FitX verweigert mir Zutritt ins Studio und stoppt Lastschrift, verlangt jetzt aber Mahngebühren?
Hallo zusammen,
im März 2020 konnte mein Monatsbeitrag nicht abgebucht werden. Zwei Tage später habe ich es manuell an FitX überwiesen.
Am 05.2023 bekam ich eine Zahlungserinnerung mit verschiedenen Posten, zwei davon Mahngebühren, der dritte vom Betreff einfach unverständlich. Auf Rückfrage was der dritte Posten sein soll kam die Antwort, das von meiner Seite nicht genug Infos da sind um die Anfrage zu bearbeiten. Ich solle sie Anfrage erneut über ein Formular stellen. In der Zwischenzeit war ich im Urlaub und habe im Juli gemerkt, dass meine Karte fürs Studio gesperrt ist. Ab dem Zeitpunkt hat Fitx aufgehört die Monatsbeiträge abzubuchen. Also habe ich das Formular ausgefüllt und nach weiteren 20 Tagen die Antwort erhalten, das es einfach nur um Rückbuchungsgebühren von der Bank geht die ich jetzt mit den Mahnungen zahlen soll. - An der Stelle frage ich mich ob eine Zahlungserinnerung eine Mahnung ist ... - aber okay, Mahngebühren sind jeweils 2,50 €.
Aber ich soll auch die Beiträge zahlen, in der Zeit wo mir der Zutritt zum Studio verweigert wurde + Mahngebühren. Und das kann doch nicht sein. Hätten sie, wie in den letzten drei Jahren, abgebucht wäre ich ja nie in Verzug gekommen.
Der Streitwert sind übrigens 12,09 € der anscheinend ausreicht um mir den Zutritt zu verweigern.
Vielleicht weiß einer mehr oder ich muss es einfach hinnehmen.
2 Antworten
Um den Stresslevel zu sinken und Sport zu machen = hinnehmen
Um sich herumzuärgern und streiten , nicht ins Fitnessstudio zu können und Energie zu verschwenden = gegen an gehen
Ich würde die 1 wählen und gleichzeitig fristgerecht und konform kündigen , und den Grund angeben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eigentlich würde ich mich gerne noch etwas ärgern. Weil es sind 65 € die ich noch zuzüglich zahlen soll, weil es die Beiträge von den Monaten sind wo ich den Zutritt verweigert bekommen habe. Das finde ich einfach nicht gerechtfertigt. Zumal FitX die Abbuchungen eingestellt hat.
Hallo.
Hier finden sich mehrere "Tatbestände" die etwas aufgedröselt werden müssen und einzeln angegangen werden müssen.
Zunächst der Punkt mit der Zahlungserinnerung. Diese ist tatsächlich als 1. Mahnung zu verstehen. Allerdings kann in einer ersten Mahnung noch keine Mahngebühr entstehen. Zumal - wenn ich es richtig verstanden habe - der angemahnte Betrag bereits vor Eingang der Mahnung überwiesen wurde. Damit sind die Mahngebühren hinfällig! Dies kann so mitgeteilt werden, am Besten mit dem Hinweis zum Datum der Überweisung.
Die Rückbuchungsgebühren sind vermutlich entstanden, als der Monatsbeitrag nicht abgebucht werden konnte. Diese Gebühren dürfen aber nicht höher sein, als sie tatsächlich entstanden sind (sollten ca. 3€ sein).
Nun der tricky Part:
Darf der Betreiber Monatsbeiträge einfordern, obwohl die Mitgliedskarte gesperrt ist? Tatsächlich ja, mit einem großen "Aber". Die Monatsbeiträge dürfen las Schadenersatz geltend gemacht werden, wenn gegen den Mitgliedsvertrag verstoßen wurde. Hier ließe sich jetzt streiten, ob das Mahnverfahren in der Höhe einen so groben Verstoß bedeutet oder nicht. Dennoch darf nur der Monatsbeitrag eingefordert werden, der anfallen würde, wenn zum Zeitpunkt des Verstoßes ordentlich gekündigt würde (bei FitX nach meiner Recherche 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit/ Verlängerung).
Insgesamt würde ich den Fall wie folgt lösen:
Zunächst muss der Hinweis zur rechtzeitigen Überweisung, vor der "Zahlungserinnerung" erfolgen. Direkt dabei dann der Hinweis, dass das Mahnverfahren und die damit eingeforderten Mahngebühren nichtig sind. Und da das Mahnverfahren nichtig ist, besteht auch kein wichtiger Grund, der eine Sperre der Mitgliedschaft rechtfertigt, da ja kein Vertragsverstoß stattgefunden hat. Damit entsteht auch kein Schadenersatzanspruch für den Betreiber, was bedeutet, dass die Einforderung der Mitgliedsbeiträge für die Zeit der Sperrung nicht gerechtfertigt sind. Sondern ganz im Gegenteil, da dir ohne Anspruch der Zugang zur vertraglich vereinbarten Dienstleistung versagt wurde, hast du sogar Anspruch auf die kostenlose Erstattung von etwaig gezahlten Mitgliedsbeiträgen in der Zeit.
Ich hoffe, dir hilft das. In solchen Angelegenheiten muss man leider einen langen Atem haben. Erfahrungsgemäß wird das aber nicht weitergeführt, sobald mal ein schreiben von deinem Anwalt verschickt wird. Für solche Fälle lohnt sich dann eine Rechtschutzversicherung.