Hallo zusammen,

ich habe im kommenden Monat eine Ferienwohnung in Hessen gebucht. Kann der Vermieter eine Stornogebühr oder sogar den ganzen Betrag einbehalten ,wenn aus rechtlichen Gründen wegen Corona der Urlaub nicht möglich ist? Z.B. ein Vermietungsverbot in dem Ferienpark besteht?

Danke im Voraus!