail zugeschickt mit der Bitte dass meine Mama und ich im Fitness Center erscheinen sollen und diese unterschreiben müssen.

oh nun habe ich Ihnen mehrere E-Mails gesendet und darauf hingewiesen dass ich den Vertrag nicht zustimmen kann um Stornierung gebeten doch es kam nie eine Rückmeldung auch bei telefonischen Versuchen wurde mein Anliegen nicht geklärt und man hat mir gesagt das ich von dem Vertrag nicht mehr kündigen kann obwohl noch kein Monat vergangen ist und ich gar nichts unterschrieben habe nun ist meine Frage wie sieht das für mich rechtlich aus und was kann ich da tun schließlich wurde nichts unterschrieben und der Vertrag entspricht nicht der mündlichen Vereinbarung mir wurde schon mehrere E-Mails zugesandt dass ich über 100 € bezahlen muss für die Mitgliedsbeiträge und dazu kamen noch Drohungen mit rechtlichen Schritten. Was kann ich jetzt tun?

sorry für die Rechtschreibung und Grammatik, hab alles per Spracheingabe aufgeschrieben

Kündigungsrecht, Rechte, Vertragsrecht
Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

Gas, Mieter, Mietrecht, vermieter, Vertrag, Vertragsrecht, Abrechnung, Gaspreis