Privates Darlehen nachträglich in beider Seitigem Einvernehmen rückwirkend ändern?
Hallo,
ich habe ein privates Darlehen zu einem recht niedrigen Zinssatz von einem Verwandten erhalten. Das Darlehen läuft bereits seit mehreren Jahren. Der Verwandte möchte mir dieses Darlehen im Nachhinein Zinsfrei gewähren und das schriftlich im Vertrag festhalten. Ist soetwas rechtlich möglich? Reicht es aus, in einer schriftlichen Erklärung den entsprechenden Punkt, in dem die festgelegten Zinsen vereinbart wurden, mit Wirkung zum xxx anzupassen? Muss dabei sonst noch etwas berücksichtigt werden?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe/Einschätzung. (Das die nicht rechtskräftig ist, ist mir schon bewusst. Es geht mir auch nur darum, ob und wie man generell soetwas ändern kann. Streitigkeiten sind hier nicht zu erwarten. Es geht eher um eine korrekte "Buchführung" im Falle es kommen Nachfragen hierzu von Finanzamt, etc. - das alles ist übrigens privat und nicht gewerblich oder abgesetzt worden etc.)
2 Antworten
Natürlich ist es möglich diesen Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern.
Ungesetzlichkeiten sehe ich auch keine.
Egal ob privat oder geschäftlich, die Zinseinnahmen sind vom Darlehensgeber in seiner Steuererklärung anzugeben.
Wenn nun das Darlehen zinslos gewährt werden soll, dann stellen die Zinsen eine Schenkung dar und es sind die Freibeträge bei Schenkungen zu berücksichtigen, bezw die Aufsummierung der Beträge über den 10-Jahreszeitraum.
Wenn der Fragesteller die Zinsen bisher steuerlich als Werbungskosten abgesetzt hat, kann das Darlehen nur durch die Rückzahlung der bisher gezahlten Zinsen nachträglich zinsfrei gestellt werden. Diese Rückzahlung ist beim Kreditnehmer steuerpflichtig.
Kein Unsinn, aber der Verweis auf Wulff und Hoeneß ist Unsinn, da Du da keinen Einblick hast.
Nicht vorhandene Zinsen (z. B. bei einem zinsfreien Darlehn) sind eine Schenkung. Lies bitte BFH-Urteil vom 27.11.2013, II R 25/12.
bei hilde ist es normal, dass sie Thesen aufstellt, die nicht haltbar sind ....
Grundsätzlich richtig, aber es gibt Ausnahmen.
Lies dazu dieses Urteil:
"4 V 2881/05 FG München"
oder diesen Artikel:
Ach, Du kennst die Steuererklärungen anderer Leute? Die Steuergesetze dagegen kennst Du aber offensichtlich nicht. Halte Dich also besser mit Deinen unbegründeten Vermutungen zurück.
Nicht vorhandene Zinsen sind eine Schenkung? Man bekommt also was geschenkt, das gar nicht vorhanden ist? So ein Unsinn!
Frag mal Christian Wulf, ob sein Zinsloses Darlehn, vom Darlehnsgeber versteuert wurde. Mit Sicherheit nicht.
Oder das Zinslose Darlehn an Hoeneß über 10 Mio.