FitX verweigert mir Zutritt ins Studio und stoppt Lastschrift, verlangt jetzt aber Mahngebühren?

Hallo zusammen,

im März 2020 konnte mein Monatsbeitrag nicht abgebucht werden. Zwei Tage später habe ich es manuell an FitX überwiesen.

Am 05.2023 bekam ich eine Zahlungserinnerung mit verschiedenen Posten, zwei davon Mahngebühren, der dritte vom Betreff einfach unverständlich. Auf Rückfrage was der dritte Posten sein soll kam die Antwort, das von meiner Seite nicht genug Infos da sind um die Anfrage zu bearbeiten. Ich solle sie Anfrage erneut über ein Formular stellen. In der Zwischenzeit war ich im Urlaub und habe im Juli gemerkt, dass meine Karte fürs Studio gesperrt ist. Ab dem Zeitpunkt hat Fitx aufgehört die Monatsbeiträge abzubuchen. Also habe ich das Formular ausgefüllt und nach weiteren 20 Tagen die Antwort erhalten, das es einfach nur um Rückbuchungsgebühren von der Bank geht die ich jetzt mit den Mahnungen zahlen soll. - An der Stelle frage ich mich ob eine Zahlungserinnerung eine Mahnung ist ... - aber okay, Mahngebühren sind jeweils 2,50 €.

Aber ich soll auch die Beiträge zahlen, in der Zeit wo mir der Zutritt zum Studio verweigert wurde + Mahngebühren. Und das kann doch nicht sein. Hätten sie, wie in den letzten drei Jahren, abgebucht wäre ich ja nie in Verzug gekommen.

Der Streitwert sind übrigens 12,09 € der anscheinend ausreicht um mir den Zutritt zu verweigern.

Vielleicht weiß einer mehr oder ich muss es einfach hinnehmen.

Mahngebühren, Vertragsrecht, Fitnessstudio
Sofa von Möbelhausmitarbeiter falsch konfiguriert?

Wir haben in einem Möbelhaus ein Sofa gekauft. Unser wunsch war, das Sofa in der gleichen Konfiguraion wie beim Aussteller zu bestellen. Jedoch in einer anderen Farbe. Das haben wir so auch ganz klar gesagt.

Nun haben wir das Sofa erhalten. Schon der Stoff ist äusserst schwach eingenäht und weist an vielen stellen Wellen und Falten auf als wäre das Sofa schon einige Jahre alt. Aber das schlimmste... Die Rückenseite ist mit einem sehr sehr billigen schwarzen Stoff bezogen den man normalerweise auf der Unterseite von Polstergruppen findet. Wir können das Sofa also nicht mal in die Mitte des Zimmers stellen sondern müssen es an eine Wand stellen.

Beim Reklamieren wurden wir darauf hingewiesen, das im Kaufvertrag steht "Rückenausführung Futter" und das so bestellt wurde. Wie soll ich als Laie wissen was das bedeutet? Es steht ja nicht mal das es sich bei "Futter" dabei um den Stoffbezug handelt. Es steht nur "Rückenausführung" und "Futter"

Angeblich sei der Bezug der Rückenseite optional und müsse vom Kunden explizit gewünscht werden. Wir wurden beim Kauf aber weder danach gefragt, noch darauf hingewiesen. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Rücken selbstverständlich auch beziehen lassen wie es beim Aussetellungsmodel der Fall war!

Haben wir als Käufer möglichkeiten uns zu wehren oder sieht es für uns schlecht aus weil es ja im Kaufvertrag so steht ala "Gekauft wie Beschrieben" ?

Kaufvertrag, Vertragsrecht
Fitnessstudio-Vertrag ohne Unterschrift?

Moin,

Kurzfassung des Problems:

Ich habe im Fitnessstudio Holmes Place mit einem Fitnesstrainer einen mündlichen Vertrag mündlichen Vertrag vereinbart (wenn man den so nennen kann). Er hat mir gesagt das ich bis zum 31. März Zeit habe zu entscheiden ob ich den möchte im Vertrag hieß es ich kann einen U25- Flex Angebot bekommen und meine Mama noch werben so dass wir einen Beitrag zahlen für zwei Personen ca 65€ insgesamt

nachdem ich einige Tage später im Fitness Center war war plötzlich ein anderer Fitnesstrainer da er hat mir mündlich ganz andere Vertragskonditionen genannt ich hab ihn noch mal darauf hingewiesen dass mit dem anderen Fitnesstrainer quasi anders gesprochen wurde dementsprechend sagte er mir er das mit ihm abklären wird sprich Fitnesstrainer zwei mit Fitnesstrainer eins und mir per E-Mail die Vertragsunterlagen zukommen lassen gemacht getan bekam ich völlig überteuerte Vertragskonditionen per E-Mail zugeschickt mit der Bitte dass meine Mama und ich im Fitness Center erscheinen sollen und diese unterschreiben müssen.

oh nun habe ich Ihnen mehrere E-Mails gesendet und darauf hingewiesen dass ich den Vertrag nicht zustimmen kann um Stornierung gebeten doch es kam nie eine Rückmeldung auch bei telefonischen Versuchen wurde mein Anliegen nicht geklärt und man hat mir gesagt das ich von dem Vertrag nicht mehr kündigen kann obwohl noch kein Monat vergangen ist und ich gar nichts unterschrieben habe nun ist meine Frage wie sieht das für mich rechtlich aus und was kann ich da tun schließlich wurde nichts unterschrieben und der Vertrag entspricht nicht der mündlichen Vereinbarung mir wurde schon mehrere E-Mails zugesandt dass ich über 100 € bezahlen muss für die Mitgliedsbeiträge und dazu kamen noch Drohungen mit rechtlichen Schritten. Was kann ich jetzt tun?

sorry für die Rechtschreibung und Grammatik, hab alles per Spracheingabe aufgeschrieben

Kündigungsrecht, Rechte, Vertragsrecht
Ist sowas überhaupt zulässig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 01.02.2023 habe ich einem Anschreiben von 19.10.2022 von FITSTAR erhalten in dem stand das ich noch einem offenen Betrag in Höhe von 148€ bei denen habe.

Hier wird das aber interessant : ich habe mit denen keinen Vertrag abgeschlossen , habe davon gar nichts , keiner Kopie des angeblichen Vertrag, keinen Bestätigung, Mahnungen, nicht mal Werbung habe ich niemals und immer noch nicht erhalten . Ich habe auch denen die Dienstleistungen niemals benutzt, nicht mal für einer kostenlosen Probetraining . An die Frage nach dem angeblichen Vertrag haben die mir einen vorgelegt in dem 99% meiner Persönlichen Daten falsch sind , nur meiner Name hat davon gestimmt sonst gar nichts . Das habe ich denen mehrmals durch meinem Ausweis auch bewiesen.
Der angeblichen Vertrag würde am 22.07.2020 abgeschlossen - aber nicht von mir selbst .
Habe bis zu den 01.02.2023 gar keinem Anschreiben/ Mahnung/ Zahlungserinnerung / Vertragsverlängerung oder sonst irgntwas von denen erhalten .

An die Fragen :

Tag das angeblichen Probetraining

- Dauer das Probetraining

-Rückmeldung ( Positives oder Negatives ) des Kunde nach der Probetraining

-Bankkonto zur Zahlung der Angeblichen vorliegendes Vertrag

-Jeder einzelnen Mahnung in die Letzten 2,5-3 Jahren die an der Kunde rausgeschickt geworden ist und wohin dieses hin geschickt worden sind 

-Auskunft meiner Persönlichen Daten 

- Weiteren Fragen wie : warum würde ich nicht von Ihre Mandantin innerhalb 2,5-3 Jahren kontaktiert um mich darauf Aufmerksam zu machen das da noch Entstehenden Kosten vorliegen  

- Warum ich einer Schreiben von 19.10.2022 erst am 01.02.2023 erhalten habe ( Exakt 11 Kalenderwochen später !!!)

gab es absolut keinen Antwort von der Seite des Unternehmens.

Direkt nachdem ich das Anschreiben am 01.02.2023 erhalten habe ich mich an der Verbraucherzentrale Bayern gewendet und mit denen meinem Fall durchgegangen, die haben vorgeschlagen denen einen Anschreiben zu schicken mit 14 Tägigen Frist zwecks Auskunft meiner Daten , der Frist ist seit 26.02.2023 eigentlich durch , die möchten aber trotz dessen weiter machen .

Die frage wäre : hat das Fitnessstudio das Recht dazu von mir Geld anzufordern nach fast 3 Jahren ohne gar keinem Meldung/ Mahnung /Vertragsverlängerung oder sonst irgntwas und absolut gar keiner Nutzung die Dienstleistungen die sie zum anbieten haben ?
Bzw. Wie könnte ich am einfachsten dieser Scharade von Situation abklären ?

Vielen Herzlichen Dank

Fragen, Hilfe, Rechte, Rechtsanwalt, Vertragsrecht, HILFERUF
Ist der Darlehensvertrag schon gültig (Kredit"falle", Consor-Finanz)?

Hallo Liebe Community,

Einleitung: ich bin grade am verzweifeln... ich habe gerade wieso auch immer auf MediaMarkt mir ein Handy mit der "0"%-Finanzierung bestellt. Obwohl ich ja genau weiß was für ein Unsinn das ist. Aber zumindest passiert das alles über Consor-Finanz. Und am Anfang sah noch alles "Legitim" aus, stande irgendwas da von wegen 12x"Rate" etc. Und das war auch schlüssig. Bin durch das Online-Legimitationsverfahren durchgegangen, und habe quasi den Vertrag digital unterschrieben. Nach der "Unterschrift" bin ich nochmal alles durchgegangen (Ich weiß, wieso auch immer ich das nicht davor gemacht habe..) Und da sehe ich den haken, der Teil für den Wareneinkauf (ca 180€) ist nicht der volle Kredit, sondern es sind insgeamt 400€ auf denen dann Zinsen liegen. Als ich das gesehen habe, ist mir direkt alles entgleist und habe mich durch 10000000 Foren gedrängt, aber bis jetzt hab ich keine eindeutige Antwort und ich brauch diese innere Ruhe, weil ich grade echt am verzweifeln bin.

Und zwar, es steht ausdrücklich bei Consor Finanz auf der Seite, das es Online Unterschrieben wird und danach muss ich es noch an ConsorsFinanz per Brief schicken. Meine Frage dazu: Ist das nur als extra Nachweis, oder ist dieses hinschicken erst der wirkliche Vertrag? Also wenn ich es einfach nicht ausdrucke und abschicke, kann ich mir dann sicher sein, das gar nichts passiert. Auf deren Website steht auch etwas davon das, Zitat: "Das Online Formular stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie uns ein unterschriebenes Exemplar des Kreditantrags sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen zugesandt und wir nach abschließender Prüfung Ihren Antrag angenommen haben. In jedem Fall verfügen Sie über das gesetzlich geregelte Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Näheres zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte dem Antragsformular."

Also von dem Online-Formular, kommt man dann zum Vetrag (einer PDF), welche dann über WebID, digital Unterschrieben wird, ich habe noch nichts per post weitergeschickt. Und das ist auch momentanet Stand. Ich habe jetzt aus purer Panik irgendwie versucht meinen Vertrag anhand einer Anfragenummer zu widerrufen (per Mail an die richtige adresse), aber keine Ahnung ob das funktioniert.

Ich bitte wirklich inständig darum, ob mir jemand dabei helfen kann, ich kann auch auszüge aus dem Vertrag hier mit reinsenden, wenn das hilft. Und falls ihr moralpredigten über habt, das 0%-Finanzierungen stuss sind, lasst sie raus. Ich glaube das hab ich wirklich verdient :).

Nochmals Vielen Dank jetzt schon

Gruß Rapha

Bank, Darlehen, Kredit, Vertrag, Vertragsrecht
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete
Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

Gas, Mieter, Mietrecht, vermieter, Vertrag, Vertragsrecht, Abrechnung, Gaspreis
Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

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